Wann bekomme ich die erste Rentenzahlung?

5 Antworten

Die Rente wird rückwirkend zum Antragsdatum gezahlt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt waren.

Du erhältst also eine einmalige Nachzahlung, die unplanmäßig gezahlt wird. Die laufende Rente kommt dann jeweils pünktlich am letzten Banktag des Monats.

Ab Ende Oktober kommt jeden Monat die Rente.

Für die  Zeit bis 30.9 wird noch geklärt, ob andere Stellen Leistungen erbracht haben und dann wird der Restbetrag an dich ausbezahlt

Hallo tamkat,

Sie schreiben:

Wann bekomme ich die erste Rentenzahlung?

Antwort:

Das kommt im Endeffekt auf Ihren speziellen Einzelfall drauf an!

Grundsätzlich gilt folgendes, siehe Link ab Seite 18::

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Befristete Renten

Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten
Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus,
wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats
beantragen.

Stellen Sie Ihren Antrag erst später, beginnt die Rente
„auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.

Endet Ihre befristete Rente und hat sich Ihr Gesundheitszustand
nicht gebessert, können Sie die Rente
natürlich weiterhin erhalten – eventuell erneut befristet.

Deshalb sollten Sie rechtzeitig (vier Monate vor Ablauf
der Befristung) einen Weiterzahlungsantrag stellen.

Unbefristete Renten

Wenn Sie Ihren Rentenantrag innerhalb von drei
Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung
bei der Rentenversicherung einreichen, wird Ihre unbefristete
Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung
gezahlt. 

Liegt Ihr Antrag erst nach Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Rentenversicherung die Rente erst vom Antragsmonat an.

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Fazit:

Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, von wo Sie Ihren Rentenbewilligungsbescheid erhalten!

Selbstverständlich werden die verschiedenen Sozialversicherungsträger diverse Leistungen wie Krankengeld und ALG 1 je nach Rentenbeginn intern verrechnen und Ihnen das Ergebnis in einem DRV - Bescheid mitteilen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

es entsteht ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber der Rentenversicherung. d.h. die Krankenkasse zahlt dir bis zum 30.9. Krankengeld aus.

ab dem 1.10. besteht Rentenanspruch, der am 31.10. zur Auszahlung kommt.

normalerweise dürftest du darüber auch von der Kasse eine extra Schreiben jetzt in nächster Zeit erhalten.

Wenn du ab 01.10.17 Rente laufend bekommst, dann kommt die erste zahlung am Monatsletzten vom Oktober. Dito die Nachzahlung.

Wobei diese vermutlich an die Krankenkasse gehen wird, weil sie mit gezahltem Krankengeld gegen gerechnet wird.