Wann kann ich in Rente gehen mit 70 Schwerbehinderung?

7 Antworten

Mit einer Behinderung von 50 % und mehr kann man 24 Monate früher ins Altersruhegeld gehen ohne Abschlag.

Mit 40 kannst du höchstens Erwerbsminderungsrente beantragen. Wobei aber zu bedenken ist, dass auch Leute mit 100 % GdB voll arbeiten können.

Es kommt eben darauf an wie du belastet bist.

Der GdB alleine sagt also nichts über deine Arbeitsfähigkeit aus.

Otto254118 
Fragesteller
 31.03.2019, 20:00

danke

Hallo Otto254118,

Sie schreiben:

Wann kann ich in Rente gehen mit 70 Schwerbehinderung?
Bin erst 40 Jahre und hab jetzt 70% Schwerbehinderung (70% GdB)

Antwort:

Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB70) ausgewiesen!

2019 - 40 = ca. 1979 geboren!

Da Sie nach 1964 geboren sind und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in weiter Ferne ist, kommt eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen bis auf Weiteres nicht in Betracht! Siehe hierzu die Bildschirmfotos der betreffenden DRV-Broschüre hier im Anschluß:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=24

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Kann Ich jetzt schon Rente beantragen ???

Antwort:

Die einzige DRV-Rentenart, die Ihnen derzeit zur Verfügung stehen würde, das ist die DRV-Erwerbsminderungsrente!

Die Bewilligung der DRV-Erwerbsminderungsrente setzt allerdings voraus, daß Sie die versicherungsrechtlichen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllen!

1) Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

Sie müßen auf Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate nachweisen, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate!

Fehlt da auch nur ein Monat, ist Fehlanzeige!

2) Medizinische Voraussetzungen:

Sie müßen in Ihrer eigenen Krankenakte klar und sehr detailliert nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Ohne diesen Nachweis besteht keine Erfolgsaussicht auf Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente!

Zur Beachtung:

Behinderung/Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keinen Einfluss!

Es geht in erster Linie um den Nachweis der dauerhaft abgesunkenen Leistungsfähigkeit!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Otto254118 Fragesteller  vor 2 Tagen
Wie viel ist das pro Monat ??? diese Erwerbminderungsrente ???

Antwort:

Die Höhe der Ihnen zustehenden Erwerbsminderungsrente (ist individuell) und richtet sich nach Ihren bisher geleisteten Beiträgen und Beitragszeiten, welche Ihnen in der Rentenauskunft in Form von Rentenpunkten dargestellt werden!

Zur Beachtung:

Wer eine Erwerbsminderungsrente frühzeitig in Anspruch nimmt, muß lebenslange Renten-Abschläge von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen!

Diese Einschnitte werden etwas abgemildert, indem individuell diverse Zurechungszeiten gegengerechnet werden!

Siehe hierzu bitte die Bildschirmfotos aus der DRV-Broschüre unter folgendem Link Seite 15,16,17

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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Sollte Ihnen keine aktuelle Rentenauskunft vorliegen, beantragen Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt eine Kontenklärung mit aktueller Rentenauskunft!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/benoetigte_unterlagen/rentenauskunft_renteninfo_vv.html

Achten Sie aber in Ihrem eigenen Interesse darauf, daß wirklich alle in Betracht kommenden Beitragsmonate korrekt und vollständig erfaßt sind, denn jeder fehlende Beitragsmonat bedeutet eine lebenslange Rentenkürzung!

====

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Otto254118 
Fragesteller
 01.04.2019, 23:34

wow ... so eine gute Antwort findet man selten ... danke

habe schon recht früh angefangen zu Arbeiten.

Arbeite schon seit 20 Jahren und davor hatte Ich noch eine Ausbildung von 3 1/2 Jahren. In der Zeit meines Arbeitslebens war Ich nur 3 Monate Arbeitslos.

Mein Arzt hat vorgeschlagen das Ich Rente beantragen soll . Bin mir da aber nicht so sicher.

Aber schon komisch ... hab meinen Schwerbehindertenausweis beantragt und 8 Wochen später hatte Ich schon meine Feststellung GdB 70.

Was soll Ich nur machen ???

Selbst mein Chef sagte mir mündlich "Willst du nicht freiwillig Kündigen" ???

Konrad Huber  02.04.2019, 19:09
@Otto254118
Was soll Ich nur machen ???

Antwort:

Niemand hier hat einen Einblick in Ihre Krankenakten und Niemand hier bei GF weiß, wo bei Ihnen ganz genau der gesundheitliche Schuh drückt!

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) So weiter machen wie bisher und auf Kosten der eigenen Gesundheit!

2) Hausaufgaben machen und Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV einreichen!

  • Hausaufgaben machen heißt:
  • Nehmen Sie Ihren Arzt beim Wort, der Ihnen den Rentenantrag nahegelegt hat, er soll Sie tatkräftig unterstützen, denn ohne schriftliche, ärztliche Begründungen stehen Sie auf verlorenem Posten!
  • Die eigene Krankenakte auf Vordermann bringen und aktuelle Arzt-/Entlassungsberichte von Ihren Ärzten organisieren!
  • Aus diesen Arzt-/Entlassungsberichten muß plausibel und detailliert ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) abgesunken ist!
  • Je aussagefähiger diese Arzt-/Entlassungsberichte sind, desto besser sind Ihre Erfolgschancen auf Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente!

Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV einreichen heißt:

Mit der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle Termin vereinbaren und beim Ausfüllen der sehr umfangreichen Antragsunterlagen helfen lassen; die eigene, optimierte und aktualisierte Krankenakte den Antragsunterlagen beifügen!

Abwarten, wie die DRV dann reagiert!

In der Regel gilt:

"REHA geht vor Rente!"

Im Zusammenhang mit REHA zu beachten:

Sollte Ihnen von der DRV eine REHA zugebilligt werden, sollten Sie diese REHA auf gar keinen Fall ohne Arbeitsunfähigeitsbescheinigung antreten, sonst laufen Sie ggf. Gefahr, daß Sie aus der REHA als arbeitsfähig über 6 Stunden entlassen werden! Das wäre für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ggf. kontraproduktiv!

Die meisten Entscheidungen werden nach Aktenlage getroffen!

Die DRV wird an Hand Ihrer eingereichten Unterlagen prüfen, ob eine REHA überhaupt einen Sinn macht!

Sollte die DRV Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit der Möglichkeit einer 30-tägigen Widerspruchsfrist!

Spätestens dann sollten Sie einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen und von diesem ein aussagefähiges Widerspruchsschreiben aufsetzen lassen!

Zum Beispiel:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

Zu Ihrem Arbeitsverhältnis:

Kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf gar keinen Fall, denn sonst bekommen Sie ggf. im Zusammenhang mit einem Antrag auf ALG mit Ihrer Agentur für Arbeit Probleme mit Sperrfristen!

Lassen Sie Ihr Arbeitsverhältnis einfach ruhen!

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen, gehen Sie mit dem Kündigungsschreiben zeitnah zu Ihrer Agentur für Arbeit und lassen sich beraten, wie Sie sich weiter verhalten sollen!

Sie haben in der Regel Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse!

Diese wird aber in den meisten Fällen nicht 78 Wochen lang still halten, sondern Ihnen in der Regel schon vorher entsprechende Auflagen machen!

Sollte sich das Antragsverfahren länger als 78 Wochen hinziehen, wäre ggf. rechtzeitig vor Ablauf bei der Agentur für Arbeit der Antrag auf ALG einzureichen!

Auch das ALG ist zeitlich individuell befristet!

Diese zeitliche Befristung des ALG kann dann ggf. während der Dauer des Antragsverfahrens (auf Erwerbsminderungsrente) im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsreglung für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden! Diese Dinge sind mit Ihrem Rechtsbeistand zu klären!

https://rentenbescheid24.de/arbeitslos-und-rente/

====

Fazit:

Mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie im Grunde genommen nichts falsch machen und es dürfen Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen!

Grundsätzlich können Sie von diesem Antrag jederzeit zurücktreten, solange noch kein rechtskräftiger DRV-Bescheid vorliegt!

Kümmern Sie sich im eigenen Interesse um regelmäßige, lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen!

Packen Sie es an, machen Sie Ihre Hausaufgaben und arbeiten Sie nur noch für Ihre Gesundheit!

Gesundheit ist unser höchstes Gut und so zerbrechlich wie Meisner Porzellan!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Moin

Zuerst mal, Schwerbehinderung wird in Graden angegeben, nicht in %

Warum hast du GdB 70? Auf Grund welcher Erkrankungen /Behinderungen?

Du kannst mit 62 in Altersrente an Schwerbeh. gehen, wenn du 35 Versicherungsjahre hast. Hier hast du einen Abschlag von 10,8%.

Dein GdB sagt nichts über deine Erwerbsfähigkeit aus. Daher bekommst du nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente!

Otto254118 
Fragesteller
 30.03.2019, 20:59

gut zu wissen ... danke ...

Auf deinem Rentenbescheid, den jeder einmal im Jahr bekommt, steht eine Postadresse.

Dann setzt du einen Geschäftsbrief auf und stellst Antrag auf Schwerbehinderten Rente.

Da reichen 3 Sätze. Diesen Brief (deine Personen Nummer auf dem Rentenbescheid auch in den Brief schreiben) schickst du an die Renten Versicherung.

Dann wirst du eine Einladung bekommen, dass du zu einem Arzt musst zu einer Begutachtung.

Der Arzt schreibt einen Bericht, und nach dem Bericht entscheidet die Rentenversicherung ob du Rente bekommst oder nich.

turnmami  30.03.2019, 21:01

Was soll so ein formloser Antrag? Da geht man zur Stadt-oder Gemeindeverwaltung und stellt einen "richtigen" Rentenantrag!

Otto254118 
Fragesteller
 30.03.2019, 21:02

danke ... erst mal abwarten ... bin ziemlich erschrocken als Ich den Brief bekommen habe mit dem Schwerbehindertenausweis