Wann AG über Schwangerschaft informieren?

6 Antworten

Es gibt für Dich keinen bestimmten Termin, an dem Du dem AG die Schwangerschaft mitteilen musst.

Wenn Du es noch nicht sagen willst, lass es. Besteht allerdings in Deinem Job ein Risiko für Deine oder der Gesundheit Deines Kindes, solltest/musst Du es bald sagen. Es gibt Jobs, da bist Du verpflichtet, eine Schwangerschaft sofort anzuzeigen. Das hängt von der Tätigkeit ab.

Das Mutterschutzgesetz greift dann sofort. Es ist korrekt, dass dann die Nachtschicht wegfällt. Als Zeitarbeitnehmerin ist dann wohl damit zu rechnen, dass der Entleihbetrieb Dich nicht mehr beschäftigen kann/will und die Zeitarbeitsfirma etwas anderes für Dich suchen muss.

Falls Du dort einen befristeten Arbeitsvertrag hast, wird man diesen wohl nicht verlängern, bzw. Dich unbefristet übernehmen. Bist Du noch in der Probezeit, spielt das keine Rolle, bei Schwangerschaft kann man Dich auch in der Probezeit nicht ordentlich kündigen.

Bei uns im Betrieb sagen es die meisten Mitarbeiterinnen nach dem 3. oder 4. Monat. Wir hatten aber auch schon Kolleginnen, die länger gewartet haben, weil sie sonst keine Nachtschicht und auch keine Überstunden hätten arbeiten dürfen.

Eigentlich würde ich raten das erst sagen das es sicherer ist es zu sagen sobald du im 3. Monat bist aber je nach Tätigkeit die du da machen muss wäre es besser es so zeitig wie möglich zu sagen, damit die bescheid wissen und dir Tätigkeiten geben die du auch in der Schwangerschaft machen kannst und dir auch die Arbeitszeiten dementsprechend anpassen wie es das beste für dich ist.

Wenn du erst am 11.6. einen Termin beim FA hast, kannst du auch mal beim Hausarzt vorbeischauen und ihn fragen ob die Tätigkeiten die du da machst für dich geeignet sind und wie es mit den Arbeitszeiten aussieht. Der HA müsste es auch wissen und kann dir da am besten Rat geben, ggf kann er dich dann noch weiter Krankschreiben bis du zum FA gegangen bist.

Du solltest den Arbeitgeber sofort informieren, in dem Moment, in dem du weißt, dass du schwanger bist. Die ärztliche Bestätigung muss natürlich irgendwann nachreichen.

Nach dem Mutterschutzgesetz gelten sämtliche Schutzvorschriften für Schwangere, das heißt für Frauen, sobald sie schwanger sind und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt haben. Bitte warte also nicht deinen FA-Termin ab!

lass dir vom hausarzt die Schwangerschaft per attest bestätigen und gib das ganze schnellstmöglich bei deinem arbeitgeber ab. nur dann geniesst du eben den mutterschutz.

ich weiss leidr nicht, wie die gesetze in deutschland sind.

aber bei uns in der schweiz ist es so, dass man nach ablauf der probezeit im kündigungsschutz ist bei schawangerschaft.

also wäre es völlig irrelevant, wann man es dem arbeitgeber sagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
baerenhausen  22.05.2019, 14:07

Sie arbeitet drei Schicht, auch in der Nacht. Das geht auch in der Schweiz während der schwangerschaft nicht. Beim anderen zugeteilten Job müsste sie 10kg heben, das wird längerfristig auch zu Problemen führen.

Zudem hat sie keinen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Firma, sondern arbeitet dort temporär. Es steht nichts von Probezeit.