Kann ich bei der Zeitarbeitsfirma kündigen und direkt aufhören zu arbeiten, wenn ich noch AZK Stunden und Urlaubsanspruch habe?

4 Antworten

Du hast nur Verfügung über 2 Tage Überstunden, den Rest muss dir dein Dienstleister genehmigen. Ohne Aufhebung mit fließendem Übergang musst du deine Vertragspflicht erfüllen und bis zum letzten Tag arbeiten.

Parallele Beschäftigungen musst du dir genehmigen lassen, auch im Urlaub, sofern du den bekommen würdest. Machst du das nicht, kann man dir eine Vertragsstrafe aufbrummen.

Außerdem musst du bei 2 Beschäftigungen immer bedenken, dass du beim Finanzamt nur einen Hauptarbeitgeber hinterlegen kannst. Meldet dich der neue Arbeitgeber an, rutscht du bei der Zeitarbeitsfirma in das Nebenbeschäftigungsverhältnis mit Steuerklasse 6, deine letzte Abrechnung sowie Urlaub und Gleitzeitauszahlung wird also massiv mit dem allerhöchsten Steuersatz besteuert, sodass nicht viel übrig bleibt.

Nein

Du kannst natürlich deinen restlichen Urlaub und die Stunden nehmen. Aber im Urlaub darf man nicht einfach woanders arbeiten! Der Arbeitsvertrag läuft ja noch und wenn du bei dem neuen Arbeitgeber anfangen willst, hättest du zwei Arbeitsverträge und das geht nicht.

du müsstest einen Aufhebungsvertrag machen.

Arbeitertyp 
Fragesteller
 17.04.2018, 16:32

Warum kann man denn nicht 2 Verträge gleichzeitig haben? Es gibt doch viele Leute die 2 oder mehr Jobs haben. In meinem Fall sind auch beides nur Teilzeitstellen. Ob es wohl Probleme geben könnte einen Aufhebungsvertrag zu machen?

SuperB18  17.04.2018, 18:14
@Arbeitertyp

Das geht nur, wenn der Arbeitgeber das genehmigt. Und der wird dir was husten wenn du kündigst und gleichzeitig um Einverständnis zu einer zweiten Tätigkeit bittest.

klar gibt es Leite, die zwei Jobs haben! Aber das muss mit den Arbeitgebern abgestimmt sein. Grundsätzlich ist dein Urlaub zur Erholung da und deshalb kann dein Chef das verbieten.

floppydisk  22.04.2018, 14:07
@Arbeitertyp

Fernab dessen ist es natürlich super, wenn der neue oder alte Job dann mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird, weil einer von beiden zur Nebentätigkeit wird. Klasse Abrechnung, wenn man dann weniger als die Hälfte des verdienten Bruttoentgelts ausbezahlt bekommt.

So einfach ist das nicht. Während der Kündigungsfrist läuft der Arbeitsvertrag weiter, egal ob Du arbeitest oder Urlaub/Zeitkonto nimmst. Außerdem musst Du Urlaub und Zeitausgleich auch vorher beantragen - kannst Du nicht einfach so nehmen.

Spricht mit der Firma, ob sie mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden sind.

Fallst nicht, dann musst Du Deinen Arbeitsvertrag bis zum 9.5. erfüllen und kannst erst danach bei der neuen Firma anfangen.

bei meiner Übernahme wurden dann das Arbeitszeitkonto & Urlaub ausbezahlt über einen Aufhebungsvertrag

Brutto war das schön mit aufgelaufenen 150 h Überstunden auf dem AZK, netto dann leider ziemlich wenig.

Um nahtlos dann beim Entleihbetrieb übernommen zu werden, ist das wohl die beste Wahl.