Vorladung BtMG Beschuldigter?

7 Antworten

Entgegen aller Aussagen musst Du einer Vorladung der Polizei Folge leisten. Am 22.06.2017 wurde ein Gesetz beschlossen. U. a. ist jetzt einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten.

Genauso kann Polizei/Staatsanwaltschft jetzt ohne Richter eine Blutentnahme anordnen oder Führerscheinentzug als Nebenstrafe für best. Delikte verhängt werden. Diese ganzen Punkte sind allerdings noch die harmlosesten in diesem Gesetz.

Alles Gute.

harobo

Es braucht halt nur den richtigen Charakter auf dem richtigen Ministersessel. Natürlich meine ich damit niemand bestimmten, das würde ich mir nie anmaasen. Sonst nimmt noch einer Maas und der Post muss gelöscht werden.

kurzeInfo2020  07.03.2019, 20:10

Der - sorry - dümmste Nonsens, den ich je gehört habe. Kein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland ist gezwungen, einer Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten. Es gibt kein einziges Gesetz in der StPO.

kurzeInfo2020  07.03.2019, 20:10

"Entgegen aller Aussagen musst Du einer Vorladung der Polizei Folge leisten. Am 22.06.2017 wurde ein Gesetz beschlossen. U. a. ist jetzt einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten." FAKE NEWS. Welches Gesetz soll das denn bitte sein?

Geh hin gib deine Personalien an und verweigere die Aussage, egal was für fragen oder Anschuldigungen kommen, damit bist du immer auf der sicheren Seite und alle Vorwürfe müssen sie dir erstmal zweifelsfrei nachweisen.

Das dümmste was du machen kannst sind irgendwelche halbwahren aussagen damit haben sie dich gleich an den Eiern.

Ich hatte auch mal eine Anzeige und ich war der einzige der die Aussage verweigert hat von mehreren Beschuldigten die alle klein bei gegeben haben und bestraft wurden. ich habe nie mehr etwas davon gehört

Caila  21.07.2017, 04:00

Wenn sie es ihm nachweisen können dann macht sich eine Aussage besser als es zu verweigern.  

BaDrIcHbOy4life  21.07.2017, 04:03
@Caila

Quatsch hier geht es nicht um Knast sondern darum nicht bestraft zu werden und evtl. Eine Vorstrafe zu verhindern, mit einer Aussage macht er sich definitiv schuldig und wenn er noch mehr ausplaudert als was die überhaupt anschuldigen wird die Strafe nicht geringer ausfallen.


BaDrIcHbOy4life  21.07.2017, 04:07
@BaDrIcHbOy4life

Gerade bei btmg wenn sie dich damit nicht auf frischer Tat erwischen können die ohne Geständnis so gut wie nichts machen.

Caila  21.07.2017, 04:22
@BaDrIcHbOy4life

In dem man schweigt, na Danke und dann hat man einen Kriminellen als Nachbarn der nichts daraus lernt.

Wenn man Mist baut sollte man auch dazu stehen.

Wenn er mehr ausplaudert ist das sein Problem.

BaDrIcHbOy4life  21.07.2017, 04:28
@Caila

Kriminell ? Na wenn jeder der in seinem Leben mal an nem joint gezogen hat selbstanzeige erstatten würde um zu seinem Mist zu stehen, hätten vermutlich 40% der deutschen nen Eintrag wegen btmg.

Er hat das gleiche Recht wie alle, unschuldig bis die Schuld bewiesen ist!

Nur weil die Polizei ihn ins Visier genommen hat muss er sich nicht zum Sündenbock machen.

Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein...

BaDrIcHbOy4life  21.07.2017, 04:37
@BaDrIcHbOy4life

Bei diesem Thema ist Deutschland ein Entwicklungsland! selbst das Ursprungsland des antidrogenkriegs USA ist dazu übergegangen den Menschen selbst über seinen Konsum entscheiden zu lassen.

Die Kriminalisierung hat Jahrzehntelang Unsummen gekostet und nichts aber rein garnichts verändert.

Einer "Vorladung" von die Polizei braucht man nicht zu folgen, einer von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht hingegen sehr wohl.

Natuerlich kann ein Richter oder Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung anordnen, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen.

Future88  19.08.2018, 21:45

Du musst nicht zur Polizeilichen Vorladung nur wenn du vom Gericht eine Vorladung bekommst dann solltest du hin gehen wenn nicht können sie dich mit Haftbefehl holen

Hausdurchsuchungen: Heutzutage sehr wahrscheinlich, schon bei Bagatell-Delikten. Der Richtervorbehalt ist das Papier nicht wert, auf dem das Gesetz geschrieben wurde, denn kein Richter hat die Kapazitäten oder die Zeit, solche Durchsuchungs-Anforderungen der Polizei zu kontrollieren oder auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Aussagen bei der Polizei: Grundsätzlich NEIN! Übrigens auch nicht, wenn man selbst sehr genau weiß, das man völlig unschuldig ist. Nur ein Anwalt kann sehen, was die Ermittlungsbehörden zusammen getragen haben, und seinen Mandanten dann über das weitere Vorgehen beraten.

Zur Polizei musst du nicht. Ich würde beim ersten Mal erwischt werden dort anrufen und sagen dass ich nicht zur Vernehmung erscheine und keine weiteren Aussagen mache.

Zu einem Gericht musst du allerdings in jedem Fall. Sonst kostet das gleich ein Bußgeld.

Die Polizei wird vermutlich keine Hausdurchsuchung machen sonst hätten sie längst bei dir angeschellt.