Vorladung bei der Polizei wegen Betrug!
Hallo ,
Ich habe eine Vorladung zur Polizei bekommen wegen Betrug ,
- Der Warenwert ca. 300-400 Euro
- Ich bin Minderjährig
- Ich bin nicht Vorbestraft -Das ganze hat sich auf Ebay abgespielt
Ich habe ein Metin2 Account verkauft für ca. 90 Euro habe den Käufer die Daten übergeben aber nicht die Email geändert also auf sein Konto übertragen danach habe ich ca. 1 Monat nix mehr gemacht danach habe ich mir den Account wiedergeholt dort waren sachen drauf die ich dann verkauft habe ich habe eine Frage welche Strafe erwartet mich bei der Polizei in etwa ???
P.S : Ich habe es nicht Bewusst gemacht bin erst 17 und brauchte etwas Geld ich sehe ein das es sehr Falsch war und habe schon Kontakt zu den Käufer aufgenommen !!
Meine Frage mit welcher Strafe muss ich Rechnen und gibt es ein Eintrag ins Führungszeugnis und bekommt der Arbeitsgeber etwas mit ?
18 Antworten
Erstmal: keine Panik. Geh zu dem Termin und erkläre die Sachlage. Evtl. wirst du ein paar Sozialstunden leisten müssen, das ist alles. Dass du Kontakt zum Käufer aufgenommen hast ist schonmal ein guter Schritt, evtl. kannst du ihn auch finanziell entschädigen und das dann bei deiner Aussage erwähnen!
Dein Arbeitgeber erfährt davon nichts, auch ins Führungszeugnis kommt nichts - lediglich ins Erziehungsregister, das keiner außer den Gerichten udn Staatsanwaltschaften einsehen kann.
@scallawags: Du kannst sicherlich auch angeben, wo man das mal nachlesen kann, ja?
Naja, Wikipedia sagt dazu:
"Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden."
Das Jugendamt, und das ist schon in Kürze nicht mehr für ihn zuständig. Wen meintest du denn sonst noch?
Es geht nicht ums Nachlesen, es geht um die tägliche Alltagspraxis. Wikipedia ist keine Rechts- oder Alltagspraxisquelle, sondern eine etwas diffuse Allgemeinwissensquelle. Und wenn ich junge Menschen einstelle, gehe ich vorher ganz sicher nicht nicht auf Wikipedia, sondern auf andere Quellen.
Nein, jede Quelle gebe ich hier nicht breit.
Du darfst als Arbeitgeber oder sonstige Person - was auch immer du hier von dir gibst - das Erziehungsregister nicht einsehen.
er behauptet ja nicht, dass er DARF, sondern nur dass er KANN
DH! Das war noch die kompetenteste Antwort. Dem ist nix hinzuzufügen.
skyfly71, was kannst du uns denn zu diesem thema sagen? nichts? oh mann, sowas aber auch - wie wäre es dann damit, nicht dauernd gegen andere hier den marsch zu blasen sondern mal selber was sinnvolles hier beizutragen? immer nur rummeckern das kann ja jeder :D
Ich habe nicht gemeckert, ich wollte nur wissen, wo man das nachlesen kann...
Unterm Strich bleibt übrig, daß neben den Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden nur die Jugendämter Zugriff auf das Erziehungsregister haben. Das irgendwelche Arbeitgeber irgendwelche Auskünfte kriegen würden, ist natürlich dummes Zeug. Wenn scallawags einen Schwager bei der Polizei hat und der Meinung ist, sich mit eklatanten Rechtsbrüchen brüsten zu müssen, dann bitte. Ich weiß aber nicht, was einen zukünftigen Arbeitgeber der Kaugummidiebstahl eines 14jährigen anginge.
Hoffentlich eine ganz harte Strafe.
Weißt du warum? Diese schlechten Unarten, die du dir heute in jungen Jahren aneignest, intensivieren sich im Alter noch mehr. Aus ganz kleinen Straftaten werden schnell ganz große Verbrechen. Das was du gemacht hast, eine virtuelle Sachen verkaufen (Gamer-Accounts zu verkaufen ist sowieso illegal - AGB der Spiele lesen!) und danach Email oder Passwort behalten oder umändern ist ganz arg schlimmer Betrug! Wer so etwas macht, der hat die Grenze schon längst überschritten. Das man mit 17 Jahren schon so abgebrüht sein kann, finde ich absolut traurig für dich!
Nebenbei: wenn der Hersteller von Metin auf dich aufmerksam geworden wäre, dann wäre der Schaden in die Tausende gegangen! Glaub mir, es gibt solche Leute, die werden beauftragt, nach illegalen Angeboten auf Ebay zu suchen. Da wirst du deines Lebens nicht mehr froh!
Immer dieses Halbwissen...Wenn ich ein Acc von z.B. einem Spiel verkaufe/verschenke etc... ist das natürlich NICHT illegal sondern nur gegen die AGB des Spiels und im schlimmsten Fall wird man gebannt, wäre auch ziemlich komisch wenn man dafür angezeigt werden würde...
Auf jeden Fall wirst du den Geschädigten entschädigen müssen. Also spar schonmal etwas Geld zusammen. Da du offensichtlich vorsätzlich gehandelt hast und es nicht grade um kleine Beträge geht, wird dir der Richter hoffentlich viele Sozialstunden aufbrummen.
das würde nur passieren, wenn du vorgestraft bist
aber in der Sache wird das nicht passieren, das Schlimmste was kommen könnte, wäre wohl eine Geldstrafe, wenn überhaupt
Nein, es wird wahrscheinlich auf Sozialstunden herauslaufen, wenn überhaupt. Geldstrafe ist in seinem Fall nicht anwendbar.
Räumen wir mal vorübergehend mit deiner Banalentschuldigungen auf:
du hast es absichtlich gemacht, denn was man einmal verkauft hat, holt man sich nicht hinten herum wieder zurück, weil man Geld braucht. Geld brauchen wir alle, aber wir bescheissen keine Kunden, die im letzten Monat brav überwiesen haben.
rechne mit einem Strafverfahren (50 bis 120 Sozialstunden) und dann mit einem Zivilverfahren, ggf. besteht der Kläger aber auf ein Adhäsionsverfahren, dann ist es nur ein Aufwasch
nein, in deinem Führungszeugnis wird das nicht vermerkt, aber auf ziemlich lange im Polizeiregister
jeder Arbeitgeber mit einigermaßen guten Beziehungen zur Staatsmacht bekommt das raus, ein Anruf reicht. Entweder von der Staatsmacht, oder vom Arbeitgeber
Schade, die Antwort fing so gut an...^^
Start Strong - Finish Strong ;-)
Das Erziehungsregister können ziemlich viel mehr Institutionen und Personen einsehen ;-)