Vorgehen nach Kabelbrand. Vermieter weigert sich defekte Leitung zu ersetzten.

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Gemäß den geltenden Technischen Anschlussbedingungen der VNB und den Bestimmungen der DIN VDE 0100 ist der Einsatz solcher Leitungen bei Installation, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen nicht zulässig. Solange nichts mit der Anlage passiert gilt in weiten Bereichen der Bestandsschutz. Wird die Anlage aber repariert oder geändert muss dies nach neuen Vorschriften erfolgen. Das "zusammenflicken" der alten Leitung ist also unzulässig. Sage dies deinem Vermieter mit der Androhung rechtlicher Schritte.

Der Vermieter als Betreiber der Anlage ist verpflichtet diese in einem einwandfreien Zustand zu erhalten, Funktions- und Sicherheitstechnisch. Wenn du dir nicht ganz sicher bist was genau getan wurde wende dich an einen Elektromeister in deiner Nähe, er soll sich das doch bitte angucken. Ebenfalls kannst du dich an dein Energieversorgungsunternehmen wenden und denen von deinem Fall berichten. Die werden einen Kontrolleur schicken...dann besteht aber die Gefahr dass die Anlage bis zur Reperatur stillgelegt wird und du keinen Strom mehr hast.

maydayfly  30.08.2009, 15:32

Sie dürfen auf keinen Fall selber einen Elektriker beauftragen, falls Sie dieKosten nicht selber tragen wollen, außer nach einer Absprache mit der Hausverwaltung, oder dem Vermieter bzw. dem Eigentümer.

Buergilektriker  30.08.2009, 15:57
@maydayfly

Gemeint war nicht dass der angesprochene Elektromeister da was rumbauen soll, das ist nicht erlaubt da die Anlage ja dem Vermieter gehört.

In Deutschland gibt es den sogenannten HEA Ausstattungsstandard in drei Stufen. Wenn der eingehalten wurde kann man die Anlage praktisch nicht überbelasten...es sei denn man nutzt nur eine Steckdose mit 5 Verteilern.

maydayfly  30.08.2009, 16:08
@Buergilektriker

Textil-Bitumen umwickelte Kabel entsprechen sicher keiner Norm, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung hat für eine sichere Stromversorgung zu sorgen. Wenn das nicht gegeben ist, sinkt der Standard der Wohnung und somit der Mietpreis.

Buergilektriker  30.08.2009, 16:20
@maydayfly

wenn die Installation nicht sicher ist, ist das vermieten sogar verboten. Am besten wäre es das EVU zu informieren aber dann hat man unter Umständen keinen Strom mehr...dann aber sinkt auch die Miete gewaltig...damit könnte man dem Vermieter drohen um eine rasche Reperatur zu erzwingen.

maydayfly  30.08.2009, 15:44

Sie dürfen auf keinen Fall selber einen Elektriker beauftragen, falls Sie die Kosten nicht selber tragen wollen, außer nach einer Absprache mit der Hausverwaltung, oder dem Vermieter bzw. dem Eigentümer.

maydayfly  30.08.2009, 15:50

In Österreich ist es so, daß man nach einem geschlossenen Mietsverhältnis durchaus, wenn die Verbrauchsleistung, die verfügbare Verkabelung überbeansprucht, man selber für die Aufrüstung derselben zu sorgen hat.

Für alles was fest mit dem Haus verbunden ist, Stromleitungen, Wasserleitungen, Gasleitungen, Fenster, Mauerwerk, auch Böden, soweit mit dem Estrich verbunden, ist die Hausverwaltung zuständig. Falls es die nicht gibt, der Vermieter. Falls ein Brandschaden eintritt, ist die oder der haftbar.

Du kannst vom Vermieter nicht verlangen, alles so modern wie möglich zu machen - sicher MUSS es aber sein. Und da kann Dir evtl. die Feuerwehr helfen. Wenn Du ein echtes Sicherheitsrisiko vermutest, kommen die auch mal vorbei und schauen sich das an. Dann weisst Du ob die Installation zumindest nach heutigen Brandschutzrichtlinien durchgeführt wurde.

Rumpelheinz 
Fragesteller
 30.08.2009, 15:13

Klar das es auch einen Bestandsschutz gibt, aber wenn man so eine Anlage ändert (oder ist das erneuern der Doliklemmen keine änderung?) muss man dann nicht nach neuen Standarts Prüfen und Installieren?

ich denke das der elektriker nur geflickt hat und kein ordenlicher handwerker ist. ich würde mich auch bei der feuerwehr kundig machen und nach ihrem rat handeln. es geht hier auch nicht um etwas modernes sondern um vorgeschriebene sicherheit deren nichtbeachtung mancher schon zu schaden gekommen ist.

aussage vom berliner mieterverein: Welche Pflichten hat eigentlich der Vermieter beim Brandschutz? Wer garantiert Mietern, dass die Gastherme oder die elektrischen Leitungen technisch in Ordnung sind? "Für Hauseigentümer gibt es keine verbindlichen Regelungen", erklärt Klaus-Dieter Wathling von der Obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Der Vermieter ist beispielsweise nicht verpflichtet, in bestimmten Abständen die Elektrik überprüfen zu lassen. Und während jede kleine Pension und jeder Betrieb Feuerlöscher bereithalten muss, sind im Mietshaus - selbst im Hochhaus - weder Feuerlöscher noch Brandschutztüren vorgeschrieben, es sei denn, die jeweilige Baugenehmigung hat das verlangt. Bei der Vorbeugung von Bränden sind Mieter also ganz auf sich allein gestellt. wenn der name des elektrikers bekannt ist würde ich mal die elektriker-innung informieren und um rat bitten. vielleicht dürfen verbrannte leitungen gar nicht geflickt werden