Voraussetzung für einen richterlichen Beschluss bei IP-Adresse?

3 Antworten

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Reicht es.....

Nö.

TopGun12 
Fragesteller
 20.05.2019, 14:21

Danke. Kannst du es mir auch begründen? Sind die Kosten zu hoch oder bezüglich dem Straftatbestand

wiki01  20.05.2019, 15:52
@TopGun12

Fraglicher Straftatbestand, Geringfügigkeit.

TopGun12 
Fragesteller
 20.05.2019, 16:07
@wiki01

Danke

TopGun12 
Fragesteller
 20.05.2019, 15:19

@ wiki01

Da anonyme email-Adressen erlaubt sind und zugelassen werden, reicht da ein falscher Name NICHT aus.

Wegen Bagatelldelikten wird sich also kein Richter bereit finden dazu eine Anordnung zu erteilen.

Na ja kommt auf Theorie und Praxis an.

In der Theorie sind die Grenzen für einen richterlichen Beschluss äußerst strikt. In der Praxis nicht. In den von dir genannten Fällen allerdings gibt es kein Problem, da gibt es auch keinen richterlichen Beschluss.

TopGun12 
Fragesteller
 20.05.2019, 15:18

@andi65808 Kannst du mir das Begründen warum? Da keine Straftat vorliegt oder keine erhebliche?

andi65808  20.05.2019, 18:38
@TopGun12

Was genau soll begründet werden?

In den von dir aufgezählten Fällen wird keine IP herausgegeben. Zum einen weil es kein wirklich taugliches Mittel ist, zum anderen weil gar keine Straftaten vorliegen.

TopGun12 
Fragesteller
 20.05.2019, 21:18
@andi65808

Das meinte ich Danke

wobei ich dachte hier ist eine Straftat

cht es, wenn A sich als B ausgibt unter falschen Namen einen Vertrag schließt, aber B keine Kosten entstehen, da A die Kosten selbst trägt z. B. Prepaidkarte 

wegen für jemand anderen ausgeben