Von Polizisten ungerecht behandelt worden , was kann man tun?

8 Antworten

Wenn du einen Zeugen für die Beleidigung durch deine Ex-Miterin oder ihre Begleiter hast, stelle deinerseits Strafantrag wegen Beleidigung. Wenn die Polizeibeamten mit einer Strafanzeige drohen, so würde ich dem ruhig entgegensehen, denn die Vefolgung einer Beleidigung hängt nicht von den Polizeibeamten ab, sondern von der Stellung eines Strafantrages durch die Beleidigten. Und solange dieser nicht vorliegt, können die Beamten viel erzählen.

Du kannst eine Dienstbeschwerde einreichen... Aber erhoffe Dir keinen Erfolg.

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1.) Weil Kollegen untereinander zusammenhalten

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und

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2.) Weil das Problem genau das ist, dass wir Deutschen ja immer unter der Vergangenheit Hitlers als Nazis gelten.

Blackshep  14.11.2010, 01:31

Weil wir und alle anderen (bösen) Deutschen, die seit dieser Zeit geboren wurden mit dem schlechten Gewissen erzogen wurden.

BRINCHEN82  14.11.2010, 01:34
@Blackshep

Ich habe kein schlechtes Gewissen für die Vergangenheit Deutschlands! Das ist Geschichte und sollte heute lang nicht mehr nachgetragen werden.

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Schlimmer finde ich Ausländer die vergessen, dass sie hier - sagen wir mal - Gastfreundlichkeit geboten bekommen und geduldet werden!

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In den Staaten wird auch nicht darüber debattiert und auch kein Amerikaner muss darunter leiden, wie deren Einstellung gegenüber Schwarzer war und ist.

Taflie1961  14.11.2010, 01:36
@Blackshep

...und weils die Deutschen ja auch erst seit 1945 gibt, die die noch nie was anderes geleistet haben.

BboyBaller  14.11.2010, 01:46
@Taflie1961

ich denke du meinst 1939

punkrockboy  14.11.2010, 01:47
@Blackshep

Auch ohne die deutsche Vergangenheit, wäre "Kanacke" rassistisch!

BRINCHEN82  14.11.2010, 07:45
@punkrockboy

Schon, aber "die" haben ebenso rassistische Äusserungen von sich gelassen und das sogar zuerst. Aber da hat die Polizei nichts gegen gegsagt!

Nichts, der hat ja nichts gemacht, nur geredet. Ja du könntest dafür eine Anzeige bekommen. Die Ausländer allerdings auch, das liegt ganz in deiner Hand.

Und dir ist sicher nicht zum ersten mal aufgfallen, dass rassistische Äußerungen von Ausländer als weniger schlimm angesehen werden, als von Deutschen. Aber da kannst du nichts gegen machen.

Du kannst und musst eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Unterlassung im Dienst stellen. Deine Äußerung war eine Äußerung im Affekt und stellt in der Form keine Beleidigung dar. Du kannst der Strafanzeige gelassen entgegen sehen.

Ericcartwoman  14.11.2010, 01:38

Aber da steht doch, dass das nur angedroht wurde, nicht dass wirklich eine Anzeige erfolgte. Und demnach gibt es auch nichts zu beanstanden.

Still  14.11.2010, 11:00
@Ericcartwoman

Diese gegenseitigen Beleidigungen (tschuldigung, aber ein Verhalten wie im Kindergarten!) werden grundsätzlich nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt.

Deutschland Rechtsstaat? lol

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. von Mahatma Gandhi

Liebe Grüsse!