Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt?
Hallo. Habe Probleme mit dem Finanzamt. Ich habe gestern eine Vollstreckungsankündigung bekommen. Ich soll ein Zwangsgeld bezahlen weil ich meine Steuererklärung wohl zu spät abgegeben habe. Meine Unterlagen habe ich letztes Jahr alle bei meinen Steuerberater im November abgegeben. Also dachte ich alles geht seinen gang. Als ich meine Steuerunterlagen die Woche beim Steuerberater abgeholt habe, waren mehrere schreiben mit bei die ich aber erst gesehen habe, als ich zuhause war. Eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung vom ende Januar diesen Jahres, sowie einer Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung vom Ende April und ein Bescheid über die Zwangsgeldfestsetzung von Mai. All diese Schreiben waren an meinen Steuerberater Adressiert. Ich habe kein einziges davon bekommen und habe erst im Mai telefonisch erfahren, dass das FA. ein Zwangsgeld androht. Am selben Tag habe ich mich auf den weg zu meinen Steuerberater gemacht und nochmal alle Unterlagen vorbei gebracht. Da wohl unterlagen abhanden gekommen sind. Muss ich trotzdem das Zwangsgeld zahlen obwohl ich bis Mai nichts davon erfahren habe, dass meine Steuererklärung immer noch nicht beim FA war ? Zumal das FA selbst mich nie angeschrieben hat, sodass ich hätte reagieren können.
4 Antworten
Dein Steuerberater hätte dir Bescheid geben müssen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jedoch würde ich selber direkten Kontakt mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt aufsuchen und den Sachverhalt schildern.
Zudem würde ich mir unverzüglich einen anderen Steuerberater zulegen.
Wieso? Es gingen doch Erinnerungsschreiben, evtl. Schätzungsandrohung, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung raus? Wie oft soll man denn noch erinnern? Wenn's der Steuerberater verschl...., trifft es trotzdem den Steuerpflichtigen. Nennt sich Auswahlverschulden. Im übrigen wird bei einem erstmaligen Versäumnis normalerweise kein Zwangsgeld festgesetzt. Das machen wir nur bei den ganz hartnäckigen Fällen!
Diese schreiben zur Erinnerung der Abgabe für die Steuererklärung sowie Zwangsgeldandrohung und und und. Alle gingen an den Steuerberater. Da ich eine Vollmacht unterschrieben habe, dass der Steuerberater immer die Post vom Finanzamt bekommt. Nur wenn ich nicht vom Stb informiert werde wenn mal ein schreiben vom FA kam ist das schon nen unding. Zumal die Vollstreckungsankündigung dann komischerweise an mich ging. Es wurde wohl Einspruch eingelegt gegen die Vollstreckungsankündigung. Wie lange das dauert bis da was entschieden wurde weiß keiner. Zumal die Frist für das Zwangsgeld ja auch bald abläuft.
tja, wie gesagt: Auswahlverschulden. Was der Steuerberater versäumt, muss sein Mandant ausbaden. Das ist den Kollegen so was von wurscht, dass der StB die Informationen nicht weitergibt....komischerweise werden die Leute immer erst dann aktiv, wenn's an den Geldbeutel geht!
Erst mal bist du verantwortlich für die Schulden beim FA
Aber der Steuerberater ist wohl schadenersatzpflichtig wenn er das Versäumnis zu verantworten hat. Er hat sich um die Einhaltung der Termine zu kümmern, und wenn er die übernommen Aufagaben nicht erfüllt, haftet er .. das einzuklagen ist natürlich mit Kosten und Risiken verbunden. Erster Schritt wäre mal, ihn anzurufen oder besser, einen persönlichen Termin zu machen, vielleicht sieht er den Fehler ja ein, will auch keinen Ärger und erklärt sich bereit, die Rechnung um das Zwangsgeld zu kürzen und die Steuererklärung umgehend fertig zu machen.
Das Zwangsgeld würde ich aber fristgerecht zahlen, das FA intereressert sich nicht für das Vertragsverhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Steuerberater.
Die Steuererklärung ist für das Jahr 2016 die ist jetzt fertig und habe ich mitgekriegt als ich da war. Vielleicht erledigt sich das mit dem Zwangsgeld auch unter den gegebenen Umständen.
Spricht mit dem Fiamt, die können auch Zwangsgelder zurücknehmen. Aber wenn du deine Erklärung nicht abgegeben hast musst du zahlen.
Du scheinst Unternehmen zu sein, dann solltest du wissen das ein Unternehmen haftet wenn er schlampt. Du hast doch einen weiteren Unternehmen beauftrag: Den Steuerberater. Dem würde ich mal in den Hintern treten und haftbar machen.
Und einen Neuen suchen
Übrigens hast du deinen Steuerberater eine Vollmacht gegen für dich zu handeln. Daher bekommt er "deine Fiamt" Post . Auch das kannst ändern.
Und zuletzt solltest du kontrollieren welche Erklärungen abgeben werden.
Ich warte morgen mal ab was der Steuerberater dazu sagt. Dass Unterlagen abhanden kommen darf nicht passieren und selbst wenn dann kann man doch einfach zu sein Fehler stehen als sich erst nen halbes Jahr später zu melden wenn schon das Zwangsgeld angedroht wird. Schließlich wurde der Stb ja schon im Januar informiert das meine Steuererklärung noch nicht da ist. Da hätte der Stb mich doch einfach Informieren können. Ich hoffe, dass sich das morgen klären lässt. Sonst werde ich mir sofort einen neuen Stb suchen und mich mal erkundigen inwieweit man rechtlich gegen das verhalten vorgehen kann. Zumal solche Fehler nicht für einen Stb sprechen und wenn sich sowas rum spricht oder man den Stb online Bewerten kann. Sieht eher schlecht für den Stb aus :)
setze zeitnah das Finanzamt über diese Vorkommnisse in Kenntniss dann bekommt Steuerberater die Strafe
Warum sollte das Finanzamt den Steuerberater bestrafen??
Werde Morgen mit dem Finanzamt und Steuerberater Telefonieren. Aber ist für mich ein unding, dass ich nicht vom FA schon im Januar mal ne Info bekommen habe das meine Steuererklärung noch nicht da ist. So hätte man allen Problemen gleich aus dem weg gehen können.