Verzichtserklärung auf Grundstück

4 Antworten

ihr solltet mit einem Notar sprechen, so weit ich weis gibt es ein Pflichterbteil. Ich würde in solchen Sachen immer einen Notar zu rate ziehen. Ich habe genug mitbekommen von Kollegen wo dann der eigene Bruder vor gericht gegangen ist gegen seine Geschwister obwohl vorher alles abgesprochen wurde. Er hat hinterher alles abgstritten und hat sogar vor gericht noch recht bekommen. !

Beim Notar ist alles amtlich.

SibylleMonika 
Fragesteller
 03.04.2015, 14:14

Hi, Danke für Deine Antwort. Der Notar hat die Uebergabe/Übernahme im Januar 1990 beurkundet ohne die anderen 3 Geschwister zu befragen bzw. eine Verzichtserklärung zu fordern. Im Februar, also 4 Wo. später, mussten die anderen Geschwister ihren Pflichtteil einklagen. Das o.g. Grundstück war somit nicht mehr Verhandlungsgegenstand und wurde überhaupt nicht mehr erwähnt.

odenwald1  03.04.2015, 19:40
@SibylleMonika

diese müssten dann beurkunden beim Notar das sie auf ihren Pflichtanteil verzichten. Da sonst das Grundstück nicht verwertbar ist und verkauft werden müsste je nach wert

Mir kommt das komisch vor. Allerdings geschieht das oft aus Unwissenheit ob Kinder vorhanden ?! sind bzw. wurde das damals mündlich gefragt ob das eine rolle spiel oder nicht. Letzendendlich macht der Notar auch nur das was der Kunde ausdrücklich verlangt.

Das kommt darauf an, wem das Grundstück gehört. Vermutlich beiden Ehegatten zur Hälfte, weswegen Miterben der Mutter auch sämtliche Kinder sind. Das Alleineigentum am Grundstück können daher nur Vater und Kinder gemeinsam übertragen.

SibylleMonika 
Fragesteller
 03.04.2015, 15:56

Vielen Dank für die Antwort. Das Grundstück gehörte beiden Eltern. Nachdem die Mutter verstorben war, hat sich ein Kind in das Grundbuch eintragen lassen ohne mit den anderen Geschwistern zu reden. Man könnte ein Buch schreiben. Jetzt werde ich erst einmal beim damaligen Notar anfragen warum er, ohne Verzichtserklärungen der anderen Geschwister überhaupt die Beurkundung vorgenommen hat.

Ronox  03.04.2015, 15:59

Das Kind kann sich nicht einfach "eintragen" lassen. Dazu ist ein Erbschein erforderlich. Und dieser besagte, dass das Kind aufgrund testamentarischer Erbfolge Alleinerbe geworden ist. Einen anderen Weg gibt es nicht, wenn die Mutter das Grundstück nicht vor ihrem Tod übertragen hat.

Ja,das müssen sie,ansonten wird der sogenannte Pflichtteil fälig

Ronox  03.04.2015, 14:19

Das hat nichts mit irgendeinem Pflichtteil zu tun. Entweder sind sie Erben nach ihrer Mutter oder eben nicht.

ich hab da noch fragen zur situation:

- gehören dem vater tatsächlich 100% vom grundstück? oder gehörten früher 50% der mutter? im 2. fall gehören nach dem tot der mutter sowieso 25% allen kindern, was dann 6,25% für jedes kind ergäbe.

- ist noch mehr vermögen, das vom vater vererbt werden könnte, vorhanden?

wenn dem vater 100% gehören, kann er damit machen was er will. wenn er nur ein kind bevorzugen will, kann er das tun.

allerdings können die anderen im erbfall nen tollen streit über dieses geschenk entfachen. es könnte dann sein, dass dieses grundstück im erbteil des bevorzugten kindes angerechnet wird.

annokrat

nachtrag: der vater kann mit seinem eigentum machen was er will, kinder haben kein mitspracherecht.