Wie hoch ist der Pflichtteil einer Unehelichen Tochter wenn 3 Eheliche Kinder als Erben vorhanden sind

2 Antworten

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Voraussetzung für den Pflichtteil ist, der der berechtigte durch ein Testament oder andere letztwillige oder lebzeitige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Ohne Testament wäre die Uneheliche Tochter nämlich einfach ein Miterbe.

Für die gesetzliche Erbfolge ist die rechtliche Elternschaft entscheidend. Kinder erben dabei zu gleichen Teilen. Die Erbfälle von Vater und Mutter sind dabei separat zu betrachten. Sofern die beiden verheiratet waren, beerbt der überlebende auch den erstverstorbenen mit. Dieses Erbe wird dann weitervererbt.

Nach dem neuen Erbrecht sind alle Kinder beim Erbe (fast) gleichgestellt. Der Pflichtanteil aller Kinder ist also gleich groß, jedoch hat das uneheliche Kind keinen Anspruch auf Sach- sonder nur auf Geldleistungen. (Bin aber kein Anwalt - also keine Rechtsberatung !!)