Vertretung höherwertige Tätigkeit - Beamte?

2 Antworten

Vollumfänglich geht nicht, da du nicht die Qualifikation besitzt Aufgaben des gehobenen Dienstes zu erfüllen.

Ich meine hier NICHT, dass du es nicht kannst. Aber Beamte des M-Dienstes sind nach Vorschrift keine im G-Dienst.

Es dürfen dir diese Aufgaben von AG-Seite gar nicht übertragen werden.

Was geht, ist die Übertragung der anteiligen Aufgaben des zu vertretenden Dienspostens, die "nur" eine M-Wertigkeit besitzen.

... und es gibt keinen Perso-Rat? Bei uns droht nach 2 Jahren auf diesem Posten die Beförderung. Viel Glück.