Verständnisfrage Mietvertrag?

5 Antworten

Da ist nichts "Doppelt" .

Du zahlst einen Betriebskostenvorschuss in Höhe von EUR 110 monatlich. Wenn nun Dein Strom- oder Wasserverbrauch höher oder niedriger ausfällt, musst Du entsprechend etwas nachzahlen oder erhälst eine Rückerstattung.

Du musst es Dir so vorstellen, das Dein Vermieter Dich an Hand der "Anzahl der Köpfe" eingruppiert. -> z.B. eine Person = 2400 KwH Strom / Jahr , oder 960m2 Wasser / Jahr .

Auf dieser Basis sind dann die EUR 110,- / Monat gerechnet .

Wenn nun das Ablesen der Verbrauchsuhren andere Werte anzeigt, gibt es entsprechend Kohle zurück, oder Du bekommst etwas wieder.

DerSchokokeks64 
Fragesteller
 07.01.2021, 14:25

Vielen Dank, damit wollte Ich nochmal sicher gehen

Ich fürchte, der liebe Mieter kommt hier gut weg, denn die vereinbarte Kostenstelle sonstige Kosten halte ich für unwirksam.

Warum sollte ein Mieter z.B. Kosten und Lasten für eine Tiefgarage bezahlen sollen, oder Heizungskosten an der Heizkostenabrechnung vorbei?

Wie das ausgeht, muss ggf, nachgeforscht werden.

Was den Strom betrifft, wird es wohl der sein für die Wascheinrichtung, nicht der für die Wohnung.

Aufpassen, falls es eine Eigentumswohnung ist, die angemietet wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erst steht da die Auflistung aller möglicherweise in Frage kommenden Betriebskosten und darunter, dass z. B. Wohnungsstrom separat behandelt wird und da kann es ohne weiteres sein, dass Dir ein Zähler zugewiesen ist und Du selbst einen Stromliefervertrag mit einem Versorger abschließt.

Grundsätzlich gilt: Berechnet werden kann nur, wofür es auch Belege gibt. Da es nur einen Zähler für Deine Wohnung gibt, kommt entweder die Rechnung des Vermieters für den Verbrauch dieses Zählers oder Dein eigener Versorger stellt Dir den Verbrauch in Rechnung. Beides geht sowieso nicht.

Beim Wohnungsstrom kenne ich es hauptsächlich so, dass jeder Mieter selbst einen Vertrag mit dem Versorger seiner Wahl abschließt. Die Abrechnung läuft dann direkt zwischen diesen beiden, der Vermieter hat nichts damit zu tun.

Sollte dies bei dir anders geregelt sein, wird der Stromverbrauch nicht nach Köpfen oder Wohnfläche abgerechnet, sondern nach dem tatsächlichen Verbrauch, der mittels der Stromzähler ermittelt wird.

DerSchokokeks64 
Fragesteller
 07.01.2021, 14:25

Genau, das fande Ich erstmal ungewöhnlich

Es kommt nur zur Anrechnung, was tatsächlich gegeben ist. Die Auflistung enthält aber was möglicherweise (belegbar) berechnet werden könnte.

Für deinen individuellen Stromverbrauch hast du sicher einen eigenen Stromliefervertrag mit einem Anbieter deiner Wahl. Demzufolge dürfte in deiner Abrechnung vermieterseitig kein Kostenanteil auftauchen. Warte also die erste Abrechnung ab und reklamiere erforderlichenfalls.