Welche Mietkosten sind grundsätzlich oder optional NICHT in den Nebenkosten enthalten?

7 Antworten

Nebenkosten werden nach Vorausberechnung zunächst "pauschal" gezahlt, die tatsächlichen Kosten werden z.B. nach Ende der Abrechnungsperiode ermittelt und es erfolgt eine Nach- oder Rückzahlung.

Bei Warmwasser wird Erwärmung und Volumen berechnet, Kaltwasserverbrauch zusätzlich.

Außerdem entstehen Nebenkosten für Müllabfuhr, Grundsteuer, evtl. Reinigung und Fahrstuhl etc.

20 € für Strom ist zu niedrig gegriffen - es gibt eine Grundgebühr plus Verbrauch, rechne eher mit 45€

Ahja - Telefon und Internet kommen natürlich genausso dazu wie evtl. Kabelfernsehanschluß ;-)

holger11  06.01.2011, 20:29

Nebenkosten werden nicht zunächst pauschal gezahlt und später wird abgerechnet.

Entweder ist eine Pauschale vereinbart - dann keine Abrechnung -

oder es ist keine Pauschale, sondern eine bloße Vorauszahlung auf die Nebenkosten vereinbart - dann später die Jahresabrechnung.

Auch wenn die Vorauszahlung in monatlich gleicher Höhe erfolgt, hat das mit einer Pauschale nichts zu tun.

Midgarden  06.01.2011, 20:49
@holger11

Ich weiß, deshalb steht "pauschal" auch in "" ;-)

  1. Strom kommt extra. Rechne mit 30,- € / M

  2. Telefon und Zeitungen auch ;-)

  3. Bei einer vereinbarten Pauschale darf der Vermieter keine Nachforderung stellen, er darf nur evtl. die Pauschale für die Zukunft anpassen. In der Regel sind aber bloße Vorauszahlungen vereinbart, so dass es später nach Vorlage der Jahresabrechnung zu Naschzahlungen kommen kann. Lass dir schriftlich versichern, dass der letzte Mieter mit den Vorauszahlungen auch ausgekommen ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Vorauszahlungen auch in einer voraussichtlich kostendeckenden Höhe zu erheben. Manche Vermieter nehmen bewusst zu geringe Vorauszahlungen, damit die Miete optisch niedriger wird. Das große Erwachen kommt dann mit der Jahresabrechnung.

  4. Mit Warmwasser werden die Erwärmungskosten gemeint sein. Mit der Nebenkostenposition "Wasser/Abwasser" zahlst du ja bereits für Kaltwasser.

Nemisis2010  07.01.2011, 02:12

<<<Lass dir schriftlich versichern, dass der letzte Mieter mit den Vorauszahlungen auch ausgekommen ist.<<<

und was bringt die schriftliche Versicherung des Vermieters, wenn der Vormieter z.B. ein sparsamer Heizer und Wasserverbraucher war und beim neuen Mieter die Heizkörper glühen?

holger11  07.01.2011, 12:44
@Nemisis2010

Absolute Sicherheit gibt´s nicht. Aber man ist davor geschützt, dass der Vermieter wissentlich zu geringe Vorauszahlungen ansetzt, um die Wohnung optisch zu verbilligen. Leider darf er das.

Wenn er allerdings eine Zusicherung abgegeben hat, dass die NK-Vorauszahlung auskömmlich ist, dann kann man ihn später daran festhalten.

nochmal blackcat hier,der Platz hat nicht ausgereicht.Stromgeld 20,-Euro ist zu niedrig.Außerdem kommt noch evt.Kabelanschluss dazu,GEZ,Telefon und eine eventuelle Kaution.Dabei musst Du achten,dass sie auf ein Sparbuch angelegt wird,wegen der Verzinsung,die Dir dann wieder zugute kommt.Viel Erfolg und LG

Miete bzw. Nettomiete ist das was Du dem Vermieter für die Nutzung der Wohnung zahlst.

Zusätzlich dazu zahlst Du, wenn im Mietvertrag vereinbart, Betriebskosten.

Welche das sein können steht in der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

http://nebenkosten-aktuell.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=47

Heizkosten müssen nicht immer in den BK enthalten sein. Wasser manchmal auch nicht.

Also vor Vertragsabschluß genau informieren was in den BK, die Du an Vermieter zahlst, enthalten ist und für welche Du evtl. selbst einen Vertrag mit dem Versorger (z. B. Gas) abschließen mußt.

Wenn Du monatliche Vorauszahlungen für BK zahlst muß der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen. Hast mehr verbraucht als vorausgezahlt mußt Du nachzahlen. Hast Du weniger verbraucht bekommst Du eine Gutschrift/Rückzahlung.

Zahlst Du aber eine monatliche Pauschale muß der Vermieter nicht über die BK abrechnen. Du mußt auch bei Mehrverbrauch auch nichts nachzahlen. Bekommst aber auch nichts zurück wenn Du sparsam warst.

Du kannst aber sicher sein das der Vermieter eine Pauschale für BK so kalkuliert das er keine Miesen dabei macht.

Die Aufbereitung von Warmwasser kann in den Heizkosten enthalten sein, muß aber nicht.

Das könnte z. B. auch über einen Elektroboiler in Deiner Wohnung geschehen, der Deine Stromkosten zusätzlich erhöht.

Ist in den BK die Warmwasseraufbereitung (meist zusammen mit den Heizkosten) enthalten, dann nur Dein Warmwasserverbrauch, falls ein Zähler dafür vorhanden ist.


Für die gesamten BK (inkl. Heizung + WW) solltest Du mit 2 - 3 € pro m² im Monat rechnen. Davon allein 1 - 1,20 € für Heizkosten. Vorsicht vor vermeintlich "niedrigen" BK. Damit locken manchmal Vermieter. Und bei der 1. Abrechnung fällt der Vermieter aus allen Wolken wegen einer enorm hohen Nachzahlung.

Auf manchmal beigelegte/gezeigte Abrechnungen des Vormieters oder gar den Spruch "der Vormieter ist mit den BK immer ausgekommen" würde ich mich nicht verlassen.

Zu Anfang lieber ein paar € mehr zahlen.

20 € Strom ist etwas wenig. Lieber 30 €. Das wird ja auch 1 x jährlich vom Versorger abgerechnet. Dann, wenn Du weniger verbraucht hast, werden die Abschlagszahlungen nach unten angepasst.

Laufende Kosten die noch entstehen können:

Telefon, Versicherung (Haftpflicht sollte mindestens sein), GEZ

Einmalige Kosten:

Mietsicherheit (Kaution) 1 - 3 Nettomieten. Die bekommst Du nach Auszug, wenn die Wohnung ohne Schäden übergeben wurde und keine offenen Forderungen (z. B. BK-Abrechnung/en) mehr bestehen, mit Zinsen zurück.

Evtl. Maklerprovision, max. 2 Nettomieten + MWST

anitari  07.01.2011, 11:36

Nachtrag:

Ich finde es prima das Du Dich jetzt schon gründlich informierst was auf Dich zukommen könnte.

Das machen oft nicht mal Leute die Schon mal zur Miete gewohnt haben.

zuerst einmal Glückwunsch zum Auszug aus Hotel Mama.Ich versuche Dir das mal zu erklären.Du hast eine Kaltmiete.Dazu kämen noch Nebenkosten,Heizung und Strom.Wenn Du eine Warmmiete hast sind die Nebenkosten meistens drin auch schon mal die Heizkosten,wenn eine Zentralheizung in dem Haus ist.Du bezahlst dann zwar eine monatliche Pauschale,aber 1x im Jahr kommt die Endabrechnung und dann kann es zur Nachzahlung kommen,wenn Du mehr an Heizkosten verbraucht hast.D.h.wenn die monatliche Pauschale nicht ausreicht.In den Nebenkosten können enthalten sein:Mülleimer,Straßenreinigung,Schornsteinfeger,Ab-Frisch-und Regenwasser,evt.Hausmeistergebühren,Treppenreinigung,Gebäude-u.Haftpflichtversicherung für das Haus,Steuern usw.Alles muss in dem Mietvertraggesondert aufgeführt sein,sonst musst Du für weitere Kosten,die der Eigentümer nicht aufführt

holger11  06.01.2011, 20:25

Entweder Pauschale oder bloße NK-Vorauszahlung. Da ist ein Unterschied.

anitari  07.01.2011, 11:31
@holger11

Bei BK-Pauschale wird nicht abgerechnet