Versorungsausgleich getrennt lebender Paare?

6 Antworten

Versorgungsausgleich gibt es nur im Fall der Ehescheidung. Hier ist bestimmt "Ehegattenunterhalt" gemeint, oder?

Der VAG wird erst bei Beantragung der Scheidung durchgeführt. Dabei ist es völlig egal, ob die Eheleute arbeiten oder bereits Rente beziehen.Vereinfach ausgedrückt werden alle Rentenansprüche während der Ehezeit zusammen gerechnet und dann durch 2 geteilt

Es ist vollkommen egal, ob man in Rente ist oder nicht, ein Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung durchgeführt. ihr seid nur getrennt, daher wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, so lange ihr nicht die Scheidung beantragt. 

Wollt ihr eure Ehe beenden und stellt einen Scheidungsantrag, dann werden eure Rentenanwartschaftszeiten von der  Eheschliessung bis zum Scheidungsantrag jeweils addiert und die Differenz wird dann auf das konto des anderen übertragen. 

Beispiel: Person A hat 14 Rentenpunkte erwirtschaftet und Person B 20 in den ganzen Jahren. Dann von Person B 3 Rentenpunkte auf das Konto von A übertragen. Ist einer der Personen bereits in Rente, erhält er gleich mehr oder eben weniger Rente, derjenige, der noch arbeitet, bekommt die Rente erst, wenn er selbst seine Rente beantragen kann.

Der Versorgungsausgleich ist endgültig, auch wenn die andere Person vor der Rente stirbt, dann sind die übertragenen Punkte weg. 

Der Versorgungsausgleich wird geregelt, wenn eine Scheidung rechtskräftig ist.

Bei dauern getrennt lebenden Paaren gilt immer noch der gegenseitige Unterhaltsanspruch.

Dazu kann dir sicher die RV Auskunft geben, ich würde mich an einen Renten Berater wenden!