Versicherung zur Berufsunfähigkeit - Genaue Details vom Frauenarztbesuch angeben?

5 Antworten

Sie sollte schreiben: Routineuntersuchung ohne Befund (was ja wahr ist, oder?) denn abgeben muss sie es! Aber er passiert nichts.

sniffi 
Fragesteller
 03.03.2021, 18:57

Danke für deine Antwort!
Ja, wobei der Befund nur auf das Brustabtasten bezogen werden kann. Mehr Untersuchung gab es nicht. Falls sie also "Routineuntersuchung ohne Befund" schreibt, dann könnte man ja denken, dass es eine komplette Untersuchung gab, oder?

basiswissen  03.03.2021, 19:01
@sniffi

Das ist egal. Sie hat als Laie geantwortet.

siola55  03.03.2021, 19:39
@sniffi

Sie soll einfach den "Befund" nachreichen direkt an den Versicherer mit Angabe des BU-Antrags - sie muß dem Versich.makler nicht direkt Auskunft geben...

Die Frage ist jetzt, meint ihr, sie kann die Tatsache, dass sie noch Jungfrau ist, einfach verbergen und muss das dem Versicherungsmakler nicht offenbaren?

Sie muß es ja nicht unbedingt dem Versich.makler mitteilen, sondern anschließend an den Versicherer direkt mitteilen für diesen BU-Antrag, falls der Besuch beim Frauenarzt in der abgefragten Zeitspanne erfolgte!

Meine Antwort darauf wäre, dass sie das nicht angeben muss. Sie kann zwar angeben, dass sie beim Frauenarzt war, aber muss die Details nicht erwähnen...

Sollte der Besuch beim Frauenarzt gesundheitsrevelant sein, dann erfogt doch sowieso eine Nachfrage des Versicherers beim Frauenarzt...

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine solche Standarduntersuchung ohne jeglichen Befund ist überhaupt nicht anzugeben.

Sie muss es nicht angeben! Der Versicherung geht es um Befunde die Krankheiten beinhalten - die wollen halt wissen ob du jetzt schon einen kaputten rucken hast der sicher zeigt das du Beruf xy später nicht lange machen kannst

Ich würde angeben „Routinekontrolle FA am xy ohne Befund“

sniffi 
Fragesteller
 03.03.2021, 19:00

Danke für deine Antwort! Falls sie das so schreiben sollte, wie du es vorgeschlagen hast, dann würde man ja annehmen, dass das "ohne Befund" auf eine vollständige Kontrolle zurückzuführen ist, oder? Bei ihr betrifft das "ohne Befund" ja lediglich nur das Brustabtasten, mehr wurde nicht gemacht.

Repwf  03.03.2021, 19:03
@sniffi

Aber das war in ihrem „Zustand“ (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein!) ja eine vollständige Routineuntersuchung

Bei der Beantwortung der "Gesundheitsfragen" für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine "unwichtigen" Fragen. Sie kann ihre Ärzte angeben und der Versicherer kann dann selbst entscheiden ob er dort nach den näheren Umständen anfragt.

Damit hätte sie ihrer "vorvertraglichen Anzeigepflicht" Genüge getan.