Versicherung zahlt nicht, weil es weder ein Unfall noch eine Panne war?

7 Antworten

Das mit dem LKW ist richtig, es ist ein Betriebsschaden, weil es auf einem privatem (oder von einer Firma verwalteten) Gelände passierte und der LKW einen... - wichtig..!!! - Fahrauftrag hatte... Wenn man unberechtigt auf die Deponie gefahren wäre und es wäre zu einem Schaden gekomen, trägt der Verursacher die Kosten des Schadens, sowohl am eigenen Fahrzeug, wie auch an Geräten oder Einrichtungen der Deponie...

Deine Versicherung zahlt einen Betriebsschaden, wenn Du mit einem Auftrag diesen Waldweg befahren hättest... z.B. wenn Du Material auf eine Baustelle am Ende des Waldweges befördert hättest. Wenn Du privat dort langfährst (unter der Vorraussetzung, dass Du das auch gedurft hättest) ist das Eigenverschulden, da zahlt die Vollkasko - allerdings nicht, wenn sie Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann...

Diese Baustelle ist in meinem Schutzbrief mit der Sparte Bergungskosten abgesichert, so lese ich die vereinbarten Spielregeln.

Viel Glück.

nickka1233 
Fragesteller
 20.08.2016, 22:36

Ist bei mir auch mit drin. Allerdings ist auf die Fahrtauglichkeit hingewiesen worden. Solange das Auto noch fahren kann und keine Schäden aufweißt, kann es sich um keine Bergung handeln. Zumindest nach der Versicherung

Was kann deine Versicherung bitte dafür wenn du vergisst daran zu denken das Waldwege nach Regen aufgeweicht sein können?

Dem steht immer noch entgegen, dass du auf einem Waldweg nichts verloren hast.

Damit hast du deine "Panne" bewusst in Kauf genommen