Versicherung zahlt nicht, weil es weder ein Unfall noch eine Panne war?
Moin. Ich war in Dänemark mit dem Auto auf einem befestigtem Waldweg unterwegs gewesen. Ich habe nicht bedacht, dass es die Tage davor nur geregnet hat. Habe mich dann vorne festgefahren und mit allen Mitteln versucht wieder rauszukommen. Rampe mit Holz gebaut, geschaufelt wie ein Verrückter und und und. Nichts hat geholfen. War 4 Stunden mit beschäftigt. Habe dann meine Versicherung angerufen. Dort hieß es zuerst: ,,Kein Öffentlicher Weg. Wir zahlen nicht. Tschüs". Zweiter Anruf war schon freundlicher und hat mir geholfen bez. Pannendienst verständigt. Leider auch hier keine Kostenübernahme. Zuhause zur Provinzial gelaufen und nachgefragt. Dort hat man sich ausführlich mit meinem Fall beschäftigt. Resultat: Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch-oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmiitelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Demnach besteht leider kein Versicherungsschutz, auch wenn sich der VN nicht aus eigener Kraft aus der Lage befreien konnte.
Jetzt habe ich aber was nettes im Internet gefunden. Laut Rechtssprechung mal willkürlich rauskopiert: Das entspricht inhaltlich der Rechtsprechung für Lkw-Schäden: Befährt ein Lkw ein Deponie-Gelände und sinkt ein, weil er für die Bodenverhältnisse zu schwer ist, ist der dabei entstehende Schaden Betriebsschaden. Bricht aber unvorhersehbar der Boden ein, entsteht ein Unfallschaden.
Also müsste mein Schutzbrief eigentlich greifen oder? Meint ihr ich kann damit morgen nochmal zur Versicherung oder kann man das nicht so 1 zu 1 auf ein PKW übertragen?
7 Antworten
Das mit dem LKW ist richtig, es ist ein Betriebsschaden, weil es auf einem privatem (oder von einer Firma verwalteten) Gelände passierte und der LKW einen... - wichtig..!!! - Fahrauftrag hatte... Wenn man unberechtigt auf die Deponie gefahren wäre und es wäre zu einem Schaden gekomen, trägt der Verursacher die Kosten des Schadens, sowohl am eigenen Fahrzeug, wie auch an Geräten oder Einrichtungen der Deponie...
Deine Versicherung zahlt einen Betriebsschaden, wenn Du mit einem Auftrag diesen Waldweg befahren hättest... z.B. wenn Du Material auf eine Baustelle am Ende des Waldweges befördert hättest. Wenn Du privat dort langfährst (unter der Vorraussetzung, dass Du das auch gedurft hättest) ist das Eigenverschulden, da zahlt die Vollkasko - allerdings nicht, wenn sie Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann...
Vielleicht findest du hier Hilfe
https://www.gutefrage.net/frage/mit-dem-auto-steckengeblieben-versicherung-zahlt-nicht-erfahrungen
Diese Baustelle ist in meinem Schutzbrief mit der Sparte Bergungskosten abgesichert, so lese ich die vereinbarten Spielregeln.
Viel Glück.
Ist bei mir auch mit drin. Allerdings ist auf die Fahrtauglichkeit hingewiesen worden. Solange das Auto noch fahren kann und keine Schäden aufweißt, kann es sich um keine Bergung handeln. Zumindest nach der Versicherung
Was kann deine Versicherung bitte dafür wenn du vergisst daran zu denken das Waldwege nach Regen aufgeweicht sein können?
Dem steht immer noch entgegen, dass du auf einem Waldweg nichts verloren hast.
Damit hast du deine "Panne" bewusst in Kauf genommen