Versicherung kündigen, keine Antwort?

11 Antworten

Nur wenn die Kündigungsmöglichkeit per e-mail ausdrücklich vereinbart ist, wird diese Kündigung gültig.

Mit der falschen Versicherungsnummer wurde die Kündigung natürlich NICHT akzeptiert.

Wie soll ein Anwalt dir denn dabei helfen, wenn du eine ungültige Kündigung abschickst?

Kündigungen per E-Mail sind nicht rechtswirksam. Es fehlt die Unterschrift.

.... aber die DEVK leistet sich doch einen teuren Außendienst, den Du mitbezahlst.

Was sagen denn Deine Berater/Makler dazu? Die kennen Deinen Vertrag, die Kündigungsvereinbarungen, und die Damen und Herren im Innendienst.

Nein, hast du nicht. Du hättest wenigstens eine Empfangsbestätigung per Mail haben müssen.

Die Beweisbarkeit ist das A und O. Kündige gleich zum nächsten Termin. Dann bist du es los.

Kündigen per Email sind nicht gültig.

Wenn solltest du deine Kündigung per Fax oder Brief raussenden und auch die Unterschrift nicht vergessen.

Bedeutet, du darfst noch einmal kündigen.