Verschiedene Mittkosten für gleiche Wohnungen im Haus

9 Antworten

Deine Miete ist in Ordnung, solange sie im Rahmen des Mietspiegels in deiner Gemeinde ist. Dass die Miete in verschiedenen Wohnungen nicht gleich ist, ist völlig normal und üblich. Wenn z.B. ein Mieter bereits vor 10 Jahren eingezogen ist (damals war die Miete niedriger) und nicht jede Mieterhöhungsmöglichkeit ausgenutzt wurde (ist ja positiv vom Vermieter), dann wird diese Miete klar niedriger sein, als in einer Wohnung, die erst vor 2 Jahren nach aktuellem Mietstand neu vermietet wurde. Der Vergleich der Betriebs/Heizkosten sagt nichts aus. Denn diese Kosten sind ja auch verbrauchsabhängig. Bekanntlich heizen verschiedene Mieter auch unterschiedlich.

Im übrigen: An deiner Rechtschreibung solltest Du arbeiten (Mittkosten/Mehrfamielienhaus)

wie kommen Sie darauf, dass die Mieten in einem Haus gleich sein müssen? Jeder hat einen eigenen Mietvertrag unterschrieben und zahlt das, was dort vereinbart wurde. Schließlich bezahlen ja auch nicht alle Autofahrer mit der gleichen Marke das gleiche Geld für ihr Auto. Jeder Mietvertrag ist unterschiedlich und kann frei verhandelt werden. Das Einzige, was sie machen können, ist den Vermieter ansprechen und fragen, ob sie eine geringere Miete zahlen können.

Gründe könnten dafür sein...

  • der Mieter vor dir hatte auch niedrigere Kosten und als du eingezogen bist wurde die Miete "angepasst"...
  • die anderen Wohnungen haben eine andere Aussattung - das kann das Bad sein, der Bodenbelag, die Art der Türen ect pp...

Nur auf die " gleiche Fläche " lässt sich das nicht reduzieren - dazu müssten die Wohnungen absolut identisch sein bis ins Detail, dann wäre ggf eine Reklamation denkbar. Auch an den Betriebskosten kann man das nicht aufhängen, die sind mietverhaltensabhängig. Ich habe schon Gründe erlebt, da war eine Wohnung identisch mit einer auf dem selben Stockwerk - nur die eine lag nach Norden und die andere war Südseite und 15% kalt teurer als die andere - nur weil sie auf der " Sonnenseite " lag... und ja, das ist zulässig, weil sie einen höheren Wohnert hat.

danieljan 
Fragesteller
 17.12.2011, 16:35

also die Wohnungen sind exakt gleich ausgestatten, komische weise die billiegen haben renoviertes Bad und Einbauküche

Es steht dem Vermieter frei wie er seine Mieten festlegt, so lange keine Wuchermieten nimmt kannst du da nichts gegen tun.

Laß mich raten, Du bewohnst die Wohnung im ersten Obergeschoß! Stimmt's? Es gibt nämlich durchaus gewisse Unterschiede im Niveau unterschiedlicher Wohnlagen im gleichen Haus (bei vergleichbaren Wohnflächen). Parterrewohnungen haftet das Thema Fußbodenkälte an und auch das Gefühl verminderter Sicherheit (Einstiegs-/Einblickmöglichkeiten). Den Wohnungen ganz oben kommt in umgekehrter Weise die Annahme noch zu, daß hier die Thermik ungünstiger sein soll (ohne gesonderte Wärmedämmschicht gegen Kälte vom Dachboden und erhöhter Wärmestau im Sommer).

Es hat also durchaus seinen Sinn, wenn Mieter der mitlleren Stockwerke die herausgehobene Qualität auch etwas höher honorieren.

danieljan 
Fragesteller
 17.12.2011, 16:34

Also ich vergleiche immert die gleichen Wohnungen, ich wohne ( leider ) im Erdgeschoss und die Nachbarin wohnt auch im Erdgeschoss daneben, wir haben gleiche quadratmetar Zahl nur meine Wohnung iast nicht renoviert und ich habe auch keine Küche vom Vermitter, meine nachbarin hat renovierte Wohnung, Einbauküche vom Vermitter, alle Fenster sind gleich und in gleiche Richtun. trotzdem Zahlt meine Nachbarin 400,- Warm ( obwohl sie 1 Jahr später zugezogen ist als ich. und ich zahle 455,- Warm