Betriebskosten: Heizkosten für Gemeinschaftsräume entsprechen Heizkosten für Whg.

2 Antworten

Werfe doch einfach einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Die Kosten und Lasten anderer Bereiche wie Treppenhaus, Trocknungsräume, sind ja auch getrennt auszuweisen. Und wenn die unwirtschaftlich sind, hat ein >Mieter ja solche auch nicht zu übernehmen, oder?

Kostenblock Heizkosten besteht in der Regel aus 2 Teilen: Umlage der Anteile der Heizkosten des Hauses 50:50 oder 30:70 und den realen Verbrauchskosten für Warmwasser und Heizung in der Wohnung mit anteiligen Kosten an der Wartung der Heizanlage. Wie jetzt die Beheizung des Treppenhauses da mit welchen Kostenanteilen hinein spielt, kann nur der Mietvertrag beantworten. Fehlt dieser Passus im MV, dann solltest du die Bezahlung kategorisch ablehnen.