Meine Betriebskosten sind zu hoch?

9 Antworten

Guten Morgen,

ob die Forderung hoch oder niedrig ist, ist zunächst einmal zweitrangig.

Maßgeblich ist, ob sich gerechtfertigt sind - oder eben nicht.

Wenn dir das Thema Nebenkostenabbrechnung nicht bekannt ist und du nichtv weißt wie sich diese zusammensetzt, würden wir nur aneinander vorbeireden.

Was sind Verteilerschlüssel in einer Nebenkostenabrechnung?

Es gibt Kosten, die werden nach Personen abgerechnet. Zum Beispiel Müllabführ. 5 Personen machen mehr Dreck als 2.  Das leuchtet ein - oder?

Bei den Heizkosten spielt es aber keine Rolle wie viele Personen im Raum sind. Deshalb werden diese Kosten nach m² abgerechnet.

Große Wohnung mehr  und kleine weniger Heizkosten.

Du kannst jetzt mal Folgendes machen.

Sie h dir mal in Ruhe diese Beispiel-Abrechnung an. Keine Panik, da ist jeder Punkt erklärt. Am besten du druckst sie dir aus.

Du merkst so sehr schnell für was welche KOsten sind.

Dann nimmst du die lezte Abrechnung vergleichst die einzelnen Posten

Du siehst welcher POsten mehr kostet als im letzten Jahr.

Und danach meldest du dich normal, wenn du möchtest - ok?

http://www.kutter-immobilien.de/vermieterinfos/bsp_nebenkostenabrechnung.pdf

Ich denke so kommen wir an weitesten

Gerhart  27.11.2017, 09:22

Kostentreiber ISTA wird sich die Taschen vollstopfen wollen.

heurekaforyou  27.11.2017, 12:25
@Gerhart

Wer oder was ist ISTA?

anitari  27.11.2017, 12:53
@heurekaforyou

Eine Firma die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erstellt.

heurekaforyou  27.11.2017, 12:57
@anitari

Ok. Bei der Berechnung handelt es sich um eine Dienstleistung, die bezahlt werden muss.

Allerdings kann der Preis hierfür nicht willkürlich und nach eigenem Ermessen festgelegt werden.

Januar - März sind die heizkostenintensivsten Monate. Da fallen ca. 50 % der Jahresheizkosten an. Wenn man dann kein "Guthaben" aus heizfreien Monaten hat ist das dumm.

Zudem werden Heizkosten zu 30 - 50 % verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet. Da spielt es keine Rolle ob und wie viel man tatsächlich geheizt bzw. die Wohnung genutzt hat.

Noch ein Faktor spielt eine nicht unwichtige Rolle. Die monatlichen Vorauszahlungen. waren die zu gering ist eine Nachzahlung so sicher wie das Ahmen in der Kirche.

Grober Richtwert für Heizkosten inkl. Warmwasser 1, 30 - 1,50 €/m².

Wenn Du magst stell die Abrechnung doch mal ein. In einer Antwort zu deiner Frage und persönliche Daten unkenntlich machen!

Der Abrechnungszeitraum beträgt immer 12 Monate. Sind Sie aus der Wohnung ausgezogen? Anders ist der Abrechnungszeitraum nicht nachzuvollziehen.

Nachzahlungen sind auch immer von den geleisteten Vorauszahlungen abhängig. Vielleicht waren Ihre zu niedrig.

Bei den Heizkosten kommt es nicht darauf an, wie viele Personen die Wohnung genutzt haben, sondern ist die Größe der Wohnung ein Kriterium.

Die abgerechneten Monate fallen in die kältesten Monate des Jahres.

Du hast das Recht, die Rechnungen zur Nebenkostenabrechnung in den Betriebsräumen des Vermieters zu überprüfen.

Hallo,

Also es geht um den Zeitraum 01.01.2016 bis 01.03.2016. Habe das Jahr 2015 komplett dort gewohnt und wie hier schon geschrieben zwei Heizperioden bezahlt.

Komisch ist es für mich besonders weil die Wohnung nicht bewohnt wurde in dem Zeitraum, sieht man glaube ich auch am Wasserverbrauch. 

Hat leider etwas gedauert mit der Antwort, lese mich parallel auch in die "Materie" ein. Mir ist z.B. aufgefallen das eine Nutzerwechselgebühr vertraglich vereinbart sein muss. In meinem Vertrag ist darüber jedoch keine Individualvereinbarung. Also nichtig, richtig? 

Anbei die die Einzelabrechnung für Heizung / Wasser. Kann bei Interesse die Betriebskostenabrechnung auch hochladen. 

Grüße,

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