Vermieter will den Mietvertrag nicht unterschreiben.

12 Antworten

Nein, natürlich nicht! Erst wenn sowohl Vermieter als auch Mieter unterschrieben haben, ist der Vertrag gültig!

soweit ich weiss,haben beide beide parteien das recht ,innerhalb 14 tage vom vertrag zurück zu treten und es war ja nur von einer partei unterschrieben ,der rest ist eine mündliche absprache ,der makler hat gesagt -ihr habt gute aussichten auf die wohnung - aber ist keine zusage seinerseits ,denn die letztlentliche entscheidung trifft der vermieter und nicht allein der makler . es gibt soweit ich mal gehört haben ,eine i-net seite ,wo sich gebäutelte vermieter -betrogene-belogene-mietnomadengeschädigte -usw.-- austauschen können und sogar treffen veranstalten ,was ich aber nicht ganz genau weiß und bestimmt was darüber in erfahrung zu bringen wäre und wissen vielleicht etwas über diese seite ,oder haben sich bei der alten wohnadresse erkundigt ,die man meistens angeben muss ,wer weiß es genau. da wirst du wahrscheinlich nicht viel machen können ,dafür wir dir die eine unterschrift fehlen und hoffe es hilft dir .

johnnymcmuff  08.05.2013, 22:22

soweit ich weiss,haben beide beide parteien das recht ,innerhalb 14 tage vom vertrag zurück zu treten

Normalerweise gibt es kein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.

Hier dazu der Deutsche Mieterbund:

Rücktrittsrecht

(dmb) Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.

Ein Widerrufsrecht bzw. die Möglichkeit, Vertragsvereinbarungen rückgängig zu machen, haben Mieter dagegen bei so genannten Haustürgeschäften. Wer in seiner Privatwohnung unaufgefordert zum Beispiel von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung aufgesucht wird und dann sofort einen Vertrag unterschreibt, kann seine Unterschrift widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher und Mieter eine schriftliche Belehrung über dieses Recht erhalten hat. Von diesem Verbraucherschutzgesetz profitieren beispielsweise Mieter, die zum Abschluss eines neuen Mietvertrages, zur Unterschrift unter einen Mietaufhebungsvertrag oder zu einer zweifelhaften Mieterhöhung „überredet“ wurden.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt unabhängig von diesem Widerrufsrecht allen Mieter, die Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Das Widerrufsrecht gilt beispielsweise nicht, wenn der Vermieter nicht geschäftsmäßig handelt, wenn er in die Wohnung bestellt wurde usw.

http://www.mieterbund.de/1034.html

sasaluna  08.05.2013, 22:43
@johnnymcmuff

danke für die belehrung ,aber habe auf nichts bestanden und ( soweit ich weiß ) oder zugesiechert und bin von der geschichte dazu ausgegangen ,wobei ja dann kein mietvertrag bestand hatte und wurde ja vom vermieter abgelehnt ,aus welchem grund auch immer . sonst hätte ich wohl geschrieben --du hast das recht ,oder beride haben das recht dazu ,vom vertrag zurück zu treten --und solche sachen kann man im i-net erfragen ,wo ich bei anderen sache auch drauf hingewiesen habe . wenn du das so aufgefasst hast ,oder ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt habe ,sorry ,aber habe es so gemeint und hab nicht gott weiss wie viele links ,oder phragraphen zur seite ,wie viele andere und kopier sie dort rein .

Gerhart  09.05.2013, 08:29
@sasaluna

Als Platinfragant hat du wohl nicht deinen besten Tag?

der vermieter muss natürlich zustimmen, entsprechend ist der mietvertrag ungültig,

Meine frage ist nun, ist der Mietvertrag auch dann gültig wenn er nicht unterschrieben hat?

Nein, nur mit Unterschrift beider Parteien ist ein Mietvertrag gültig.

nein..... nicht gültig.....