Makler behält noch einen Wohnungsschlüssel trotz kompl. Zahlung der Mietkaution?
Hallo. Durch einen Makler wurde eine Wohnung besichtigt. Er hatte sie mit ruhiger Lage angepriesen im Expose und Sonntags war es da auch ruhig. Er hat den Kontakt mit dem Vermieter hergestellt und ich habe einseitig einen Mietvertrag unterschrieben. Dann hieß es plötzlich der Mietvertrag geht nicht, da das Haus jetzt verkauft werden soll, ich soll was anderes suchen. Also ging ich auf die Suche. Plötzlich jedoch kam der Mietvertrag dann doch zu mir zurück: unterschrieben. Obwohl ich die Wohnung da fast gar nicht mehr wollte..da ich Besseres gesehen hatte. Notgedrungen bin ich dann trotzdem zur Wohnungsübergabe erschienen und habe komplett die Kaution in Bar gezahlt, da ich mich genötigt sah das zu tun. Der Vermieter gab mir auch den Wohnungssschlüssel, meinte aber dass den zweiten Schlüssel noch der Makler hat. Er würde 'umgehend' an mich ausgehändigt.
Die Makler-Rechnung zu zahlen hatte ich bisher keine Lust - da ich damit gerechnet hatte es wird mit dieser Wohnung nichts und sie außerdem an einer lauten Straße liegt, wie sich erst wochentags nach längerem Aufenthalt dort herausgestellt hatte: die man auch durch die Fenster hindurch hört! Kein Schallschutz also.
Darf der Makler dann den Schlüssel der Wohnung so lange bei sich behalten bis ich ihm was gezahlt habe?? Er meinte er sei ein Freund des Vermieters. Jedoch wieso hat er die ganze Zeit noch einen Schlüssel zu der Wohnung? Mir kommt das komisch vor: muss ich ihn dann überhaupt bezahlen? Mir ist das alles so blöd mit diesem Hin-und Her dass ich wie gesagt überlege, wie ich die Wohnung loswerden kann statt einzuziehen. Habe Angst vor weiteren Überraschungen.
10 Antworten
erst denken dann handeln...fakt ist du hast den mietvertrag unterschrieben und den zugang zur wohnung,zudem ist die kaution bezahlt.. das heisst du bist mit den konditionen einverstanden und musst den makler zahlen, ob du wieder ausziehst oder nicht.den schlüssel wirst du sofort nach bezahlter rechnung erhalten, dir steht es aber auch frei, die schlösser zu tauschen und nach auszug wieder einzubauen (die alten)
Über Deine Handlungsweise kann ich nur den Kopf schütteln. Entschuldigung, aber beim durchlesen kam mir der Gedanke in den Sinn ..."wie kann man nur so d.... sein?!". Nicht ernst gemeint :-). Hättest Du nur vorher bzw. sofort gefragt. Die Urteilssprechung sagt hier folgendes....liegt zwischen Deiner Unterschrift und der Gegenzeichnung (bzw. Erhalt) des Mietvertrages mehr als 2 Wochen, dann ist man nicht mehr an die Unterschrift gebunden. Du hättest also die Wohnung nicht nehmen müssen. Der Rest wurde schon von anderen Usern beantwortet.
Waren zwei Wochen vergangen, dann hättest Du dem Vermieter schriftlich mitteilen müssen (nach Erhalt des Vertrages durch den Makler), dass Du (aufgrund der vergangenen Zeit/Frist) Abstand von der Anmietung nimmst.
Sie werden die Maklerrechnung zahlen müssen, falls Sie keinen Ärger haben wollen. Tauschen Sie den Schließzylinder, dann kann der Makler sich seinen Schlüssel sonstwo hinstecken. Dem Vermieter teilen Sie aber diesen Umstand des Zylindertausches auf jeden Fall der guten Ordnung halber mit.
Die Makler-Rechnung zu zahlen hatte ich bisher keine Lust
Das gilt wohl für die meisten Rechnungen, hat aber auf den Forderungsanspruch des Ausstellers nach Mietvertragsschluss keinerlei Auswirkungen - allenfalls um die um Mahnbescheid- oder Zahlungsklage erhöhten Kosten, die zu tragen wären :-(
Darf der Makler dann den Schlüssel der Wohnung so lange bei sich behalten bis ich ihm was gezahlt habe?
Er darf. Die mietvertraglich vereinbarte Anzahl der Schlüssel schuldet der Vermieter, egal, woher er die nimmt. Da bellst du den falschen Baum an :-)
wie ich die Wohnung loswerden kann statt einzuziehen
Durch ordentliche Kündigung, bei unbefristetem Vertrag heute noch dem Vermieter persönlich übergeben zahlst du zwar bis Ende November, sonst bis zum Sylvesterabend Miete und Betriebskostenvorauszahlung, musst aber nicht einziehen.
G imager761
Du verwechselst hier offensichtlich Provision mit Kaution. Die Kaution ist an den Vermieter zum Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen, nicht schon zum Vertragsabschluss fällig. Die Provision des Maklers steht ihm nach Abschluss des Mietvertrages sofort mit einer evtl. Zahlungsfrist zu. Der / die Schlüssel muss / müssen erst zum Mietbeginn dem Mieter übergeben werden.
Ja das mag schon sein und das dachte ich mir ja auch: aber was kann ich denn dafür, wenn der blöde Makler spätabends ungebeten und völlig unerwartet bei mir zu Hause privat klingelt, ich ihm- in Annahme, das wäre jemand anders- die Tür geöffnet habe und er mir stillschweigend -schwups- den blöden gegengezeichneten Vertrag (den ich gar nicht haben wollte) in einem Umschlag, der nicht als Vertragsunterlage gekennzeichnet war vor die Füße legt und dann -schwups- schnell stillschweigend die Treppen runterrennt und wieder verschwindet???? So hat es sich nämlich zugetragen! Und ich bin seitdem eben STINKSAUER auf diesen Makler. Vielleicht erklärt sich daraus auch, dass ich die Provision nicht zahlen will! Denn ich WOLLTE den Mietvertrag ja eigentlich gar nicht zurück haben!