Vermieter verbietet meerschweinchen?

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Meerschweinchen kann der VM nicht verbieten, auch wenn er von deren Existenz weiß. https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Haustier/Kleintierhaltung-in-der-Mietwohnung-was-ist-erlaubt-E1399.htm

die Klausel ist unwirksam

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 17:49

Ja aber was ist wenn er einen anderen Grund sucht um mich zu kündigen?

peterobm  23.05.2018, 17:51
@Sere1989

dann gib ihm keinen Grund dazu, wenn der VM mit im Haus wohnt wäre es einfacher,

du wohnst in einem Haus/Wohnung und fernab vom VM?

topeye  23.05.2018, 17:52
@Sere1989

Andere Gründe sind schwierig zu finden...da gäbe es fast nur Eigenbedarf...dann muss aber auch tatsächlich ein Verwandter von ihm einziehen.

Adolin1  23.05.2018, 17:52
@Sere1989

Welcher soll das sein? Vermieter haben nicht viele Möglichkeiten, Mieter zu kündigen. Jenseits von Eigenbedarf hat er kaum Handhabe, solange Du Dir nichts zuschulden kommen lässt. Und den Eigenbedarf soll er erst mal nachweisen; da schauen die Gerichte ganz genau hin.

Das fehlte noch, dass die Vermieter nach Belieben ihre Mieter rausekeln können, um eine Mieterhöhung durchzusetzen...

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 17:53
@peterobm

Er hat im selben Ort ein eigenes Haus

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 17:55
@Adolin1

Ja oder mir die miete erhöht. Das ist hier ganz schön unübersichtlich 🙈 z.B. wenn ich 1x den hausflur nicht putze oder so

Adolin1  23.05.2018, 17:59
@Sere1989

Das reicht nicht mal ansatzweise aus. Da müsste er Dir schon nachweisen, dass Du trotz Ermahnungen konsequent und hartnäckig gegen die Hausordnung verstößt. Einen Mieter rauszubekommen ist sehr schwer. Google mal nach "Mietnomaden", dann siehste, wie schwer es ist, sogar Mieter rauszukriegen, die offensichtlichen, mutwilligen Missbrauch betreiben. Du brauchst da überhaupt keine Angst zu haben.

Die Miete kann er natürlich erhöhen, freilich nur im gesetzlichen Rahmen. Das wird er aber so oder so tun, wenn er davon ausgehen kann, dass er die höhere Miete bezahlt bekommt. Insofern ist das kein Druckmittel wegen des Meerschweinchens.

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 18:19
@Adolin1

Er meinte halt eben das es ein individuell vereinbarter Vertrag wäre und dass ich dann mit den Meerschweinchen gehen soll

Adolin1  23.05.2018, 18:26
@Sere1989

Wie andere Dir schon gesagt haben, ist das rechtlich nicht zu halten, soll heißen, die Klausel ist unwirksam. Das musst Du ihm ganz klar so sagen. Ich glaube nicht, dass er klagen wird, weil er genau weiß, dass er verlieren würde, aber wenn Du Dich ihm gegenüber ähnlich schüchtern präsentierst wie hier, dann versucht er natürlich sein Glück und blufft und droht Dir mit Klage und bla. Ohne ein bisschen Selbstbewusstsein wirst Du dagegen nicht bestehen können.

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 18:28
@Adolin1

Ok. Ja ich hab ja auch meine Sozialbetreuerin. Aber ich bin durch meine Krankheit sehr sensibel. Sie meinte ich bin wegen Depressionen und Angstattacken besonders gegen die Kündigung geschützt

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 18:38
@Adolin1

Und was mir noch in den Sinn kommt ist dass er 85 ist und 3 herzinfakte. Was ist wenn er sagt dass ihm die Meerschweinchen so belasten dass er Angst hat wieder einen Herzinfarkt zu bekommen?

Lotta1965  23.05.2018, 18:42
@Adolin1
Wie andere Dir schon gesagt haben, ist das rechtlich nicht zu halten, soll heißen, die Klausel ist unwirksam.

Sollte es sich hier tatsächlich um einen Individualmietvertrag handeln, wäre diese Klausel wirksam. Trotzdem denke ich, dass der Vermieter schlechte Karten hat, denn er wusste ja, dass die Meeris mit einziehen und das ist m. E. einer Zustimmung gleichzusetzen.

Es war ihm nicht genehm aber er meinte wenn ich die Schäden bezahlen dann ok.

Das Problem wird letztendlich aber sein, dieses nachzuweisen.

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 18:47
@Lotta1965

Er wusste nicht dass die meeris mit einziehen und ich wusste es damals selbst nicht

Lotta1965  23.05.2018, 18:59
@Sere1989

Ist völlig wurscht - dein Mietvertrag erlaubt die zustimmungsfreie Kleintierhaltung, selbst wenn das individualmietvertraglich vereinbart wurde. Mach dir keinen Kopp.

Adolin1  24.05.2018, 16:15
@Sere1989
Und was mir noch in den Sinn kommt ist dass er 85 ist und 3 herzinfakte. Was ist wenn er sagt dass ihm die Meerschweinchen so belasten dass er Angst hat wieder einen Herzinfarkt zu bekommen?

Dann lacht ihn jeder Richter aus, glaub mir. Wir reden hier schließlich von Meerschweinchen, die in einer Wohnung leben, die er nicht bewohnt.

schelm1  23.05.2018, 20:31
die Klausel ist unwirksam
Hierunter fallen Tiere, die im kleinen Käfig, im Terrarium oder Aquarium gehalten werden.

Folglich nicht die gesamte Wohnung durch Unrin, Kot und Verbiß ruinieren!

Intensives Lesen bildet in jedem Falle den Fragesteller!

Er verbirgt den wahren Grund für die Haltung des Vermeiters!

Nussbecher  24.05.2018, 16:14
@schelm1

Du weißt da mehr? Bist Du eines der Meeris? :-)

Adolin1  24.05.2018, 16:18
@schelm1
Folglich nicht die gesamte Wohnung durch Unrin, Kot und Verbiß ruinieren!

Wie soll das mit dem Ruin der Wohnung genau aussehen? Ich meine, das sind doch alles "Schäden", die von der regulären Renovierungspflicht bei einem etwaigen Auszug irgendwann in der Zukunft abgedeckt wären. Eine Beschädigung der Bausubstanz ist durch solche Kleintiere nicht zu befürchten.

Meerschweinchen sind Kleintiere. Ein Halteverbot (auch im MV stehend) ist unwirksam. Du brauchst den V. deshalb nicht fragen bzw. der Vermieter zu genehmigen.

Kündigungen, Abmahnungen etc. wegen der Haltung sind rechtlich unwirksam. 

Sere1989 
Fragesteller
 24.05.2018, 09:26

Vielen Dank:)

Bitte lies Dir meinen Link durch, die Gesetzeslage ist ganz klar, er ist im Unrecht: https://meerschweinchen-nothilfe-hamburg.de/mietrecht3.html

Liebe Grüße und lasse Dich nicht krank machen. Werde Mitgled im Mieterschutzverein, die helfen Dir beim Schriftverkehr und auch finanziell bei Klagen.

Sere1989 
Fragesteller
 24.05.2018, 13:51

Ich hab eine betreuerin die hilft mir die meinte ich muss kein Mitglied im mietschutzverein sein. Ich bräuchte meinen Vermieter nur die Klausel unter die Nase zu halten. Und die Sache ist ja am laufen ich glaube da unternimmt der mietschutu eh nichts mehr. Aber vielen dank für den Link:)

Meines Wissens ist es rechtlich unzulässig , die Haltung eines Meerschweinchens in einer Mietwohnung zu verbieten. Mit einer Kündigung deswegen käme Dein Vermieter auf KEINEN Fall durch.

Ein ganz anderer Fall ist z.B. die Haltung von Hunden, Katzen, Schlangen usw.

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 17:52

Ja aber was ist wenn er in Zukunft was anderes findet um mich zu kündigen? Ich halte mich ja sonst an alle mietvereinbarungen

schelm1  23.05.2018, 20:33
@Sere1989

Na dann halten Sie die Nager doch einfach vorschriftsmäßig im Käfig, den Sie dann regelmäßig säubern und der Ärger dürfte erledigt sein!

Kleintiere, wozu auch Meerschweinschen gehören, kann der Vermieter nicht verbieten.

Wohnst Du mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat?

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 18:11

Nein ich wohne im 3 Parteien Haus mit 2 anderen Mieter und ganz oben die har sogar in der Wohnung gesagt dass es nicht stinkt. Und der hausverwalter meint dass es ein individuell vereinbare Regel ist

schelm1  23.05.2018, 20:26

@Antari - Vorsicht! Im Freilauf ohne Käfighaltung gibt es nicht nur Grenzen!

Auch Fische gehören zu den Kleintieren; deshalb darf man doch nicht gleich die ganze Bude permanent flächendeckend unter Wasser setzen!

Der Fragesteller verschweigt hier offenkundig bewußt die Gründe für die Haltung des Vermieters.

Sowas kennt man als veremiter aus leidvoller Erfahung - häufig viel zu spät erkannt!

Sere1989 
Fragesteller
 23.05.2018, 20:31
@schelm1

Was soll ich denn verschweigen? Er hat Angst dass was an den Boden kommt obwohl alles sicher ist er hat Angst dass der Gestank nicht mehr raus geht

wutzwutz  24.05.2018, 11:39

Diese "individuelle Regel" ist nichtig, das hat der BGH beschlossen und damit ist es rechtskräftig.