Vermieter verbietet Hundehaltung?

5 Antworten

Die Untersagung ist nicht pauschal zulässig. Es muss ein konkreter nachvollziehbarer und berechtigter Grund genannt werden Ohne dem ist ein Verbot nicht rechtmäßig.

Theo2020 
Fragesteller
 21.08.2020, 16:45

Danke für deine Antwort. Ich wohne in einem Haus mit 6 Mietswohnungen und einem Kindergarten. Außerdem ist auch noch ein Saal von einer Tanzschule im Haus. Es wohnen auch Kinder hier. Kann leider nicht sagen ob eine Familie im Haus allergien hat. Aber die Besitzer der Tanzschule (sind nicht die Vermieter!) nehmen ihren Hund meistens mit zur Arbeit.

Wird das dann anders gewertet? Sie sind ja eigentlich auch zur Miete dort..

LukaUndShiba  21.08.2020, 18:39

Selbst wenn das verbot nicht rechtmäßig ist muss er aber rechtlich dagegen vorgehen

Du kannst höchstens gerichtlich dagegen vorgehen.

Kostet aber Zeit, Geld und nerven und das du gewinnst steht auch nicht fest.

Zudem ist danach das Verhältnis zum Vermieter ruiniert.

Also, wenn du schon eingezogen bist, musst du wahrscheinlich wieder umziehen. Den Makler würde ich schon damit konfrontieren und ev. bei der Hausverwaltung nachfragen, ob man sich nicht doch einigen könnte. Aber beide werden sich wohl darauf rausreden, dass es im Mietvertrag stand, den du unterschrieben hast. Vielleicht könntest du noch bei einer Mieterberatung anfragen, was man hier am besten tun kann, aber ich fürchte, du musst wieder umziehen (sobald das eben möglich ist, laut Vertrag).

Anders wäre es, wenn du den Hund als Assistenzhund brauchst. Also z.B. Diabetes - und Epilepsie-Warnhunde, Hunde, die die Atmung überwachen, Blindenführhunde, Assistenz-Hunde für körperlich Behinderte oder unter Umständen Therapiehunde für Autisten oder andere emotionale Einschränkungen usw. Könntest du oder ein Mitbewohner (kann auch ein Kind sein) eventuell hier einen Anspruch geltend machen?

Theo2020 
Fragesteller
 21.08.2020, 16:46

Danke für deine Antwort. Leider besteht die Möglichkeit nicht.. aber trotzdem vielen dank :)

Den Vertrag musstest du nicht unterschrieben, wenn du mit der Klausel nicht einverstanden warst. Und du hättest auch gleich die Genehmigung einholen sollen. Die Haltung von Haustieren kann aus wichtigen Grund verweigert werden. Stell den Makler wegen seiner Aussage zu Rede.

Theo2020 
Fragesteller
 21.08.2020, 16:48

Danke für deine Antwort. Der Makler geht nicht ans Telefon und antwortet auch auf Nachricht nicht..

sammyok  21.08.2020, 16:50
@Theo2020

Vielleicht ist er derzeit in Urlaub. Ich würde mich persönlich bei ihm in Büro vorstellen, wenns nicht anders geht.

Wenn Dir der Makler auf ausdrückliche Nachfrage explizit zusagte , daß Hunde in der betreffenden Wohnung erlaubt seien , dann kannst Du ihn ggf. für diese falsche Information zivilrechtlich in Regress nehmen .

Diese Möglichkeit besteht aber nur , wenn Du selber vor der Vertragsanbahnung keinerlei Chance hattest , selber direkt beim Vermieter / der Hausverwaltung nachzufragen , und Dir zudem ein finanzieller Schaden z.B. gegenüber dem Hundezüchter entstanden wäre .

Wenn Du absolut unzufrieden mit dieser Situation bist , kannst Du Dich nur weiter auf Wohnungssuche mit erlaubter Hundehaltung machen , und vorab schon mal bei der Hausverwaltung anfragen , ob man Dich ggf. auch vorzeitig statt der üblichen 3 Monate Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen könnte .