Vermieter hat einfach Schloss getauscht!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du Miete zahlst, bist du Besitzer dieser Wohnung und er hat kein Recht die Schlösser zu tauschen. Er hat dir also deinen Besitz entzogen - widerrechtlich.

Ich würde als erstes nachfragen, warum er das getan hat? Könnte sein, es gibt einen wichtigen Grund.

Wenn es keinen wichtigen Grund gegeben hat, dann würde ich auf keinen Fall mehr die Miete für September bezahlen und mir überlegen, ob ich noch den Teil der Miete für August zurück verlange.

Ich vermute mal, er hat einen mietintetessenten, der gern noch ein paar Dinge vorher repariert/ renoviert haben will (deshalb mosert er euch noch hinterher) und er will die Wohnung jetzt schon den neuen Mietern überlassen .... Auf eure Kosten. Das solltet ihr mal heraus finden.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:47

Ich weiß auf jeden Fall das sich jemand die Wohnung angeschaut hat.. ich habe mit diesem gesprochen.. er meinte das der Vermieter gesagt hat das der Ofen stehen bleiben würde nur der Preis wäre noch unklar.. weil er mich angeblich auch nicht erreichen könnte.. und das stimmt definitiv nicht.. er hat meine Nummer und die meines Lebensgefährten auch.. ich werde morgen nochmal versuchen mit ihm zu sprechen.. kommen wir zu keiner Einigung und er will mir den Schlüssel nicht geben dann gibt es keine Miete mehr.. bekomme ich meinen Ofen nicht gibt es höchstwahrscheinlich auch eine Anzeige dabei.. es ist schließlich mein Eigentum.. ich bin einfach nur schockiert

angy2001  19.08.2014, 18:04
@Meggy1993

Ich kann dich verstehen - ich wäre auch schockiert.

Das Vorgehen ist grenzwertig, jedoch durchaus verständlich. Der Abmachung zufolge hättet ihr zum 01.08. komplett raus sein sollen. Da euer Ofen noch da steht, hast du die Vereinbarung nicht eingehalten. Deine Aussage, ihr seid komplett raus gewesen, ist leider nicht wahr.

Der Vermieter könnte nun argumentieren, dass ihr zugesagt hattet, bis zum 01.08. komplett ausgezogen zu sein und ihr daher auch keinen Zutritt mehr zur Wohnung benötigt bzw. ihr auf dieses Recht verzichtet habt. Als Gegenleistung verzichtet der Vermieter auf die Nebenkosten für August und September.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:11

Mit komplett raus bezieht sich auch mehr auf die Nebenkosten.. wir haben Fotos von den Zählerständen gemacht und dies hat er mir auch unterschrieben.. mit dem kaminofen War das ok.. da dieser keine Kosten verursacht.. so War es vereinbart.. solange ich kein Wasser und Gas mehr verbrauche geht alles klar.. habe mich auch daran gehalten und jetzt sowas

Interesierter  19.08.2014, 00:21
@Meggy1993

Entschuldige bitte, aber deine Aussage "komplett raus" bedeutete für mich eben "komplett raus", was den Kaminofen mit einschliesst. Wenn zu dem Ofen eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sieht die Sache natürlich etwas anders aus.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:17

Und dabei kommend müssen wir noch Zugang haben.. er wollte gern das wir nochmal die leisten überarbeiten.. das kann ich ja nun nicht mehr machen..

kleinewanduhr  19.08.2014, 00:18

1.8. Auszug, klar - aber > Kündigung zum 30.9 wirksam < ! Mieter zahlt noch die Miete (ohne NK), also hat Mieter auch noch Zugangsrecht. Dem Vermieter wird freigegeben: das er in die Wohnung darf wenn er einen Besichtigungstermin hat.

Auf keinen Fall darf er das Schloss austauschen und somit den Zugang verwehren. Sieht fast danach aus, als wolle er den Ofen kostenfrei einbehalten.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:27

Das mit Ofen hätte ich besser dazu schreiben sollen.. entschuldige.. :)

Die Vermutung habe ich auch.. Habe mit jemanden gesprochen der sich die Wohnung angeschaut hat.. dieser hat mir erzählt das der Vermieter wohl meinte das der kaminofen stehen bleiben würde nur der Preis noch unklar wäre.. Und er würde uns angeblich nicht erreichen was auch definitiv nicht sein kann..

AGPym  19.08.2014, 00:32
@Meggy1993

Habe mit jemanden gesprochen der sich die Wohnung angeschaut hat..

Das ist der Zeuge von dem Du träumst. Unfassbar gut. Damit entwendet er Dein Eigentum und versucht Dich zu betrügen.

Wenn es so steht, würde ich wirklich über ein Anzeige nachdenken.

kleinewanduhr  19.08.2014, 03:43
@Meggy1993

Hi Meggy1993, so werden Vermutungen zu Tatsachen! Es gäbe zwei Möglichkeiten:

  • a) Du könntest den VM anrufen und einen sehr zeitnahen Termin zur Abholung vereinbaren - am besten mit Zeugen, die das Telefonat mithören. Sollte er sich weigern, dann zur Polizei und um Hilfe bitten. Bei unbegründetem Rückhalt (vorsätzlichem Diebstahl) wird sie mit Dir zur Wohnung fahren und Dir zum Recht verhelfen. Nimm aber Mietvertrag und Ausweis mit. Erkundige Dich vorab nach einem Schlüsseldienst in der Nähe, der bei Anruf sofort vorbeikommen kann - aber vielleicht gibt auch die Politei den Auftrag zur Öffnung.
  • b) Du könntest ein Einschreiben an ihn senden mit der Anfrage, was nun passieren soll, um den Ofen abzuholen. Geht er nicht darauf ein oder verneint den Empfang des Schreibens und verkauft/vermietet sogar den Ofen, dann haste ihn an den Eiern. Mit diesem Wissen und Zeugen dann Strafanzeige stellen. Vermietet er die Wohnung sogar vor dem 30.09.14, käme noch ne Anzeige wegen Betrug (Doppelvermietung) hinzu.

Keine Ahnung, ob b) so durchzusetzen ist, aber ne Überlegung allemal wert. Grüße

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:35

Ja.. das ist schon alles sehr fragewürdig mittlerweile.. hatte vorher keine größeren Probleme. . Habe mich in Allen Punkten im guten mit. Ihm geeignet und jetzt sowas

AGPym  19.08.2014, 00:44
@Meggy1993

Von allen Viechern ist die Gier

ein sonders widerliches Tier.

Doch kann man voller Staunen sehn,

kaum einer kann ihr widerstehn.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:48
@AGPym

So siehts aus :/

Gerhart  19.08.2014, 08:48
@AGPym

Ich kann bei keinem der Beteiligten ein Anzeichen von GIER entdecken.

AGPym  19.08.2014, 14:03
@Gerhart
  1. Miete kassieren,
  2. Mietobjekt der Verfügung des Mieters entziehen,
  3. Schäden bemängeln die laut FS durch Zeugen bestätigt, schon vorhanden waren,
  4. Eigentum (Kaminofen) der Mieterin in der unzugänglichen Wohnung einbehalten und damit entwenden, und
  5. zusätzlich noch versuchen den Ofen widerrechtlich zu veräußern

@Gerhart: Vielleicht schaust Du nochmal genau hin.

Gerhart  20.08.2014, 13:04
@AGPym

Ich habe bereits sehr genau hingeschaut.

  1. Der Kaminofen ist immer noch Eigentum der Mieter, er befindet sich nach wie vor in der Mietsache. Die Nutzung des Ofens ist den Mietern zeitweilig nicht möglich, weil der Vermieter das Schloss mit unbekannten Grund gewechselt hat. Der Vermieter hat aus dieser Aktion zunächst keinen Vorteil sondern Kosten.

  2. Das Mietobjekt ist zwar der Nutzung durch die Mieter entzogen aber der Vermieter kann auch hier nicht Vorteil daraus ziehen.

  3. Der Vermieter kann jeden Tag dreimal Schäden bemängeln ohne deren Behebung zu fordern wie hier geschehen.

  4. Der Versuch, den Ofen zu veräußern, kann nicht nachgewiesen werden.

Das Recht zum Kassieren der Miete hat jeder Vermieter und zwar bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses. Da bleibt also die Gier außen vor. Wenn jemanden Gier vorzuwerfen ist, dann den Mietern , die dem ungierigen Vermieter einen Teil der Miete abgeluchst haben. Leider ist der Vermieter hier weich geworden.

AGPym  20.08.2014, 18:40
@Gerhart

Soso Gerhart. Welch schöner Euphemismus.

Was soll denn dann der Terz?

Vermieter sind schon arm dran. Besonders der hier. Lasst uns für ihn sammeln.

Deponiere den Mietzins für September bei der Bank und gib dem Vermieter darüber den Bankbescheid ; die Summe wird frei , wenn der Ofen geholt wurde ( am 27.09.14 ). Herr Dr.jur. Gert Holmich , ist auch informiert ! ;-)

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 10:21

Wie 27.9? Sehe da grad irgendwie nicht durch? Und wer ist informiert?

Nein. Das darf er sicherlich nicht. Wenn Du es gemietet hast, kannst Du jederzeit darüber verfügen. Überweis nichts mehr sicher Dich mit Zeugen ab. Falls die Schlösser schon länger getauscht sind, muß er Dir vielleicht sogar etwas erstatten.

ich finde das ist eine äußerst dreiste Aktion.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:07

Ich habe auch als erstes daran gedacht nächsten Monat die miete nicht mehr zu zahlen.. hätte er mir irgendwie Bescheid gegeben und sei es nur ein Brief im Briefkasten, wäre es auch ok.. Aber so

Bin einfach schockiert..

Interesierter  19.08.2014, 00:12
@Meggy1993

Die Miete nicht zu zahlen, ist eine ganz schlechte Idee. Um das durchzuziehen, müsstest du den Vermieter vorher auffordern, dir Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Kommt er dieser Forderung nicht nach, kannst du selbstverständlich die Miete verweigern.

Ich würde dir doch anraten, keine Eskalation herbeizuführen. Dein Problem ist der Ofen. Da dieser immer noch steht, hast du die Vereinbarung nicht eingehalten und er wäre berechtigt, auch die Nebenkosten zu fordern, vorausgesetzt, er erlaubt dir unverzüglich den Zutritt zur Wohnung.

AGPym  19.08.2014, 00:13
@Meggy1993

Es ist auch wirklich k@ckdreist.

Die Antwort mit dem Schlüsseldienst ist natürlich auch ein Option.

Zum Glück warst Du nicht obdachlos. Insofern - vielleicht kannst Du es zu Deinem Vorteil nutzen. Es wäre ja auch für Dich gut, wenn Du einen Monat Miete sparren könntest.

Sprich erst mal mit ihm. Erst freundlich und dann droh mit Klage. Eine gewisse zeit, wurde die Wohnung auf jedenfall Deiner Verfügung entzogen und die muß er ersetzen. Wenn es nicht eine harmlose Erklärung gibt. Könnte ja sein.

Wenn Du das Geld hast geh vorher zum Mieterschutzbund. Ist nicht so teuer. Ca 25€. Oder Du wirst Mitglied. Was sich vielleicht bei der nächsten Wohnung rechnet.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:23

Das mit dem kaminofen War ein weiterer Teil der Vereinbarung.. es wäre ok wenn er noch da stehen bleibt.. wir hatten auch keine größeren Probleme mit ihm.. hatten uns in Allem gut geeinigt und jetzt sowas.. als ich im Urlaub War hatte meine Mutter die letzten Kleinigkeiten erledigt.. und da fing er schon damit an mit dem Anwalt zu drohen weil ich angeblich Dinge zerstört hätte die aber vorher schon kaputt waren ( habe zeugen) .. er fährt plötzlich eine ganz unschöne Schiene.. Fakt ist.. ich habe mich an unsere Vereinbarung gehalten kein Wasser und Co zu verbrauchen und er Tauscht einfach das schloss trotz gezahlter Miete, ohne mir Bescheid zu geben..

AGPym  19.08.2014, 00:28
@Meggy1993

Generell ist erstmal der Versuch ein vernünftiges Gespräch zu führen richtig.

Aber das was Du schreibst.. Klingt als wäre der Mieterschutzbund nicht schlecht. Wenn Du rechschutz versichert bist, wäre das natürlich phantastisch.

Hast du eure Vereinbarungen schriftlich? Oder Zeugen?

Also mit der Türschlossnummer hat er sich definitiv verstiegen.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:37
@AGPym

Zeugen sind meine Eltern.. Die Zählerstände hat er mir unterschrieben.. also er kann sich nicht darauf berufen das ich mich nicht an die Abmachung gehalten habe..

nein, darf er nicht

du könntest zb einen schlüsseldienst rufen, in vorleistung gehen und die kosten bei ihm einklagen

würdest du zu 99% gewinnen

Interesierter  19.08.2014, 00:09

Und wem bringt dieser Streit etwas? Der Fragesteller hat doch ausser zur Abholung des Ofens kein Interesse mehr, die Wohnung zu betreten.

Wenn der Fragesteller ohne mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, einfach einen Schlüsseldienst holt, wird er zu 100% auf den Kosten sitzen bleiben.

Ichwiege165KG  19.08.2014, 00:10
@Interesierter

nein, wird er zu 100% nicht, wenn er es einklagt, gewinnt er das

und der vermieter hat geld, da ist immer etwas zu holen

das ist kein hartzer, der hat eigentum

Interesierter  19.08.2014, 00:16
@Ichwiege165KG

Der Mieter könnte allenfalls auf Schadensersatz klagen. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Mieter überhaupt ein Schaden entstanden ist. Der Schlüsseldienst könnte als Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Mieter hätte hier jedoch eine Schadensminderungspflicht. Das heisst, der Gang zum Vermieter wäre auf jeden Fall vor Beauftragung des Schlüsseldienstes Pflicht. Unterlässt der Mieter diesen Gang, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Könntest du deine Ansicht begründen? Alleine die Tatsache, dass der Vermieter Geld hat, führt nicht automatisch dazu, dass dem Mieter jede Forderung zugestanden wird.

Ichwiege165KG  19.08.2014, 00:17
@Interesierter

das problem vor gericht ist es meist nicht zu gewinnen, sondern irgendetwas zum befriedigen zu bekommen

Interesierter  19.08.2014, 00:26
@Ichwiege165KG

Das Gewinnen ist schon ein Problem, denn die meisten Richter wollen kein Urteil sprechen, da dieses durch eine Folgeinstanz beanstandet werden könnte.

Erreicht es der Richter, dass die Parteien einem Vergleich zustimmen, ist die Sache erledigt. Daher gehen viele Zivilklagen nicht mit einem Urteil sondern mit einem Vergleich aus.

Wie der Mieter dem Richter erklären will, warum er den Schlüsseldienst holte, ohne vorher den Vermieter anzurufen, der ja in jedem Fall einen Schlüssel hat, ist mir schleierhaft. Der Richter würde den Mieter hier sicherlich auf diese Pflicht hinweisen und eine Schadensersatzforderung verneinen.

Wenn der Vermieter den Zugang verweigert oder nicht erreichbar ist, dann kann der Schlüsseldienst tätig werden und der Vermieter muss die Kosten tragen.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:15

Also direkt den Schlüsseldienst Rufen ist Grenzwertig.. ich werde morgen nochmal versuchen alles in Ruhe zu klären...öffnet er mir die Tür nicht und verweigert mir den Zugang zu meiner Wohnung werde ich wahrscheinlich erstmal die Polizei rufen.. ich habe akzeptiert das er einen Schlüssel für die Wohnung hat ( was ich nicht gemusst hätte) und er nutzt es aus und fällt mit so in den Rücken und Tauscht einfach den Schlüssel aus..

Ichwiege165KG  19.08.2014, 00:18
@Meggy1993

schlüsseldienst ist übertrieben, aber die polizei ist angemessen?

die wird eben nichts tun, weil es eine zivilrechtliche sache ist

Interesierter  19.08.2014, 00:18
@Meggy1993

Den Kontakt mit dem Vermieter suchen, ist in jedem Fall erst mal richtig. Je nachdem, wie dieser sich verhält, kannst du immer noch entscheiden, was das Beste ist.

Generell willst du doch nur noch den Ofen holen.

Ichwiege165KG  19.08.2014, 00:22
@Interesierter

generell, was wechselt er das schloß, wenn er noch miete bekommt?

ich komm mal gleich bei dir vorbei, wechsel schnell dein schloß und dann möchte ich auch, dass du dich gütlich mit mir einigst

Interesierter  19.08.2014, 00:29
@Ichwiege165KG

Das hat nichts mit gütlicher Einigung zu tun. Der Mieter kann unverzüglichen Zutritt zur Wohnung verlangen. Diesem Verlangen hat der Vermieter nachzukommen. Tut er es nicht, ist er schadensersatzpflichtig. Vor der Schadensersatzpflicht steht jedoch das Verlangen auf Zutritt oder zumindest der Versuch, dieses Verlangen auszusprechen.

Meggy1993 
Fragesteller
 19.08.2014, 00:32

Hauptsächlich geht es mir in erster Linie um meinen Ofen.. aber auch darum das er schön die miete kassiert aber einfach grundlos das Schloss tauscht ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Dabei kommend sollte ich auch die leisten nochmal überarbeiten was ich ja nun nicht mehr kann..