Verlängerung der AU; Arbeitgeber telefonisch nicht erreicht
Hallo an alle!Ich bin vom 05.06.11 bis zum 19.06. krank geschrieben. Am 15.06 wurde meine AU auf den 30. verlängert, am 16. (also Do) habe ich sie abgeschickt, damit sie vor dem 19. (ein Sonntag) dem Arbeitgeber vorliegt. Nun habe ich mich schlau gemacht, dass ich zusätzlich zur schriftlichen Verlängerung der AU durch den gelben Schein auch einer (mit der Verlängerung erneuten) Anzeigepflicht nachkommen muss. Leider war der Arbeitgeber heute nicht telefonisch zu erreichen. (Bei der letzten Krankmeldung hatte ich den selben Fall und habe meine Krankheit dann über eine Kollegin einen Tag vorher ausrichten lassen- was mir dann als "Feigheit" vorgeworfen wurde). Nun meine Frage: bis wann muss ich den Arbeitgeber telefonisch erreicht haben, um ihm mitzuteilen dass meine AU verlängert wird? Ich habe es wie gesagt schon mehrfach telefonisch versucht und die Krankmeldung müsste bereits vorliegen. Was soll ich tun wenn ich ihn vor Sonntag überhaupt nicht mehr ans Telefon kriege? (Wir arbeiten auch am We) Eine e-mailadresse habe ich nicht.Für schnelle Antwort bin ich dankbar!Lieben Gruß,AliceimWula
6 Antworten
Es gäbe da noch Fax (über web.de von jedem PC aus kostenlos zu verschicken), die Nummer steht mit hoher Wahrscheinlichkeit im Internet oder im Telefonbuch.Die Daten sollten Dir aber vorliegen. Die Krankmeldung und Verlängerung ist mindestens eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Nach der ersten Pleite wäre es sinnvoll gewesen, sich die Kontaktdaten zu verschaffen ...Du bist verpflichtet, den Arbeitgeber "umgehend" zu informieren. Also theoretisch raus aus der Praxis und ans Telefon. Der Krankenschein eilt nicht so.
Ich habe mal nachgeschaut, bei GMX scheint das nicht kostenlos zu sein. Aber die Anmeldung bei web.de geht doch schnell. Vielleicht gibt es ja auch noch andere Dienste. Als noch jeder mit Modem ins Netzt ging, war das immer inclusive ;-).Rein Rechtlich reicht das absolut aus und ist nachweisbar. Damit Du nicht als "feige" giltst, kannst Du weiterhin versuchen anzurufen.
okay, bin da jetzt angemeldet. Einziges Problem: die Gruppe in der ich arbeite (bin Erzieherin) hat kein Faxgerät und in der Verwaltung wird es auch per Fax erst am Montag frühestens 8:00 gelesen. Dienstantritt bei Frühdienst ist aber leider 6:30
und Fax ist bei web.de übrigens auch kostenpflichtig
Sorry, aber ich muss ich ganz energisch widersprechen. Diese Antwort ist falsch. Richtig ist das, was von PeterSchu geschrieben ist. Wenn die Verlängerung der AU so frühzeitig erfolgt und abgeschickt wurde, ist das völlig ausreichend! Bei kurzfristiger AU-Verlängerung ist es allerdings ratsam, telefonisch, per E-Mail, über einen Kollegen, Freund oder Verwandten dies dem AG mitzuteilen, damit dieser planen kann. Der AG muss immer damit rechnen, dass eine AU auch länger dauern kann. Die Bescheinigung ist ausreichend, weil ein Dokument. Denn nur, wenn diese vorliegt, gilt eine AU, eine mündliche Meldung reicht nicht aus !!!
Wenn dem AG die schriftliche AU-Bescheinigung vorliegt, dann brauchst Du ihm das nicht noch telephonisch mitzuteilen.
Die Geschichte mit dem Telephon ist nur relevant, wenn Du kurzfristig AU bist und natürlich der AG nicht umgehend den gelben Zettel in den Händen haben kann.
Hier musst Du ihn dann erst einmal telephonisch informierten, ehe der gelbe Zettel - bis zum dritten Tag - bei ihm eingetroffen sein wird.
Das Ding heißt Telefon, nicht Telephon
Am 20. früh morgens anrufen würde völlig reichen, damit er planen kann.
das wäre natürlich für mich am unkompliziertesten. Leider ist die Verwaltung erst um acht besetzt und wenn ich nun planmäßig am Montag den Frühdienst zugeteilt bekomme (wir arbeiten im Schichtdienst) beginnt der schon um 06:30- das heißt die Meldung käme dann 1,5 Std zu spät- das kann doch schon ne Abmahnung bedeuten??
Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es wörtlich:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
Darin ist also nicht die Rede von einer telefonischen Benachrichtigung. Logisch ist aber, dass der Betrieb die Information über die Verlängerung der Krankheit vor dem Ende des ersten Attestes erhalten muss, weil er sonst von einem unentschuldigten Fehlen ausgehen muss und weil er rechtzeitig für Ersatz sorgen muss.
Auch bei einer ersten Krankmeldung ist nicht unbedingt vom Telefon die Rede. Es heißt nur, dass der Betrieb "unverzüglich" zu informieren ist. Der Betrieb müsste also einen (oder mehrere ) Informationswege nennen, über den eine Krankmeldung (oder die Nachricht über deren Verlängerung) eingehen sollte. Wenn das Telefon dafür vorgesehen ist, aber der Betrieb auf diesem Weg über längere zeit nicht erreichbar ist, kann das nicht mehr dem Beschäftigten angelastet werden. Es gibt schließlich auch Anrufbeantworter oder SMS oder die Umleitung auf einen anderen Anschluss im Betrieb.Es kann dir niemand vorwerfen, wenn du in diesem Fall eine Kollegin informierst mit dem Hinweis, "Den Chef hab ich nicht erreicht und das Attest ist unterwegs."
Na ja erstmal ist entscheidend, dass der Chef die AU rechtzeitig bekommen hat. Wenn Du es mehrfach versucht hast ihn zu erreichen, dann kann er dir nicht mehr vorwerfen
läßt sich halt immer schlecht nachweisen, behaupten nämlich alle ...
naja, das Arbeitsklima bei uns lässt- milde gesagt- etwas zu wünschen übrig...und nun habe ich etwas Angst dass die Kollegen mir "einen reinwürgen" könnten wenn sie wollten. Das haben sie ja beim 1. Mal auch schon getan- sie haben ja gesehen dass ich versucht habe anzurufen (meine Nummer steht dann auf dem display bis sie einer rauslöscht) und hätten das klar stellen können. Muss bezw. kann ich es irgendwie nachweisen dass ich dort keinen erreicht habe, trotz dem ich es mehrfach versucht habe? Die AU-Bescheinigung liegt zwar schon vor, kann ja aber auch immer mal so "verschwinden". Oder reicht es zur Not wenn ich am Montag in der Verwaltung jemanden erreiche, wenn ich bis Sonntag keinen der Kollegen ans Telefon bekomme?
Also, bei uns MUSS der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzen oder einen Mitarbeiter aus der Personalverwaltung erreichen. Wenn es da bei Euch niemanden gibt, weil das Unternehmen zu klein ist, habt Ihr sicher einen Sachbearbeiter.Ein Kollege ist genau wie nicht gemeldet. Im Gesetz heißt es, dass der Arbeitgeber informiert werden muss. Und das ist nun mal der Inhaber oder jemand, der Vertretungsbefugnis hat.
Wieso gilt das über einen Kollegen als "nicht gemeldet"? Du kannst dich doch auch über deine Familie/Freunde oder Partner krank melden lassen. (eine Freundin hat das mal durch ihren Mann gemacht, weil sie aufgrund von Mobbing nicht anrufen wollte)Und wenn der AG bezw. die Kollegen einfach nicht ans Telefon gehen- du musst doch nachweisen dass du rechtzeitig Bescheid gesagt hast
hm...also ich versuch es weiter telefonisch und wenn ich absolut keinen erreichen kann muss ich halt am Montag in der Verwaltung bescheid geben- mit 1,5 Std Verspätung. Immerhin- die AU liegt vor und die können mir doch wohl schlecht "ans Bein pinkeln" wenn ich es mehrfach versucht habe und dort einfach keiner abhebt??
du kannst dich nicht rausreden...du bist in der pflicht - egal wie ..sonst abmahnung bzw. kündigung...
ich habe da heute wieder (mehrmals) versucht, jemanden ans Telefon zu kriegen- wieder vergeblich. Was soll man denn tun wenn dort einfach niemand ran geht??
ich will mich nicht "herausreden" ischdem, ich möchte mich nur rechtlich absichern. Wie soll man denn den Vorgesetzten informieren wenn dieser nicht erreichbar ist? Ich höre immer nur "du musst es so oft versuchen, bis du jemanden erreichst" Ich erreiche aber keinen!! Was nun??
wie funktioniert das mit dem Fax übers I-net? Muss ich dafür bei web.de sein oder geht das zB auch über gmx? Und reicht das als "Meldung" für den AG aus? Ich habe gelesen man sollte sich nach Möglichkeit immer persönlich oder telefonisch melden