Abmahnung bei nicht telefonischer Meldung beim Arbeitgeber

9 Antworten

Das kommt darauf an, wann Du die Folgebescheinigung abgegeben hast. Wenn du z.B. bis zu einem Freitag krankgeschrieben bist und am darauffolgenden Montag beim Arzt eine Folgebescheinigung bekommst, ist diese mit der Post frühestens am Dienstag bei Deinem Arbeitgeber. Dann kann der AG Dir auch eine Abmahnung schreiben. Die Meldepflicht der Arbeitsverhinderung beschränkt sich nicht auf den ersten Tag der Krankheit. Wie soll ein Arbeitgeber planen, wenn er nicht weiss wann ein MA wieder zur Arbeit kommt? Du hättest in dem Beispiel spätestens am Montag Bescheid geben müssen, daß Du weiterhin krank bist.

Der Arbeitgeber irrt. Wenn du dich ordnungsgemäß krank gemeldet hast, kann der Chef gar nichts machen. Es ist aber höflich, wenn du zwischendurch anrufst, und dem Chef mitteilst, wie lange dein Krankenstand in etwa dauern wird, damit er auch planen kann.

Andrea2009  23.07.2011, 08:07

Stimmt! Hat mit Fairness etwas zu tun.

Arjiroula  23.07.2011, 08:30
@Andrea2009

Anzurufen ist nicht höflich, sondern notwendig!

Venezia19  23.07.2011, 11:08
@Arjiroula

Meine Güte, du mußt ja nicht jetzt auf dem Wort herumreiten oder?

Der Arbeitgeber muß über eine Folgekrankschreibung sofort informiert werden!

Abgesehen von der Unhöflichkeit, ist der Chef ja auch nicht in der Lage, den Mitarbeiter einzuplanen, wenn er nicht weiß, wann der wieder erscheint.

Also: Mitarbeiter ist bis einschl. Samstag krankgeschrieben. Chef rechnet damit, daß er am Montag wieder kommt. Mitarbeiter kommt nicht, schickt nur KS. Chef ist sauer und schickt Abmahnung. So geht das.

Hier kannst du nachlesen:

Mitteilung an Arbeitgeber

Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Der Arbeitnehmer muss am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber informieren. Die Mitteilung hat unverzüglich mündlich, telefonisch oder ggf. per Fax zu erfolgen. Eine normale briefliche Anzeige gilt als verspätet.

Die Mitteilung kann auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer zur Feststellung einer möglichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen will. Schreibt der Arzt den Arbeitnehmer krank, hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.

Von Verlängerungen der Krankschreibung ist der Arbeitgeber auch unverzüglich zu informieren.

http://www.datentransfer24.de/Arbeitszeit-Sonntag.html

PeterSchu  23.07.2011, 20:03

Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es dazu:

"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen."

In deinem Text steht auch nur "unverzüglich zu informieren" und nicht "telefonisch ..."

Wenn also die schriftliche Bescheinigung so rechtzeitig vor Ende der ersten AU-Bescheinigung im Betrieb eintrifft, ist meines Erachtens die Pflicht erfüllt.

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. MEIN AG hat sogar DAS geregelt. ICH muß mich SOFORT telf. melden, wenn ich beim Arzt war - also bei einer Verlängerung SOFORT anrufen.

user1439  23.07.2011, 08:20

Nur so kann es funktionieren