Verkauf an Endkunden - Rechnung notwendig

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Hier bringen wieder einmal die Leute was durcheinandern.

Da werden die Vorschriften der über Rechnungen zitiert ohne den Zusammenhang zu verstehen.

Die Vorschriften über eine Rechnung sind i.d.R. nur relevant, wenn der Käufer diese Rechnung als Betriebsausgabe geltend macht bzw. die Vorsteuer ziehen möchte.

Bei dem Verkäufer ist das ganz anders. Einfach mal überlegen, am Automat (Kaugummi) schon mal eine Rechnung bekommen?

Fakt ist, wer seine Buchhaltung mit den Geldeingängen abgleichen kann, der wird auch ohne Rechnungen kein Problem mit dem Finanzamt haben.

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Fragesteller
 06.01.2015, 22:54

Genau das hat mir mein Gefühl gesagt. Alle Ausgangsrechnungen die ich anführe schmälern ja meine Vorsteuer und das Finanzamt freut sich.

Dass ich eine Rechnung schreibe wäre von der Logik her nur für meine Kunden wichtig, wenn sie sie selbst wieder als Eingangrechnung z.B. für die Vorsteuer brauchen. Aber solange der Kunde das nicht verlangt wäre das ja nicht das Problem. Warum sollte das Finanzamt interessiert sein, dass ich mit einer Rechnung nachweise welche Einnahmen ich hatte? Das macht keinen Sinn.

Na ja jetzt ist der Feiertag auch schon rum und ich frag morgen sicherheitshalber noch mal den Steuerberater.

Danke für deine Antwort. Ich glaub das war die einzige vernünftige ...

Ernsterwin  07.01.2015, 07:51

Ganz so ist es nicht, weil nicht entscheidend ist, was der Käufer oder Verkäufer mit einer Rechnung anfangen kann, sondern wozu der Verkäufer lt. Gesetz verpflichtet ist - siehe meine Antwort unten!

Hefti15  07.01.2015, 13:12
@Ernsterwin

Ernstwin - Die Fragestellung ging ja dahin, dass von "Endkunden" die Rede war - also womit man doch i.d.R. Privatleute meint.

Weiterhin kann ich dir versichern, dass auch Du was ganz falsch verstanden hast.

Wenn ein Kunde ein Unternehmer ist, dann wird der ja immer (!!!!) eine Rechnung verlangen. Weil ohne Rechnung bekommt er Schwierigkeiten beim Betriebskostenabzug bzw. hat keinen Anspruch auf Vorsteuer.

Deshalb ist Dein Argument richtig und doch auch falsch. Es bedarf gar keine gesetzlich Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen gegenüber Unternehmer (lassen wir mal Baugewerbe außer acht, weil hier nicht relevant), weil der Käufer von sich aus schon ein Interesse an der Rechnung hat.

Somit bleibt es dabei, man braucht sich ums Thema Rechnungen im Grunde keine Sorgen machen. Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, wird er automatisch auf einer Rechnung bestehen, ansonsten ist eine Rechnung nicht zwingend nötig.

PS: Nur zur Klarstellung, wegen deiner Theorie mit der "Schätzung". Hier solltest du dir den Sinn der Vorschrift nochmals vor Augen führen. Hintergrund war, dass Unternehmer Leistungen ausgeführt haben, diese aber "schwarz" verrechnet haben und wenn vom Finanzamt eine Nachfrage kam (z.B. anonyme Anzeige, Unternehmer x hat Leistung y ausgeführt) und man sehen wollte, wo die Einnahmen verbucht sind, kam immer die Antwort "Die sind noch nicht verbucht, da noch nicht abgerechnet wurde". Dann hat man eben das Schwarzgeschäft nachträglich wieder weiß gemacht.

Wer hingegen alle Umsätze z.B in den USt Voranmeldungen erfasst hat, wer auch auf Nachfrage Leistungen nachweisen kann (also die Verbuchung) und "nur" keine Rechnung erstellt hat, der muss eben mit keiner "Schätzung" rechnen. Weil das Finanzamt ja überhaupt keinen Anhaltspunkt hat. Fehlende Rechnung, mit gleichzeitiger Verbuchung und Versteuerung der Umsätze führen eben zu keiner Ungewissheit, die eine Schätzung rechtfertigen.

Nein, da auf Lieferscheinen keine Preisangaben stehen. Du solltest ab sofort anfangen Rechnungen oder zumindest Quittungen auszustellen und die Duplikate/Durchschriften zu behalten.

Zumindest solltest Du ja irgendwo aufgeschrieben haben, mit welchen Preisen Du die Verkäufe durchgeführt hast. Wenn nicht solltest Du nochmal Nachhilfe in Sachen Buchführung nehmen.

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Fragesteller
 06.01.2015, 13:15
Nein, da auf Lieferscheinen keine Preisangaben stehen.

Auf den generierten Lieferscheinen steht der Preis - aber ohne Steuer.

hankey  06.01.2015, 15:56
@Gegengift

... aber ohne Steuer. Richtig. Nur bist Du verpflichtet wenn Du Umsatzsteuer abführst die Umsatzsteuer auf dem Beleg anzugeben.

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Fragesteller
 25.01.2015, 18:23
@hankey

Warum sollte ich dazu verpflichtet sein?

hankey  25.01.2015, 21:34
@Gegengift

Das bestimmt § 14 UStG

Gem. UStG § 14 Abs. 2 sind Unternehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Lieferungen und Leistungen an Privatpersonen eine Rechnung auszustellen - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html.

Keine Rechnung ausstellen heißt aber nicht, keinen Beleg zu haben. Denn natürlich müssen gewerbliche Unternehmer für die eigene Buchführung sowohl den Wareneingang als auch den Warenausgang nachweisen, was sich aus AO § 143 und 144 ergibt.

Hallo,

nein es reicht nicht. Für die Berechnung zwar reicht es allemal, für eine Prüfung aber auf keinen Fall.

Ich verstehe nicht warum keine Rechnung weil Endkunden!

Eine Rechnung, auch an Endkunden muss ausweisen:

  1. die Steuernummer
  2. das Belegdatum
  3. die Artikel
  4. den MwSt. Satz
  5. die MwSt. Summe
  6. und das Leistungs- oder Liederdatum
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Fragesteller
 06.01.2015, 13:14
Ich verstehe nicht warum keine Rechnung weil Endkunden!

Warum schon? Es wird halt von dem Online Verkaufskanal keine Rechnung erstellt und solange die Endkunden keine benötigen brauch ich keine mit rein machen.

Eine Rechnung, auch an Endkunden muss ausweisen:

Was ist mit Belegen wie Kassenbons und Quittungen? Da fehlt manchmal Steuernummer und manchmal die Artikel - dann stehen da vielleicht nur Kategorien wie "Elektro", "Schreibwaren" ..

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Fragesteller
 06.01.2015, 13:21
@Gegengift

Gegenüber einer Quittung fehlt nur die Ausweisung der Steuer auf den Betrag. Könnte ich das handschriftlich auf die Lieferscheine machen?

Quasimo  06.01.2015, 17:55
@Gegengift

Hallo,

auf Kassenbons muss die Steuernummer und die Belegnummer wie auch das Datum zwingend ausgewiesen sein, fehlen diese sind die Belege schlicht und ergreifend nicht zulässig. Das selbe gilt für Quittungen, auch diese müssen die Steuernummer ausweisen.

Ist die Warengruppe genannt, also Lebensmittel usw, dann reicht das aus.

Zu einer ordentlichen Buchführung, zu der Du als Unternehmer kraft Gesetz verpflichtet bist, gehören auch die Belege. Auch wenn es andere falsch machen würde Dich das nicht vor Ärger schützen. Die Belege, die ja auch Du haben musst, diesen ja ganz maßgeblich als Nachweis bei der Steuererklärung. Kann ich hier keinen Nachweise führen, wird das Finanzamt ganz munter anfangen zu schätzen und das wird, glaube es mir, mal so richtig teuer.

Quasimo  06.01.2015, 17:56
@Gegengift

Zur Not müsste das gehen.

Gegengift 
Fragesteller
 06.01.2015, 22:46
@Quasimo
auf Kassenbons muss die Steuernummer und die Belegnummer wie auch das Datum zwingend ausgewiesen sein, fehlen diese sind die Belege schlicht und ergreifend nicht zulässig. Das selbe gilt für Quittungen, auch diese müssen die Steuernummer ausweisen.

Kannst du mir sagen wo ich nachlesen kann, dass eine Belegnummer vorhanden sein muss?

Kann ich hier keinen Nachweise

Ich hab einen Nachweis. Der Lieferschein. Dem Wisch fehlt nur die Ausweisung der UST.

Tom3600  06.01.2015, 22:40

Steuernummer ist erst ab 150€ brutto notwendig, ist aber nicht schlecht wenn du sie bei geringeren beträgen anführst

Quasimo  08.01.2015, 18:05
@Tom3600

Im Einzelhandel z.B. ist die Steuernummer zwingend auf dem Bon vorgeschrieben.

Aber nun zu Gegengift,

letztendlich ist es andern ziemlich egal was Du auf Deinen Belegen ausweist oder auch nicht oder ob Du überhaupt Belege schreibst. Dir wird es relativ schnell nicht mehr egal sein wenn das Finanzamt an die Türe klopft und Dir die Belege nicht anerkennt.

Ein Beispiel aus der Gastronomie, die ein Bekannter von uns betrieben hat. Auch dem habe ich gesagt das er eine Kasse haben muss und eben alles registrieren muss.. na ja wir waren alle dumm, er wusste es besser.

Ein Jahr war vergangen, kein Problem, er lachte. Auch im zweiten Jahr war er noch sehr entspannt und erklärte uns für dumm. Im Dritten Jahr dann stand er vor der Türe und wusste keinen Rat mehr, das Finanzamt hatte ihn geschätzt und der dumme Steuerberater der nun helfen sollte, wollte nur eins, nämlich gültige Belege!

Die waren nicht da und so kam es wie es kommen musste, die Konten wurden gesperrt, der Betrieb konnte nichts mehr bezahlen und ging pleite. Heute hat man einen OE und knappert an der Brotrinde.

So und nun frag nochmal warum man sich die Arbeit machen soll und erkläre das es auch einfacher geht.

Natürlich wünsche ich Dir das nicht, es aber auf die leichte Schulter zu nehmen ist genau der Anfang der Geschichte wie ich sie hier beschrieben habe. Mit zwei Sachen kann man eben nicht scherzen, zumindest nicht lang, das eine ist der Tot, das andere ist das Finanzamt.

Gegengift 
Fragesteller
 25.01.2015, 18:21
@Quasimo

Komplett am Thema vorbei. Vermutlich mangels Sachverstandes.

Ust Voranmeldung? keine Rechnungen? Alles für 2014?? Keine Buchung ohne Beleg! Für eine Buchung mußt Du Ausgaben und Einnahmen belegen. Rechnungen oder Kassenbelege sind zwingend notwendig. Ust Voranmeldung sind monatlich oder per Quartal abzuführen.

Gegengift 
Fragesteller
 06.01.2015, 13:23
Ust Voranmeldung sind monatlich oder per Quartal abzuführen.

Oder auch Jahre rückwirkend wenn abgesprochen.

Keine Buchung ohne Beleg!

Es ist ja ein Beleg vorhanden (Lieferschein) mit Betrag. Es fehlen aber die Steuerausweisung z.B. Jetzt die Frage ob man das nachtragen kann.