Verfahrenseinstellung oder Verhandlung?

8 Antworten

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Der RA sollte einen Antrag beim Gericht stellen, auf Einstellung des Verfahrens, notfalls gegen Zahlung einer Geldbusse(nicht Geldstrafe). Aber das sollte der eigentlich wissen und abschätzen können, ob es machbar wäre.

Schwenzfeger  21.03.2010, 02:18

Nicht ganz so einfach machen.

§ 267 STGB sieht bei Urkundenfälschung eine Geldstrafe oder ein Haftstrafe bis zu 5 Jahren vor. Da die Schuld unzweifelhaft ist, ist von einer Einstellung des Verfahrens eher nicht auszugehen. Es hängt natürlich davon ab, was genau passiert ist, aber wenn es eine Ersttat ist, wird es wohl eher zu einer Geldstrafe kommen. Es kann auch ohne Gerichtsverhandlung entschieden werden.

Raven78 
Fragesteller
 19.03.2010, 07:28

starfbefehl von der STA?

Ich würde mir keine übertriebenen Sorgen machen.

Wenn keine einschlägige Vorstrafe vorliegt, kein Schaden im Rechtsverkehr entstanden ist, wenn Du sichtlich bereust, wird das Verfahren mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden. Etwas zahlen wirst Du müssen, jeder Staatsanwalt hat da seine Lieblingsgemeinnützigenvereine, denen er gerne Geld zukommen lässt, aber das wars dann auch.

Du kannst Urkunden fälschen soviel du willst. Du darfst sie aber weder veräußern noch verschenken. Außerdem darfst Du mit der gefälschten Urkunde keine Straftat begehen. Mit einem gefälschtem Ausweis oder Pass kein Konto aufmachen, Dich nicht damit ausweisen, auch im privaten Bereich durch das hervorrufen eine andere Person zu sein keinen (finanziellen) Vorteil erschleichen, etc. etc. Fazit: wenn Du mit einem gefälschten Dokument oder einer gefälschten Urkunde KEINE Straftat begehst, kannst Du auch für nichts verurteilt werden. War in Tunesien vor Jahren und hatte noch den grünen Reisepass. lernte eine hübsche Frau kennen, und so gingen die Monate ins Land. Mein Pass war abgelaufen, und die tunesischen Behörden wollten mich nicht ausreisen lassen (die Botschaft blockte), war krank deshalb musste ich schnell ausreisen. Nahm also eine Deutsche Mark, machte Tinte darauf, und verlängerte meinen Pass selber um fünf Jahre, und reiste aus (auf der einen Seite der Deutschen Mark ist der Bundesadler, und drumherum steht Bundesrepublik Deutschland). Obwohl das schon am Rande der Legalität war, aber ein Notfall, erzählte mir ein Staatsanwalt in Dortmund das, was ich Dir oben geschrieben hatte. Also keine Bange, es sei denn du hast mit dem Dokument/der Urkunde eine Straftat begangen.

...ob eine Einstellung, ggfs. gegen Geldbuße, möglich ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Das kann der RA vor Ort am Besten beurteilen. Sonst kann die Angelegenheit auch, ohne kostenintensive Verhandlung, im Strafbefehlswege entschieden werden. Wesentlich ist immer, daß auch Staatsanwaltschaft und Gericht das wollen müssen...