Verdachtsunabhängige Personenkontrolle?

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Guten Tag, mein großer Bruder ist auch ein Punk aber eher so eine Mischung und er wird fast jeden zweiten Tag kontrolliert und ich wurde noch gar nicht kontrolliert. Ich laufe normal herum mit Bandshirt und Jenas. 1. Ja die kontrollieren immer Menschen die auffällig sind ,weil die könnten ja so eine gefahr sein. So ist es zumindestens in München so. 2. Ich hatte auch mal ausprobiert und habe die Kleidung von meinem Bruder angezogen und dies ist wirklich war ich wurde gleich kontrolliert -.- 3. In der heutigen Gesellschaft ist es so wenn du auffällig gekleidet bist. Bist du gleich gefährlich ein Junkie usw.

Ich hoffe ich konnte dir mit dieser Hinsicht helfen :)

"(...) und sprachen uns an, dass sie eine verdachtsunabhängige personenkontrolle durchführen wollen."

Bereits hier hättet Ihr NEIN sagen können.

Eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle bedarf stets der Einwilligung und Mitwirkung der zu kontrollierenden Person, und diese Mitwirkung darfst Du den Beamten jeder Zeit untersagen. Für alle weiteren Schritte und Handlungen bedarf es ab diesen Zeitpunkt einem juristischen Beweis.

Wenn Du klar und deutlich deine Mitwirkung einer unabhängigen Kontrolle untersagst, dürfen die Beamten nur noch handeln, wenn es Beweise gibt, die einen Verdacht zulassen, welche eine Kontrolle "verdächtiger Personen" begünstigt.

PepsiMaster  23.04.2013, 15:10

Eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle bedarf stets der Einwilligung und Mitwirkung der zu kontrollierenden Person

Falsch. Eine Einwilligung in die Kontrolle ist nicht erforderlich. Für diese Maßnahme gibt es entsprechende Ermächtigungsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Bundesländer, sowie im Bundespolizeigesetz. Die Maßnahme kann auch gegen den Willen der zu kontrollierenden Person durchgeführt werden, notfalls mit Zwang (z.B. Durchsuchung nach Personalausweis). Als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage kommt u.a. §18 HSOG in Betracht.

Wenn Du klar und deutlich deine Mitwirkung einer unabhängigen Kontrolle untersagst, dürfen die Beamten nur noch handeln, wenn es Beweise gibt, die einen Verdacht zulassen, welche eine Kontrolle "verdächtiger Personen" begünstigt.

Der Verdacht einer Straftat ist nur bei einer Kontrolle gem. §163b StPO erforderlich. Es gibt aber noch viele weitere gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Identitätsfeststellung einer Person. Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle ist (wie der Name schon sagt) kein Verdacht erforderlich.

PepsiMaster  23.04.2013, 15:22

...und diese Mitwirkung darfst Du den Beamten jeder Zeit untersagen.

Zustimmen muss man der Kontrolle natürlich nicht. Man darf gegen eine solche Maßnahme natürlich auch Widerspruch einlegen. An der Maßnahme ändert das allerdings nichts, diese wird trotzdem durchgeführt, notfalls mit unmittelbarem Zwang.

toby1985  23.04.2013, 15:30
@PepsiMaster

..und hier noch einmal ...

Wenn die Beamten gegen eigenen Willen und ohne Verdacht eine Kontrolle erzwingen, wird bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen das Vorgehen der Beamten gestellt - Wegen Freiheitsberaubung, wegen Nötigung (Absatz 4, besonders schweren Fall - Amtsinhaber missbrauchen ihre Befugnissen) - wegen Körperverletzung im Amt, wegen Verfolgung Unschuldiger und Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die § StGB suche ich gern noch raus ....

PepsiMaster  23.04.2013, 15:46
@toby1985

ohoh .. grüßt da das gefährliche Halbwissen? :-D

Strafantrag weswegen? Es liegen keine Straftaten vor, wenn die Beamten im Rahmen ihrer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen handeln und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Kontrolle vorliegen.

Ein Verdacht ist nicht erforderlich. Das Gesetz sieht verdachtsunabhängige Kontrollen vor, die auch mit Zwang durchgesetzt werden dürfen, vgl. §18 HSOG. Nirgendwo dort wird für eine Maßnahme der "Verdacht einer Straftat" vorausgesetzt.

Die § StGB suche ich gern noch raus ...

Körperverletzung und der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sind das gleiche, Mehrfachnennung nicht erforderlich die §§ des StGB brauchst Du nicht raussuchen, es geht hier um die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei. Wenn die Polizeibeamten im Rahmen dieser EGL handeln, spielt das StGB keine Rolle! Natürlich ist der Tatbestand einer Körperverletzung oft erfüllt, wenn ein Polizeibeamter eine Maßnahme mit Zwang durchsetzt. Sofern dies aber im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen passiert, macht er sich nicht strafbar.

An sich kann und wird jeder beliebige Mensche einfach so von der Polizei kontrolliert, aber es gibt nunmal Menschen mit gewissen Vorurteilen.

Es hängt viel davon ab, wo man ist, so weiß ich, dass die Polizei in Süddeutschland eher als grimmig und ernst gesehen wird, als die Polizei in Norddeutschland. Wobei das natürlich eine sehr pauschale Aussage ist.

Aber so ist es, dass in meiner Heimatstadt Punks ziemlich oft kontrolliert werden, da sie nunmal "anders" sind, inoffiziell. Offiziell ist das nicht bekannt und blah...

Letztens endes, wenn du nix angestellt hast, dann hast du da auch nix zu befürchten. Die Personenkontrolle an sich ist rechtens.

ich denke du siehst das nicht falsch, denn aus meiner eigenen erfahrung ist das auch so. ich selber bin auch punk und das sieht man mir auch manchmal vom aussehen her an. ich war in ungefähr 13 von diesen kontrollen und das im letzten halben jahr. und freunde von mir, die ganz normal aussehen kennen sowas noch nicht mal.

Hallo :-)

Finde ich eine gute Frage!

Ich habe das selber noch nie so erlebt und ich denke ganz ehrlich dass das wirklich vom Aussehen her kommt. Erklären kann ich dir das auch nicht ganz genau, aber Menschen, die nun mal "anders" aussehen und gerade Punks, werden oftmals mit "Kriminalität" in Verbindung gebracht. Vielleicht gibt es dort einige Punks, die öfters mal wieder Ärger machen. Dagegen tun könnt ihr nichts, die Polizei ist in jedem Fall berechtigt die Ausweise einzusehen, jedoch ist es nur logisch wenn man sich die Frage stellt, warum gerade ihr kontrolliert wurdet.

Liebe Grüsse