Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr

12 Antworten

Das kommt darauf an, ob das Privatgelände ringsum abgezäunt ist. Wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, dass da was passiert. Falls nein, ist es das erstmal gewesen mit deinem Führerschein vermutlich. Aber wenn du schon einen Anwalt hast, wird der dir das besser erklären können als irgendwer hier.

Sag mal, bist du noch ganz richtig im Kopf oder was hast du dir dabei gedacht, zweimal in kurzer Zeit und auch noch in der Probezeit beduselt herumzukurven?? Dass das ein Privatgelände war auf dem die StVO gilt, macht die Sache nicht harmloser. Das riecht verdammt nach Parkplatz eines Supermarktes zu dem auch andere Autofahrer Zugang haben. Auf einem eingefriedeten Privatgelände, zu dem sonst niemand Zugang hat könntest du stockbesoffen herumfahren und dein Auto in Falten legen - das interessiert niemand. Deinen Lappen bist du erst mal los und siehst ihn vielleicht in einem Jahr wieder - wahrscheinlich nach einer MPU. Ja, und dein Konto wird auch um einen netten Betrag schmäler. Einen Rechtsanwalt mußt du nehmen, denn 1,1 Promille sind bereits eine Straftat - auch wenn nichts passiert ist. Ob der dir groß helfen kann ist fraglich, rauspauken kann er dich ohnehin nicht. Wir leben nicht mehr in den 50er Jahren. Damals hat man angeblich bei 1,5 Promille und darüber "mildernde Umstände" zugebilligt bekommen - wegen erwiesener Unzurechnungsfähigkeit. Ob das stimmt weiß ich allerdings nicht. Heute kommt auf dich einiges zu. Wie hast du es eigentlich geschafft, 2x hintereinander betrunken zu fahren und dabei erwischt zu werden? Bist du das zweite Mal ohne FS gefahren? Dann käme noch "Fahren ohne Fahrerlaubnis" dazu. Einen Rat gebe ich dir aber heute schon: Wenn du den "Pappendeckel" wieder bekommst, dann mache um Alk einen großen Bogen, zumindest wenn du mit dem Auto unterwegs bist. Unsere Justiz vergisst so schnell nichts. Vor Gericht bist du nämlich noch in 10 oder 15 Jahren ein Wiederholungstäter. Und mit denen springt die Justiz nicht zimperlich um.

Hallo Youngdriver

Promille waren einmal über 1,1 und einmal darunter.

und beide male wurden die Promille aktenkundig festgehalten?

da du ja noch in der Probezeit bist können diese beide Trunkenheitsfahrten ja nicht so lange auseinander liegen so dass eine der Trunkenheitsfahrten verjährt ist.

sollten diese Trunkenheitsfahrten strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden wird die MPU angeordnet

außerdem wird deine Probezeit verlängert und ein besonderes Aufbauseminar angeordnet

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

Durch die Zeugenaussagen und die Alkoholkontrolle der Polizei ergibt sich eine lückenlose Beweiskette.

Da hilft der Anwalt auch nicht mehr.

Der Schein ist erst mal weg. Wahrscheinlich wird zur Wiedererlangung eine MPU angeordnet.

Promille waren einmal über 1,1

Damit bist Du im Straftatbereich und hast ein Verfahren zu erwarten.

auf einem Privatgelände, wo die StVO gilt.

Da es sich offenbar um öffentlichen Verkehrsraum handelt ist es egal ob privat- oder nicht.

Es gibt ein paar zeige die es sahen und es könnte evntl. sein, dass ich gefilmt wurde.

Das dürfte als Beweis ausreichen.

Ein Anwalt kann unter Umständen mildernd auf das Strafmaß einwirken, sicher ist das aber nicht da ja zumindest die Fakten unumstößlich sind. Jedenfalls solltest Du in etwa mit Folgendem rechnen:

  • 30-50 Tagessätze Geldstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis für 6-10 Monate
  • Anordnung Aufbauseminar + Probezeitverlängerung um 2 Jahre
  • möglicherweise vor Neuerteilung eine MPU wenn Du im "falschen" Bundesland wohnst
Crack  26.10.2014, 17:21

Bundesland ist schleswig-holstein aber der lappen kommt aus hessen mpu?

Entscheidend ist der Wohnort.

Eine belastbare Antwort die auch Bestand hat kann sich Dir aber nicht geben da es eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde ist, meines Wissens nach ist Schleswig-Holstein aber noch bei 1,6‰

Die Polizei hat halt zum einen gesagt es kommt drauf an in wie weit man mir das nachweisen kann und ich soll mir nen anwalt holen als grund angegeben war verdacht auf trunkenheit und ich soll bald post bekommen was wird denn da erstmal so drin stehen?

Eine Zeugenaussage reicht hier als Beweis in der Regel aus wenn sie glaubhaft ist.

Der Strafbefehl kommt in 2-4 Monaten.