2,08 Promille - 13 Monate Sperrfrist - 3850€
Moin!
Zuerst möchte ich etwas zu meiner Person sagen, 21 Jahre alt, 1700€ Netto Einkommen, keine Punkte in Flensburg oder sonstige Vorstrafen
Mir ist am 06.01.2014 was passiert worauf man nicht stolz sein kann und ich auch nicht bin! Ich bin mit meinem 1er BMW zwischen 4:30-5uhr 8m eine Böschung herunter gefahren, dabei wurden 2 Straßenstickel mitgenommen und ein Stromverteilerkasten der für 3 Dörfer zuständig war und bei diesen somit das Licht ausschaltete.Hierbei entstand ein Sachschaden von ca 4800€ + Mein Auto 1700€ Nachdem ich das registriert hatte bin ich in meinem Schockzustand zur Straße hochgelaufen und habe ein Auto angehalten in dem ein Zivil Polizist war welcher mich direkt mit zur Wache nahm. Bei dem Unfall wurden keine Personen oder Fahrzeuge beschädigt nur das oben geschilderte und mein Auto.
Der Grund warum ich in meinem Zustand von 2,08 Promille in mein Auto stieg war der dass ich auf einer Hausparty war, dort gab es Stress und ich wollte mich mit keinem schlagen! Ich bin nochnie zuvor mit Alkohol am Steuer gefahren und mir war es auch in der Situation nicht bewusst dass ich überhaupt Auto fahre also komplett unzurechnungsfähig, dies habe ich auch bei der Aussage in der Polizeistation angegeben!
Am * 26.03.2014* kam der Strafbefehl, * 3850€* , 70 Tagessätze und 13 Monate Sperrfrist! Jetzt geht es mir darum ist das denn alles festgesetzt oder kann ich da mit Anwalt noch was reißen sprich Sperrfristverkürzung: Da mir von der Polizei damals gesagt wurde dass es zwischen 6-8 Monaten Sperrfrist die Rede wäre ?
Helft mir bitte Ich würde mich um umfassende Antworten sehr freuen!
gruß prinz692
9 Antworten
Hallo prinz
zuerst einmal vergesse diesen Anwalt, wer bei 2,08 Promille mit erheblichen Schaden von 6-8 Monate Entzug ausgeht kennt sich evtl mit dem Scheidungsrecht aus, aber ganz sicher nicht mit dem Straßenverkehrsgesetz!!
die 13 Monate wirst du auch benötigen um dich auf die MPU vorzubereiten, ich würde sofort damit anfangen
Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:
Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
Du musst:
Dein Trinkverhalten in der Vergangenheit erklären können, insbesondere musst Du erklären können, mit welchen Getränken Du die 2,08 Promille erreicht hast, und Du musst erklären können, wie es zu dieser hohen Trinkfestigkeit gekommen ist.
Du musst die inneren und äußeren Motive für Dein Trinkverhalten aufarbeiten Du musst angeben, warum Du in Zukunft (also die nächsten 80 Jahre Deines Lebens) abstinent bleiben willst
Du musst Strategien für den Fall benennen können, dass Du wieder in Versuchung kommst, Alkohol zu trinken, und Du musst Strategien entwickeln, wie Du Dich im Falle eines Rückfalles verhältst.
du benötigst Abstinenznachweise:
• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)
• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings nur noch höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!
ich danke dir für diese hilfreiche und ausführliche Antwort! Ja ich habe jetzt genug Zeit mir über all das Gedanken zumachen
Bei dieser Promillezahl und dann sogar noch einem Unfall dazu ist die Sperrfrist insgesamt eigentlich immer laenger als 12 Monate. Mit 13 Monaten bist du da also noch sehr an der Untergrenze, da wuerde ich mich eher still verhalten.
Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du einen neue Fahrerlaubnis beantragen. Dann wird man jedoch eine MPU von dir verlangen, bis zu deren Bestehen auch noch einige Zeit ins Land gehen duerfte. Ein Anwalt wird hier nicht viel herausreissen. Vielleicht wird die Sperre einen Monat kuerzer, die Strafe ein wenig niedriger, aber du musst ja auch noch die lange Zeit rechnen bis zur MPU usw sowie die Kosten fuer den Anwalt. Ich schaetze mal, dass du hier am besten davonkommst, wenn du das einfach ueber dich ergehen laesst und dich moeglichst schnell um eine gute MPU-Vorbereitung bemuehst.
So nur mal zu eurer allgemeinen Info:
Die Sache wurde natürlich vor gericht geklärt und es kam folgendes dabei raus!
nur noch 60 Tagessätze (2700€) und von 13 monaten auf 10 Monate ;)
Die erste erfolgreiche Haaranalyse hab ich schon hinter mit ^^
Sobald Du über 1,6 Promille bist, ist anschließend noch eine MPU fällig. Schaue mal hier rein, da wird Dir sehr kompetent geholfen =>
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17
Gruss seekXL
danke!
Ab 12 Monate ist der Lappen für immer weg Du must Ihn neu machen und erst nach einer Bestanden MPU sonst bleibst Du für immer Fußgänger selbst ein Fahrrad kann Dir verboten werden bei der Promillezahl wer saufen kann muß auch zahlen selber Schuld und kein Mitleid den bei Dir muß der MPU Sachverständige von Gewohnheitstrinker ausgehen also regelmäßig zu viel den Du hast es bei der Polizei ja zugegen das es so ist . Nach meiner Ansicht sollt alle die man mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt sofort die Erlaubnis entziehen und so wie in Holland das Auto ei8nbehalten ohne anrechnen nie wieder zu bekommen und auf die Strafe noch draufsetzten . Mich hat einer mi 0,75 angefahren und der darf noch nicht mal mehr ein Zweirad bzw. Fahrrad nutzen . RICHTIG SO
Ab 12 Monate ist der Lappen für immer weg Du must Ihn neu machen
Unsinn
Hier ist ein ähnliches Thema, wo Du Dich mal durchlesen kannst...
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=106065