Vaterschaftsverzicht - Unterhalt?

14 Antworten

Auf eine Vaterschaft kann man nicht verzichten und revidieren kann man sie auch nicht. Wenn ein Kind entstanden ist, dann ist es nun mal da. Und so was kann man nicht revidieren. Das sind geschaffene Fakten. 

Und das bedeutet auch Verpflichtungen zur Leistung von Unterhalt. Sinnlos ist das aber nicht, es kommt den Kindern zugute. 

Es ist zwar traurig, wenn ein Vater kein Interesse an seinen Kindern hat, aber da kann man halt nichts machen. Dass die Kinder einem für dieses Desinteresse hassen, das ist  verständlich. 

Nur wenn jemand die Kinder adoptieren würde (mit Zustimmung des leiblichen Vaters), wäre er seine Verpflichtungen los. Bzw. mit 18, wenn die Kinder ausreichend verdienen.

Ach übrigens - von wem denkst du kommt die Einstellung von Kindern ihren Eltern gegenüber? Aus der Luft? Einfach so? Ohne Grund hassen sie einfach ihre Eltern?
Das funktioniert leider nicht so einfach :) Kinder hassen ihre Eltern NIE. AUSSER die Eltern gaben ihnen einen Grund. Schuld an so einer Situation sind NIE die Kinder. Ohne Ausnahme - und egal wie alt die Kinder sind.

Der Gesetzgeber hat hier sein Hauptaugenmerk auf dem Interesse der Kinder und schützt dieses. Daher können weder der Vater noch die Mutter etwas machen, um den Anspruch der Kinder auf Unterhalt zu verhindern oder zu verringern. Der Vater wird zahlen müssen, solange sich nicht ein anderer Vater findet, der die Kinder annimmt.

Wen interessiert die neue Frau.
Davon abgesehen - JA man muss immer für die eigenen Kinder zahlen AUSSER sie werden vom wem anderen adoptiert. Dann ist dieser quasi der eigene Vater.
Sinnlos sind die Zahlungen unter Garantie nicht weil Kinder viel viel Geld kosten. Gefühle interessieren den Richter nur peripher. Interesse an den eigenen Kindern oder nicht interessiert den Richter nicht. Fakt ist: Alle Beteiligten müssen sich um die Kinder kümmern. Und wenn die Beteiligten nicht da sind in familiärer Form oder sich entziehen - müssen sie halt zahlen. Ich bin immer wieder erstaunt, dass viele zu denken scheinen dass es billig ist Kinder aufzuziehen!?

Hallo,

die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Es sei denn die Kinder werden von einem neuen Partner adoptiert, wozu eine Erlaubnis des leiblichen Vaters vorliegen muss.

Die Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Wenn sich die Mutter es leisten kann, kann sie darauf verzichten. Wo kein Kläger, da kein Richter. Dies funktioniert allerdings nicht, wenn dadurch die Allgemeinheit für die verletzten Eitelkeiten heran gezogen werden müsste. So läuft das dann auch nicht.

Kitharea  06.06.2017, 08:59

Jein - die Kinder können das selbst noch einklagen sofern sie 18 sind dann. Dann gibt es einen Kläger und der Vater darf nachzahlen.

Menuett  06.06.2017, 09:13
@Kitharea

Das ist falsch. Der Unterhalt unterliegt der 3jährigen Verjährungsfrist.

Da die Mutter aber gesetzeswidrig den Unterhalt nicht fordert, kann sie dafür belangt werden.

weelah  06.06.2017, 09:14
@Menuett

Den Gesetzestext möchte ich aber nun mal gerne sehen

Menuett  06.06.2017, 19:59
@weelah

Das ergibt sich aus ihrer Pflicht, den Unterhalt einzufordern.

§ 1614 Bürgerliches Gesetzbuch
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt
zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.