Vaterschaftsanfechtung?

Lurch123532  23.03.2022, 21:20

Hat er denn die ganze Zeit Unterhalt gezahlt?

Mausi258 
Fragesteller
 23.03.2022, 21:40

Nur die letzten 3Jahre

Davor bekam ich 3 Jahre Unterhaltsvorschuss und vorher so gut wie gar nix.

Mal hier 20 Euro mal da 50 Euro

3 Antworten

Was er vor 11 Jahren geglaubt hat ist irrelevant.

Besteht jetzt ein dringender Verdacht, der ihn zu diesem Schritt veranlasst hat? Wenn er dem Gericht glaubhaft machen kann, dass er nun erst von Umständen erfahren hat, die gegen seine Vaterschaft sprechen, dann hat er auch gute Chancen damit durchzukommen.

Und du solltest vor Gericht nicht lügen! Du weißt wer der Vater ist? Dann sage es. Deinem Kind zuliebe und dem Mann zuliebe, der das Kind die ganzen Jahre als sein Kind angesehen hat.

Er ist dann aus sämtlichen Unterhaltspflichten raus und kann den Unterhalt vom leiblichen Vater zurückfordern (sofern bekannt). Für dich könnte das eine Rolle spielen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html

Mit viel Glück findet dein Ex den Post hier und dann hat er sozusagen alles was du brauchst. Denn du hast ihm das Kind ja bewusst untergejubelt

Er kann die Vaterschaft nur bis zu 2 Jahre nach der Vaterschaftsanerkennung anfechten vor dem Familiengericht und auch nur aus sehr triftigen Gründen. Ein "Verdacht" reicht hier nicht aus.

Wenn es 11 Jahre her ist, dann ist für ihn der Zug abgefahren, da fechtet er gar nichts mehr an.

BGB § 1600b Anfechtungsfristen

(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen;  ff

HugoHustensaft  23.03.2022, 20:22

Genau das ist aber der Dreh- und Angelpunkt: Wann hat er von den Umständen erfahren und kann man nachweisen, dass er das schon länger wusste?

Mausi258 
Fragesteller
 23.03.2022, 20:26
@HugoHustensaft

Letztes Jahr durch einen Vaterschaftstest. Er hat es bei mehreren geäußert das er glaube nicht der Vater zu sein. Aber jetzt streitet er ab es nie behauptet zu haben.

HugoHustensaft  23.03.2022, 20:28
@Mausi258

Es ist fraglich, ob ein Verdacht ausreichend im Sinne des Gesetzes ist, der Vaterschaftstest hingegen ist ein klares Indiz, aber da wäre die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen.