Vater darf Kind nicht sehen

4 Antworten

an seiner stelle würde ich anzeige wegen verleumdung stellen. um weitere klagen vom hals zu halten.

weiterhin sollte er sämtliche kommunikation umstellen auf schriftlich. also nicht mehr selbst hingehen, sondern nur noch schreiben. wenn er sie sieht, dann die straßenseite wechseln oder umdrehen. wenn sie ihn anspricht, ihr sagen sie möge verschwinden.

verpflichtet ist er unterhalt zu zahlen für sein kind und für die mutter des kindes bis zum dritten lebensjahr der kleinen. letzteres setzt leistungsfähigkeit voraus.

der unterhalt kann ganz leicht abgelesen werden in der düsseldorfer tabelle. er kann diesen berechnen lassen beim jugendamt. sollte ihm bei der berechnung irgendwas spanisch vorkommen, sollte er sich nicht scheuen einen anwalt zu involvieren. den kann man auch in raten bezahlen. dort kann er auch gleich seine umgangsrpobleme vortragen.

die mutter würde ich auffordern umgang zu gewähren ab wochenende xy in folgendem umfang: 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-mo, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. das in form eines kalenders eintragen, wann er seinen umgang möchte. weiterhin mitteilen dass die km 7 tage zur unterschrift oder änderungswünsche hat. sollte nichts vorgetragen werden und die zweitschrift nicht unterschrieben zurück sein, dann nimmst du den umgang als genehmigt und vereinbart. und dieser werde umgesetzt ab tag oder wochenende xy.

sollte dieser umgang dann nicht umgesetzt werden, dann klage einreichen vor dem familiengericht auf umsetzung des umgangs gem. umgangsvereinbarung. weiterhin die aufnahme von ordnungsstrafen so diese im bisherigen beschluss noch nicht stehen und diese umsetzen lassen: geldstrafe ersatzweise haft und entzug des sorgerechtes,. etc.

hat dein bruder schon das gemeinsame sorgerecht? er sollte ebenfalls eine schriftliche aufforderung an die km setzen zum termin xy das gemeinsame sorgerecht im jugendamt zu erklären. er könnte schonmal ins jugendamt gehen und dort die erklärung von seiner seite fertig machen und unterschreiben, dann muss nur noch die km geladen werden und ihre unterschrift leisten. dazu müssen nicht zwingend beide anwesend sein. sollte sie diese außergerichtliche einigung ebenfalls nicht wahrnehmen, dann das gericht beauftragen das gemeinsame sorgerecht auf antrag zu erklären. argumentierung immer wieder: alles zum wohle des kindes, alles um gemeinsam zum wohle des kindes entscheidungen treffen zu können.

er muss das gemeinsame sorgerecht beantragen. sobald das beantragt ist kann sie da erst mal nicht mehr mit dem kind gemeinsam wegziehen. da sie den umgang verhindert sollte er da das alleinige aufenthaltsbestimungsrecht beantragen und der kindesmutter ein großzügiges umgangsrecht gewähren. er solte nicht alles tun was die kindesmutter erwartet, sondern nur das was fürs kind gut ist.

das jugendamt kann da nur beraten. etwas entscheiden kann da nur das familiengericht. und da sollte ein anwalt auch schnellstens alles beantragen.

nanadann  03.01.2015, 14:18

das wäre eine nette idee. mehr aber auch nicht. er wird leider kein alleiniges abr bekommen. ich vermute das sich der umzug schneller gestalten wird, als eine entscheidung getroffen wird vor dem familiengericht. bis dahin hat sie fakten geschaffen, die umumkehrbar sind.

weiterhin ist das kind sieben monate alt. die hauptbezugsperson ist mutti und die gewohnte umgebung ist rille. von daher wird es ein traum bleiben. er könnte auch jetzt schon das kind zu sich holen und aufgrund von kindeswohlgefährdungen das sorgerecht im eilverfahren beantragen mit antrag das abr alleinig auf sich übertragen zu lassen. dann hätte er fakten geschaffen, aber fraglich ist ob er mit einer eilverfügung damit durch kommt. des kindes müsste er in der situation erstmal habhaft werden. gehört habe ich derartige fälle aber schon.

Oh nein, das darf sie nicht. Im Gegenteil, sie bringt sich mit diesen Eskarpaden tatsächlich an den Rand dessen, dass man ihr das Kind entziehen und zum Vater geben könnte.

http://www.umgangsrecht.org/umgangsrecht/unterhalt_alleiniges_sorgerecht_umgangsrecht_scheidung_trennung.php

loriflori 
Fragesteller
 02.01.2015, 15:26

Wie denn? Sie kommt ja mit allem durch! Dem Jugenamt is ja alles recht was sie tut.

loriflori 
Fragesteller
 02.01.2015, 15:34
@loriflori

Außer bei der Polizei! Staatsanwaltschaft hat ja alles fallen lassen. Sie meinen, dass bei jeder einzelnen Tat irgendwas zu sehen hätte sein müssen!!! Warum sie nie bei Arzt war wg Attestieren, wusste sie nicht.

gegnhang  02.01.2015, 15:38
@loriflori

Der Vater müsste das Sorgerecht beantragen, in diesem Zuge wird dann ein Gutachten erstellt. Das könnte ihm zu seinem Recht verhelfen. Bitte im LINK nachlesen.

Menuett  02.01.2015, 20:15
@loriflori

Was macht sie denn "alles", was das Jugendamt monieren sollte?

Hat er denn bereits die gemeinsame Sorge? Die sollte er ganz schnell beantragen, wenn sie die alleinige hat, kann sie hinziehen, wo sie lustig ist.