Urlaubsanspruch im Pflichtpraktikum?
Hey, wenn in einem Vertrag steht ,"Urlaub nach gesetzlichen Bestimmungen " und das Pflichtpraktikum, also ein studentisches , dauert 6 monate, sind es dann die 24 Werktage urlaub die man bei theoretisch 6 werktagen einer Arbeitswoche anteilig verrechnen muss.? Also bei 6 monaten 10 Werktage frei? Oder wird hier gemeint nach gesetzlichen Bestimmungen hat man ja eh keinen urlaubsanspruch und der urlaub ist folglich null.
Ich danke für Antworten:)
4 Antworten
Wenn das Praktikum sechs Monate dauert, beträgt Dein Urlaubsanspruch 12 Werktage, wenn der Urlaub in Werktagen angegeben ist.
Hast Du eine Fünf-Tage-Woche und der Urlaub wird in Arbeitstagen gerechnet, bekommst Du 10 Urlaubstage für sechs Monate.
In beiden Fällen ist das der vorgeschriebene Mindesturlaub nach § 3 Bundesurlaubsgesetz und er beträgt immer zwei Wochen.
Handelt es sich bei deinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum, welches beispielsweise in deiner Schul- oder Studienordnung festgeschrieben ist, hast du leider keinen Anspruch auf Urlaub. Das liegt darin begründet, dass das Studium als vordergründig erachtet und dein Praktikum als Bestandteil dessen gilt. Dabei steht im Praktikum vor allem der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Vordergrund.
Obwohl in diesem Fall rechtlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt, kannst du versuchen, Urlaubstage auszuhandeln. Gleiches gilt für eine angemessene Vergütung im Praktikum.
Weitere Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.praktikum.info/karrieremagazin/rechtliches/urlaubsanspruch-im-praktikum
Wie wäre es, wenn du mal mehr deine Verpflichtungen beachtest?!
Pflichtpraktika sind Bestandteil der Ausbildung, während der man Schul- oder Semesterferien hat. Wenn die natürlich unglücklich liegen, kann man den Chef/Prof/Kursleiter/Lehrer durchaus auch einfach mal fragen, wie es damit aussieht …