Was ist der Unterschied zwischen Standesamtlicher und behördlicher Namensänderung?

3 Antworten

In welchem Bundesland lebst du? das könnte hilfreich sein. Vielleicht ist es Bundeslandabhängig, wer zuständig ist.

Du musst auf jeden Fall einen wichtigen Grund haben, sonst wird der Name nicht einfach geändert. Wie alt bist du?

Sumselbiene  31.05.2011, 09:58

Was die Standesbeamtin meint, ist vermutlich die öffentlich- rechtliche Namensänderung.

Wer dafür zuständig ist, kann aber wie gesagt, Bundeslandabhänig sein.

Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG) die Änderung rechtfertigt

Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.

RumLum 
Fragesteller
 31.05.2011, 09:58

Ich lebe in Bayern, und bin 15 Jahre alt. Meine Mutter ist auch einverstanden damit

RumLum 
Fragesteller
 31.05.2011, 10:00
@RumLum

Kann ich das mit dem Gesetz irgendwo nachlesen?

Sumselbiene  31.05.2011, 10:09
@RumLum

In Bayern sind aber auch die Standesämter für die öffentlicht rechtlichen Namensänderungen zuständig. Das kannst du hier nachlesen: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/name/51743/oeffen.html

dein Vater wird aber auch damit einverstanden sein müssen, denn du trägst seinen Namen.

ICh kann dir aber nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg machen, denn wie gesagt, es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Hast du den?

Sumselbiene  31.05.2011, 10:10
@RumLum

http://home.arcor.de/standesamtsinfo/Namensfuehrung/Namensaenderung/behoerdlicheNamensanderung/behoerdlichenamensanderung.html

Gute Frage !!!

Ich vermute, dass das Standesamt nur eine Änderung im Familienstammbuch vornimmt.

Eine behördliche Änderung im Landratsamt betrifft deinen Prsonalausweis, Reisepass, Eintrag bei der Meldebehörde..,usw.

Sumselbiene  31.05.2011, 09:53

Nein. Mcih wundert es, denn eigentlich muss jede Namensänderung beim Standesamt durchgeführt werden. Die Geburtsurkunde muss geändert werden, vom Standesamt gehen dann nachrichten an das Meldeamt etc.

Ich versuche mcih mal schlau zu machen, um eine Antwort geben zu können.

RumLum 
Fragesteller
 31.05.2011, 09:54
@Sumselbiene

Dankeschön ;-)

Salviadivina  31.05.2011, 09:59
@RumLum

@sumsel In München wird das beim KVR gemacht.

Salviadivina  31.05.2011, 11:13
@Sumselbiene

Kreisverwaltungsreferat ;-)

Eine standesamtliche Namensänderung kann meines Wissens nur durch Heirat erfolgen. Jede sonstige Namensänderung bedarf einer richterlichen Entscheidung.

Duddits  31.05.2011, 10:24

Und durch Scheidung. Dann darf man seinen eigenen Geburtsnamen wieder annehmen.