Unterhaltszahlung nach Studienabbruch

9 Antworten

Ein "Irrtum" bei der Studiengangswahl ist erlaubt. Du hast das Studium schnell wieder abgebrochen, demnach ist das legitim. Also muss dein Vater, sobald du eine Ausbildung oder ein Studium wieder aufnimmst, die Unterhaltszahlungen weiterführen! Hättest du kurz vor der Abschlussprüfung z.B. abgebrochen wäre das nun sozusagen dein eigenes Problem.

Ich gehe jetzt davon aus, dass du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast. Hier gibt es wieder andere Regelungen, denn Ausbildung und darauf folgendes Studium ist ebenfalls "Unterhaltspflichtig" wenn das Studium sozusagen als logische Konsequenz nach der Ausbildung folgt.

Hast du z.B. was kaufmännisches gelernt, und studierst danach BWL, dann muss hier Unterhalt gezahlt werden. Studierst du danach Zahnmedizin, fällt das nicht mehr unter diese Regelung und es muss kein Unterhalt gezahlt werden.

Hallo,

dein Vater ist auch bei einem Studiumabbruch weiter unterhaltspflichtig

Hier, das kann dir sicher weiterhelfen

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-nach-Studienabbruch-__f67147.html

Eifelmensch  06.01.2013, 19:04

Diese Anwaltsmeinung ist mit Vorsicht zu genießen und eigentlich auch nichts wert.
Die Meinung entspricht nicht der Rechtsprechung des BGH. Diese ist aber für die Rechtsfindung entscheidend und nicht die Meinung eines Anwaltes auf einem Internetportal!

dsupper  06.01.2013, 19:20
@Eifelmensch

Es hat auch nichts mit der "Meinung" eines Anwaltes auf einer Internetseite zu tun, sondern mit den entsprechend dort angeführten gesetzlichen Paragraphen

Eifelmensch  06.01.2013, 19:50
@dsupper

Die einzige gesetzliche Vorschrift, die der Anwalt anführt, ist der der § 1610 Abs. 2 BGB. Der steht ja auch außer Frage. Ein Unterhaltsanspruch während der Erstausbildung wird ja auch, einschließlich mir, bejaht.

Die Frage, die hier zu beantworten ist, ist jedoch eine andere, denn derzeit betreibt der Fragesteller keine Ausbildung, sondern ist auf der Suche danach.
Diese Frage hat der BGH klar beantwortet. Nämlich dahingehend, dass der Unterhaltsbegehrende seinen Bedarf durch Aufnahme eigener Erwerbstätigkeit zu decken hat.

Sobald der Fragesteller jedoch wieder ein Studium aufnimmt, dürfte der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern wieder aufleben.

dsupper  06.01.2013, 21:08
@Eifelmensch

So wie ich die Frage verstanden habe, ging es auch um die Unterhaltsansprüche bei einem weiteren Studium, da der Fragesteller ja schrieb, er wäre auf der Suche nach einem neuen Studienplatz und hätte zur Zeit einen Nebenjob. Okay, man kann die Frage natürlich jetzt auch so verstehen, dass er bereits auch für die "Übergangszeit" weiter Unterhalt möchte - so hatte ich es beim ersten Lesen nicht verstanden. Da wird es dann wohl etwas schwieriger.

Hoermi123  06.01.2013, 21:42
@Eifelmensch

ist ja auch meine Meinung, hab die erfahrung selber als Vater gemacht

Eifelmensch  06.01.2013, 21:43
@dsupper

Die Frage ist etwas ungenau gestellt, da stimme ich dir zu.

Meine Reaktion kam aber auf:

dein Vater ist auch bei einem Studiumabbruch weiter unterhaltspflichtig

Was eben nicht stimmt.
Hättest du Studienfachwechsel anstatt Studiumabbruch geschrieben, wäre die Antwort richtig gewesen.
Für die Übergangszeit besteht aber keinesfalls ein Anspruch.

Ich denke, der Fragesteller hat nun die notwendigen Informationen erhalten um seine Situation einschätzen zu können.
Gruß!

Hoermi123  06.01.2013, 21:48
@Eifelmensch

Der junge Mann steht dem Arbeitsmarkt momentan zur Verfügung, da er weder studiert noch anderweitig eine Ausbildung macht, daher hat er für seinen lebensunterhalt selbst zu sorgen und bekommt keinen Unterhalt vom Vater, so war es bei mir als Vater.

Unterhaltsanspruch hast du nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, bzw. musst DU den Nachweis führen dich ausreichend darum zu bemühen. Auch wenn du das Studienfach wechseln willst, hättest du das jetzige Studium ja nicht abzubrechen brauchen. Dafür dass du jetzt ein halbes Jahr Urlaub machen willst, würde ich auch nichts zahlen.

wenn du dein Studium abbrichst, muß dein Vater nicht mehr zahlen. Die Zahlungen gelten nur bis zur Beendung eines Studiums oder Ausbildung. Brichst du ab, erlischt dein Anspruch

dsupper  06.01.2013, 18:06

deine Antwort ist effektiv falsch

ichhierundda  06.01.2013, 18:10
@dsupper

falsch, weil abbruch und Beendung der Ausbildung was andres ist. Beendet ist die Ausbildung, wenn du den Abschluß gemacht hast.

Jinete  07.01.2013, 18:36
@ichhierundda

er bekommt keinen Unterhalt mehr bis er ein neues Studium anfängt. Dann kann er gegebnenfalls neue Ansprüche geltend machen. In der Zwischenzeit muß er seinen Unterhalt selber verdienen. Oder verstehe ich die Rechtslage falsch?

Mein Vater weigert sich nun, weiter Unterhalt zu bezahlen, weil er meint, wenn ich das Studium abbreche, wäre er nicht mehr verpflichtet.

Damit hat er Recht.
Einen Unterhaltsanspruch hast du nur während deiner Erstausbildung.
Du bist 22, hast im Oktober dein 1. Studium begonnen, was hast du denn vorher gemacht?

vkruemel 
Fragesteller
 06.01.2013, 19:41

Habe nach der Realschule ein Jahrespraktikum und mein Fachabitur gemacht, danach noch das richtige Abitur nachgeholt, musste allerding auch einmal eine Klasse wiederholen.

Eifelmensch  06.01.2013, 19:43
@vkruemel

Ok, eine einmalige Umorientierung in den ersten 1 - 2 Semestern ist für deinen grundsätzlichen Unterhaltsanspruch unschädlich.

Sobald du also wieder ein Studium beginnst, kannst du auch wieder Unterahlt fordern.
Momentan hast du keinen Anspruch.