Unterhalt, Kindergeld und noch für die Kita zahlen?

5 Antworten

Die Gebühren für einen Kindergarten sind nicht in den laufenden Unterhaltszahlungen enthalten.
Sie zählen als "Mehrbedarf" und sind von beiden Elternteilen zu erbringen, nicht hälftig, sondern anteilig im verhältnis der Einkommen zueinander.

Solltest du über den Kindesunterhalt hinaus also noch leistungsfähig sein, musst du Dich auch anteilig an den Kindergartengebühren beteiligen.

meine ex bekommt dazu noch das ganze Kindergeld

Das Kindergeld steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.
Es wird an den betreuenden Elteernteil (hier die Mutter des Kindes) ausgezahlt und dem anderen Elternteil (Dir) bei der Unterhaltsberechnung angerechnet.
Das bedeutet:
Vom "unterhaltsrechtlichen Bedarf" des Kindes (nach "Düsseldorfer Tabelle") wird das hälftige Kindergeld abgezogen, woraus sich dann der "tatsächliche Zahlbetrag" des Unterhaltes ergibt. Dieses hälftige Kindergeld (92 Euro) stehen dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu, um davon z.B. die "Umgangskosten" während der Besuche des Kindes zu bestreiten....

deine ex hat nur anspruch auf den unterhalt nach düsseldorfer tabelle....alles weitere ist freiwillig....wenn sie ihn in die kita bringt, ist es ihre sache, damit hast du gar nichts zu tun, schon gar nicht finanziell...

frauschmidt123  10.08.2014, 10:31

Stimmt nicht!!! Der Unterhalt beinhaltet KEINE Betreuungskosten. Diese MUSS er getrennt davon zahlen.

Betreuungs und Verpflegungskosten, außerhalb der Wohnung des Sorgeberechtigten,also Kita oder dann in der Schule ( Hort ) sind nicht im Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle enthalten,die müssten separat gezahlt werden,wenn Leistungsfähigkeit nach der Zahlung des Unterhalts besteht !

Hast du also nach der Zahlung deines Unterhalts noch mehr als 1000 € Netto,wirst du dich zumindest prozentual an den Kosten beteiligen müssen,gilt bei Berufstätigkeit.

Als arbeitsloser stehen dir von deinem ALG - 1,derzeit 800 € zu,darin sind Kosten für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) enthalten oder sollten die 800 € laut deinem Bedarf nach dem SGB - ll nicht ausreichen,dann stünden dir diese Kosten zu.

Dann also entweder ALG - 2 Aufstockung oder Wohngeld.

Das Kindergeld bekommt natürlich der Elternteil bei dem das Kind lebt. Unterhalt steht auch eben dieser Person zu. Der Unterhalt enthält KEINE Betreuungskosten. Diese muss man teilen. Du bist also verpflichtet mindestens die Hälfte (je nach Einkommen auch mehr) zu zahlen. Ich glaube nicht dass sie sich von den paar Groschen ein schönes Leben machen kann. Auch als Mutter darf man weg gehn und auch Urlaub machen.

Mein Ex zahlt auch Unterhalt+ Essensgeld in der Kita. Den Platz bekomm ich vom Kreis bezahlt weil ich Hausfrau bin.

Busenschreck 
Fragesteller
 10.08.2014, 10:50

nun, also den quellen, die ich bisher aufgetan habe, widerspricht das. http://www.hundeshagen.de/Goettingen/2011/bei-trennung-%E2%80%93-wer-zahlt-die-kindergartenkosten-2/ meines wissenstandes ist essen generell erstmal ausgenommen, aber der rest eben... und glaube mir, die groschen liegen bei mir. meiner ex gehts ausgezeichnet. aber das ist nicht das thema...

frauschmidt123  10.08.2014, 12:33
@Busenschreck

Du bist wohl einfach nur eingeschnappt weil dein Kind dich Geld kostet. Ich hab meine Infos direkt vom Jugendamt und Anwalt. Der Unterhalt deckt die Betreuungskosten nicht!

Wenn deine Frau sich soo ein schönes Leben machen kann mit all dem Geld was zu zahlen musst, dreh den Spieß doch einfach um und hol deine Sohn ganz zu dir.

frauschmidt123  12.08.2014, 09:58

Und an solchen Machtspielchen gehen Kinder kaputt! Das Kind lebt bei der Mutter und soll ihr nun nur weil der Vater keinen Bock hat zu zahlen entrissen werden? Na da schießt er sich schön selbst ins Bein denn das Jugendamt sieht solche Machtspiele nicht als dem Kindeswohl entsprechend. Er hätte vielleicht erst nachdenken sollen bevor er ungeschützt Se* hatte was ein Kind kostet!

Angelus2012  12.08.2014, 13:11
@frauschmidt123

Du hast es nicht so mit Ironie, oder?