Unterhalt für Kind das bei den Großeltern lebt

3 Antworten

Nur, wenn die Großeltern offiziell die "Pflegschaft" für das Kind übernommen hätten (z.B. Herausnahme des Kindes aus dem elterlichen Haushalt....), hätten sie Anspruch auf Zahlungen für den Unterhalt des Kindes... - dann von beiden Eltern, anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander. 

In diesen Fall würde berücksichtigt, dass der Kindsvater noch für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig ist....

Ansonsten müsste hier nur die Kindsmutter an den Kindsvater Unterhalt zahlen (ist aber selbst nicht "leistungsfähig"...), denn:

  • Der Elternteil, der das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für das Kind inne hat kann entscheiden, wo das Kind lebt, und ist berechtigt, vom anderen Elternteil Barunterhalt einzufordern. Von diesem Barunterhalt muss er dann die Lebenshaltungskosten des Kindes bestreiten (Verpflegung, Unterkunft, Kleidung usw.).  
  • Wenn das Kind also lediglich mit dem Einverständnis dieses Elternteils bei seinen Großeltern lebt, könnte er den Barunterhalt vom anderen Elternteil an die Großeltern weiterreichen - diese selbst hätten aber keinen Anspruch darauf, den Unterhalt einzufordern, wenn sie das Kind "aus freien Stücken" bei sich aufgenommen haben.... 
nicbec 
Fragesteller
 09.04.2015, 18:51

Vielen dank für die antwort! :D kann ich das in einem gesetz nachlesen? wo steht das?

Dein Partner hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Kind lebt bei der Eltern der Kindesmutter?

Habe ich das richtig verstanden?

Und....dann hat er noch ein Kind, mit dir und dieses Kind lebt bei euch?

Ist das so korrekt?

wieviel unterhalt muss er zahlen

Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Dein Freund hat aber einen Selbstbehalt. Die Mutter müsste eigentlich auch zahlen, aber bei ALG-II-Bezug ist das nicht möglich.

Lasst Euch beim Jugendamt beraten.

nicbec 
Fragesteller
 08.04.2015, 16:56

ja das weiß ich...hab ich schon geschaut. aber muss er trotzdem den vollen unterhalt zahlen oder nur die hälfte weil ja die mutter auch zahlen müsste????