Unschuldig im Knast Andreas darsow?

2 Antworten

Wenn ich richtig informiert bin, ist ein Wiederaufnahmeverfahren in Vorbereitung. Es stimmt nicht, dass es keine Beweise gab - es gab Indizienbeweise, die allerdings angezweifelt werden.

Es gab vielleicht keine Beweise, aber doch eindeutige Indizien, oder? 
Der Satz "In dubio pro reo" gilt nicht pauschal, nur weil jemand die Aussage verweigert oder wenn Aussage gegen Aussage steht.