Unfall gebaut - Aussage revidieren

5 Antworten

Auch wieder so eine Sache. Bei, wie Du schreibst, allgemeinen Verkehrskontrollen redet man grundsätzlich nicht mit den Polizisten. Allgemeine Höflichkeitsfloskeln wie Bitte, guten Tag etc. mal ausgenommen.

Auf eine Frage wie sie Dir gestellt wurde kann allenfalls ein: "Dazu will ich mich nicht äußern" kommen. Auf weitere Diskussionen lässt man sich nicht ein.

Das könnte problematisch werden. Frage: Was wurde denn von den Polizisten am Ort gesagt bzw. wie sind die mit dir verblieben?

Es ist eine Sache, ob man seine eigenen bzw. die "Familiensachen" beschädigt. Etwas ganz anderes, wenn man fremde Sachen schädigt und das nicht meldet bzw. versucht zu regulieren. Da kann man schnell in Straftaten drinstecken, z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs o.ä.

Von hier aus aber sehr schwer zu beurteilen.

DG2013 
Fragesteller
 09.05.2014, 20:57

Naja dass ich abwarten muss, was passiert. Es wurde konkret nichts genannt, kein Geldbetrag vor Ort abverlangt.

Drizzt1977  09.05.2014, 21:03
@DG2013

Wenn von den Polizisten von einer Straftat ausgegangen wird (wie gesagt z.B. Unfallflucht), kann von denen vor Ort auch kein Geldbetrag genommen werden. Da werden dann Ermittlungen gegen dich geführt, was womöglich Auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis haben kann. Deswegen fragte ich ja, ob bzw. was sie gegen dich machen wollten.

Du kannst Glück haben bei deiner Geschichte. Wenn keine Unfallstelle gefunden wird bzw. kein Geschädigter ermittelt werden sollte (was ja bei dir auch nicht sein kann), verläuft es im Sand. Das kann aber niemand wissen.

Sinnvoll wäre es, den Sachverhalt richtig zu stellen, falls Ermittlungen gegen dich laufen sollten. Ansonsten würde ich keine schlafenden Hunde wecken.

DG2013 
Fragesteller
 09.05.2014, 21:13
@Drizzt1977

OK das heißt, wenn die die Strecke abfahren und es ist kein sichtbarer Schaden an der Leitplanke und es hat niemand was gesehen, dann kann ich mit einem blauen Auge davonkommen?

Drizzt1977  09.05.2014, 21:25
@DG2013

Jupp, gemäß dem alten Wahlspruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Hallo DG2013,

Du brauchst Garnichts machen.

Wenn der Polizist vor gehabt hätte ein Strafverfahren wegen des Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, strafbar gem. § 142 StGB gegen Dich zu Eröffnen, hätte er Dir dieses schon gesagt.

Im übrigen hätte der Polizeibeamte dann auch die Unfallspuren an Deinem Fahrzeug vermessen und per Fotos dokumentiert und Dich zusätzlich gefragt, wo genau der Anstoß mit der Leitplanke stattgefunden hat.

So wird meiner Meinung nach aber nichts nachkommen. Der Polizist fährt jetzt nicht alle Straßen mit Leitplanken ab und schaut ob da irgendwo Lack in der Farbe Deines Auto dran ist.

Leitplanken sind in der Regel auch so stabil, dass diese keinen Schaden nehmen, wenn sich ein Auto da dran nur paar Schrammen einfängt. Etwas anderes wäre es, wenn Dein Wagen erheblich beschädigt gewesen wäre, aber dann hätte der Polizeibeamte auch die eben genannten Maßnahmen durchgeführt.

Darf ich fragen, warum Dich die Polizei überhaupt angehalten hat? Wegen einer Schramme oder selbst wenn es eine kleine Delle gewesen wäre, hätte Dich die Polizei ja sicherlich nicht angehalten.

Schönen Abend Dir noch
TheGrow

DG2013 
Fragesteller
 09.05.2014, 21:22

Hallo, es war eine allgemeine Verkehrskontrolle.

TheGrow  09.05.2014, 21:37
@DG2013

Achso, ist gut.

Ist dann so wie ich geschrieben habe, da wird nichts nachkommen.

Die Polizei hat was anderes zu tun, als jetzt jede Leitplanke in der Umgebung abzusuchen, ob da evtl. paar Schrammen von Deinem Auto dran sind.

Ein Unerlaubtes entfernen vom Unfallort liegt laut Urteil vom Bundesgerichtshof (Aktezeichen BGH NJW 56, 415) nur dann vor, wenn es zu einem nicht völlig belanglosen Personen” oder Sachschaden geführt hat.

Eine kleine Schramme in der Leitplanke (und wenn Du schreibst, Du hast nur einen Kratzer gehabt, könnte eine Leitplanke auch nur eine Schramme haben, denn Leitplanken sind in der Regel stabiler als Fahrzeuge) kann ja dementsprechend auch nur ein belangloser Sachschaden sein, bei dem eine Strafverfolgung ausgeschlossen ist.

Im übrigen, selbst wenn da was nachkommen sollte. ES ist ja nachvollziehbar, wenn eine beschädigte Leitplanke entdeckt wird, ob diese überhaupt von Dir beschädigt worden sein kann, denn die Unfall und Lackspuren können ja nicht mit Deinem Wagen übereinstimmen.

Gruß
TheGrow

DG2013 
Fragesteller
 09.05.2014, 21:41
@TheGrow

Ich meine, auch auf der Strecke gesehen zu haben (ich fahr die jeden Tag) dass das Stück ausgetauscht worden ist und ansonsten denke ich nicht, dass da alles durchgeguckt wird. Aber bei dem getauschten Stück bin ich schon neugierig.

ronnyarmin  10.05.2014, 11:25
@DG2013

Wie jetzt? Bist du doch gegen die Leitplanke gefahren?

Wenn du den Schaden abgeklärt hast, muss der Anhänger ja deinem Vater gehören. Dann gibt es keinen Grund zur Beunruhigung. Wenn von der Polizei was kommt, kannst du das so angeben.

Leitplanken sind hart im nehmen. Wenn du nur einen Kratzer hattest, weiß jeder, dass die Planke nichts abbekommen hat. Bei dem Anhänger Hast du jedoch eine Unfallflucht begangen.

ronnyarmin  10.05.2014, 11:23

Der Anhänger gehört seinem Vater. Anders wäre es nicht möglich, dass er den Schaden 'mit seinem Vater abgeklärt' hat. Somit er keine Unfallflucht begangen.

Still  14.05.2014, 09:12
@ronnyarmin

Das kann aber auch bedeuten, dass der Vater als Versicherungsnehmer die Schadensregulierung in die Wege leitet. Verständliches Deutsch wäre: "Ich habe unseren eigenen Anhänger gestriffen" !