Fahrerflucht schon vor 2 Monaten - was tun?

2 Antworten

Richtigerweise hättest Du natürlich die Polizei informieren müssen.

Formal besteht nämlich kein Unterschied, ob Du ein anderes Auto, einen Betonpfeiler ein Schild oder eine Leitplanke 'beschädigst'.
Und es spielt auch keine Rolle ob es Privatbesitz war oder städtisches/staatliches Eigentum.

Du kannst nämlich unter Umständen gar nicht beurteilen, ob die mechanische Stabilität der Leitplanke gelitten hat oder nicht. ( Ist aber nahezu ausgeschlossen)

Ansonsten glaube ich aber nicht, dass noch irgendwelche Konsequenzen folgen. Wenn Dich jemand gesehen hätte, dann hättest Du schon längst eine (formale) Anzeige. Im nach hinein kann Dir niemand nachweisen, dass genau Du das warst, bzw. wird es keiner Versuchen, weil es einfach ein viel zu großer Aufwand wäre. 

Die Markierungen besagen vermutlich nur, dass hier irgendwann mal ein Stück Leitplanke ausgetauscht werden soll ...

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 19:06

Danke, das beruhigt mich schon ein wenig... 

Die Markierungen machen mir aber immernoch Angst. Ich glaube, die Leitplanke wurde erst vor Kurzem erneuert :/ 

Allerdings kann man mir das glaube ich schon ganz gut nachweisen: Die Kratzer (über die komplette Seite des Autos) sind immer noch sehr gut zu sehen, die wurden ja nur mit Klarlack übersprüht... 

AnReRa  20.04.2017, 19:13
@Lemlem

Mit einer umfangreichen chemischen Analyse könnte man vermutlich die Farbe, den Hersteller und den Bauzeitraum ermitteln.
Aber wie gesagt, so was macht man vielleicht bei Personenschäden oder wirklich massivem Beschädigungen. Aber so ....

Es steht dann immer noch im Raum, dass sich da noch mehr Fahrzeuge 'angelehnt' haben (vor Dir und nach Dir) und die Beschädigung an Deinem Fahrzeug vielleicht anderweitig entstanden sind, oder gar schon beim Kauf vorhanden waren. Zudem könnte es ja auch jemand gewesen  sein, der sich Dein Auto ausgeliehen hat - Probefahrt wegen evtl. Verkauf)  und Dir nicht die wahre Geschichte erzählt hat.
Und es gibt ja nicht nur ein hellblaues Auto ...

Im Zweifel für den Angeklagten ...




Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 19:17
@AnReRa

Nochmal danke für die Antwort :) 

Sowas tut grade echt gut zu hören, ich sitz hier schon die ganze Zeit mit leichter Panik.

Ich werde wohl einfach mal abwarten...und in die Lokalzeitung gucken, ob da was drinsteht...

Minster  20.04.2017, 19:15

zu AnReRa's Antwort:

Das erscheint mir alles richtig; nur ein kleiner Hinweis:

Die Anzeige wäre schon längst abgegeben worden – ja.

Allerdings kann es, bis der Anhörungsbogen oder die Vorladung bei dir eintrudeln und du vom Verfahren erfährst, über ein halbes Jahr dauern.

AnReRa  20.04.2017, 19:17
@Minster

Und das ganze verjährt dann erst nach 5 Jahren ...

AnReRa  20.04.2017, 19:25
@Minster

Das ist der theoretische Wert. Hast Du das praktisch schon mal erlebt ?
Bei solchen Sachen wird man im Zweifelsfall wohl immer das verunfallte Fahrzeug sicherstellen bzw. in Augenschein nehmen wollen und müssen. Meinst Du wirklich, das jemand - der bewusst eine Fahrerflucht begeht - das verunfallte Auto dann noch 6 Monate behält ?

Auch wenn es - theoretisch - diese Möglichkeit gäbe, ich denke nicht das die Staatsmacht bei einem solchen Schaden davon Gebrauch macht. Ein Kennzeichenanzeige wäre schon längst beim Halter des KFZ's (sofern dieser jetzt nicht gerade erst umgezogen ist).

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 20:06
@AnReRa

Mhja. Man muss mich erst mal finden, das ist klar. Jedenfalls...das Auto wird es auch in 6 Monaten noch hier geben, es ist ja nicht meins und ich hab da nix zu sagen ob es verkauft werden soll oder nicht.

Ich hoffe nur echt, dass sich jetzt da wirklich keiner die Mühe macht... :( 

Weiß jemand, ob diese roten Holzfäller-Lackdosen-Streifen auch bei Unfällen genutzt werden...?

Du hättest es melden müssen wenn du eine Verkehrseinrichtung beschädigt hast. Dir jzt noch zu raten was zu machen ist wird schwierig. Die Markierung muß ja nichts mit einer Suche zu tun haben und wenn es keine zeugen gibt.... Nur mit den Lackresten kann es bewiesen werden wenn sie das Fahrzeug haben.

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 19:07

Ja, das weiß ich jetzt auch :( 

Zu den Lackresten: Die gibt es bestimmt. Ich hab ja Schrammen am Auto die ich lackieren musste damit es nicht rostet...

MarkHerzog  20.04.2017, 19:16
@Lemlem

Da sie vorhanden sind könnte es einfach sein das Fahrzeug, wenn sie es haben, festzustellen. Sie müßten aber von iwoher die Information haben das du es warst. In einer Werkstatt warst du doch nicht. Dein Spiegelglas gibt auch schon Auskunft was für ein Modell, weil alle was anderes haben. Das hilft dir aber nicht mehr. Wenn du einen Anwalt hättest könntest du den jzt fragen wie groß noch der Unterschied zwischen jzt selber melden oder doch eine Feststellung durch die Polizei ist?

Das vorher gehende ist schon gelaufen.

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 19:19
@MarkHerzog

Doch, ich war in der Werkstatt des Vertrauens...der hat den Spiegel  ersetzt und den Lack draufgesprüht.

Es ging aber nichts an die Versicherung, ich wollte den Großeltern da keine Umstände machen :/ 

MarkHerzog  20.04.2017, 19:24
@Lemlem

Die Werkstätten in der Umgebung abfragen oder Werkstätten müssen es melden, ist eine Kleinigkeit, weil die das Spiegelglas haben

MarkHerzog  20.04.2017, 19:28
@MarkHerzog

Die können das Glas bei einer routinemäßigen Kontrolle gefunden haben. Das hättest du vorher wegnehmen sollen und nicht liegen lassen. Ich weiß es auch nicht aber es spricht viel gegen dich.

MarkHerzog  20.04.2017, 19:34
@MarkHerzog

Das mit dem Lackvergleichstest ist gerichtlich anerkannt, ist so ähnlich wie ein Gen Test. Wenn die sagen die Lackreste und der Lack von dem Fahrzeug sind gleich und alles weitere auch iO ist wird von einer Richtigkeit ausgegangen

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 20:02
@MarkHerzog

Ja klar. Hätte ich gern gemacht - die Ecke ist aber echt gefährlich. Ist ne ganz enge Kurve und man sieht überhaupt nichts, noch dazu Hanglage....da würd ich mich echt nicht trauen, rumzuklettern :/

Noch dazu ist das ja dann echt auffällig, wenn da plötzlich jemand hinter der Leitplanke rumklettert und weit und breit kein Feld- oder Fußweg ist...

MarkHerzog  20.04.2017, 20:09
@Lemlem

Wir können jzt nur noch Annahmen machen, ich hätte es auch nicht gewußt und hinter her ist man immer schlauer. Es stimmt schon das es nicht schlecht wäre wenn du mit einen entsprehenden Anwalt sprechen könntest. Es gibt aber wenn du suchst auch im Inet solche Anwaltssprechstunden. Manche geben eine einmalige Antwort vilt auch kostenlos, versuche es doch. Ich verstehe dich schon wie es innerlich jzt bei dir zu geht.

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 20:12
@MarkHerzog

Das ist keine schlechte Idee. Danke für den Tipp, das werde ich mal machen.

Einen Anwalt "richtig" einschalten ist wohl Quatsch, da ich ja sowieso schuldig bin, bei eventueller Anzeige ne Strafe bekomme und ich dann den noch obendrauf bezahlen müsste.

MarkHerzog  20.04.2017, 20:14
@Lemlem

Ja, es kommt nur noch darauf an, ob eine jetzige Meldung dir noch was bringen würde. Also viel weniger Strafe

Lemlem 
Fragesteller
 20.04.2017, 20:15
@MarkHerzog

Naja...das werd ich dann sehen :D

AnReRa  21.04.2017, 08:37
@MarkHerzog

Das ist schon alles richtig. Aber selbst wenn man  das Fahrzeug eindeutig identifizieren könnte ist der Behörde bzgl. der Anzeige noch nicht geholfen.
Den Schaden an der Leitplanke würde die Haftpflicht dann ggf.  zahlen - wobei die Behörde ja noch beweisen müsste, dass der Schaden ausschließlich durch dieses Fahrzeug entstanden ist -  es müsste aber immer noch der verantwortliche Fahrer gefunden werden.
Und da die Großeltern allen Familienangehörigen gegenüber ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und zudem schon geraume Zeit vergangen ist, wird man den Großeltern kaum noch was anhängen können ...

MarkHerzog  21.04.2017, 13:13
@AnReRa

Vergiß nicht, dass sie das Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht hatte und die Beamten sowieso da sind(der Aufwand ist nichts besonderes). Wenn die es aufklären können werden sie es tun. Da hilft es auch nicht wenn man denkt es ist im Vergleich nur ein kleines Delikt. Wir wissen aber nicht ob eine Ermittlung ausgelöst wurde?