Umzug wegen Arbeitsaufnahme - was zahlt das Sozialamt?
Folgende Situation:
Ich wohne derzeit in NRW und beziehe seit dem 14.10. ALG II. Zum 01.12. fange ich eine Stelle in Bremen an. Beim Sozialamt sagte man mir, ich hätte lediglich Anspruch auf die Kostenübernahme der Fahrtkosten (sprich Benzin und Gebühren für den Transporter).
Ich fragte, ob es ein Darlehen gäbe für die Kaution und die erste Miete der neuen Wohnung sowie für den Dezember, da ich ja erst Ende Dezember mein erstes Gehalt bekomme. Dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass das Sozialamt nicht mehr zuständig ist, sobald ich eine Stelle gefunden habe. Das klingt völlig logisch, aber irgendwie ist es das nicht. Ich möchte das Geld doch gar nicht geschenkt, ich versuche nur, Unterstützung zu bekommen, um nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein.
Kennt sich jemand aus? Gibt es wirklich keine Möglichkeit, irgendeine Unterstützung zu erhalten?
Danke...
6 Antworten
Hallo! Also, das stimmt so nicht ganz. Es kommt immer darauf an, ob Du selbst in der Lage bist den Umzug zu bewältigen, Ob Dir Freunde oder Verwandte helfen können, so daß nur ein Transporter nebst Benzin und eine Verpflegungspauschale für Umzugshelfer(um die 10,-€ pro Helfer) übernommen weren muß! Falls Du nachweislich keine Hilfe beim Umzug bekommen kannst, so übernimmt das Amt auch Umzugshelfer bis zum Ab und Aufbau der Möbel. Ferner können Renovierungskosten in der alten Wohnung übernommen werden. Was die finanzielle Lücke zwischen ALG und dem ersten Lohn/Gehalt betrifft, so gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es sehrwohl die Möglichkeit ein Übergangsgeld als Darlehen zu bekommen, oder Du müßtest am neuen Wohnort für die Überbrückungszeit erneut einen Antrag auf ALG(1 oder 2) stellen. Es ist gesetzlich ganz klar falsch geregelt, daß das ALG sofort entfällt, sobald man seine Tätigkeit aufgenommen hat. Denn diese finanzielle Lücke sorgt erneut für finanzielle Probleme, obgleich derjenige wirklich bemüht ist in ein Arbeitsverhältnis zu gelangen und somit dem Staat nicht mehr auf der Tasche zu liegen. Irgendwo auch unfair, daß es die Überbrückung lediglich als Darlehen gibt, denn in der Zeit bekommt man ja wirklich nichts. Andersherum gibt es nach Arbeitsplatzverlust das ALG rückwirkend, wodurch dann doppelte Einkünfte entstehen. Das sollte genau andersherum sein! Es steht Dir die Kaution und ebenso die erste Miete ebenso als Darlehen zu. Voraussetzung für all das ist jedoch, daß Du mit der künftigen Arbeitsvergütung ohne staatliche Hilfe Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst(Wohngeld darfst Du beziehen) , den Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage mußt Du ebenfalls vorlegen) und die neue Wohnung muß angemessen sein. Der Mietvertrag darf noch nicht unterschrieben sein und muß alle Nebenkosten aufgesplittet anzeigen, wenn Du ihn dem Amt vorlegst, da das Amt die Wohnung erst als angemessen genehmigen muß! Also ich wünsche Dir viel Erfolg, ich ziehe nämlich auch wegen Arbeitsaufnahme von einem Ende Deutschlands ans andere Ende Deutschlands. Vom Amt her werde ich da wirklich gut unterstützt und kann nicht klagen. Nur die Wohnungssuche ist auf solch eine Entfernung recht schwer gewesen, sowie der Papierkram mir manchmal den Kopf fast zum platzen brachte. Alles Gute für Deine Zukunft ohne ALG! Schon alles sehr kompliziert mit den Vorgaben, obwohl man danach doch unabhängig ist, aber da muß man durch.
Google nach "Mobilitätshilfen", dort bekommst du für eine Übergangszeit dann noch weiter Geld gezahlt, wenn du sie beantragst. Das ist ja extra um solche Leute wie dich zu fördern, die bereit sind für Arbeit in andere Städte zu gehen. Das verschweigt das Amt gerne
Na das klingt doch schon besser :-) Ich danke Dir!
Für einen beruflich notwendigen Umzug kann die ARGE die Kosten übernehmen. Voraussetzung ist aber auf jeden Fall, dass der Antrag gestellt wird, bevor ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Sonst wird höchstens ein Darlehen gewährt, dass man dann aus dem zu erzielenden Einkommen zurück zahlen muss.
versuche mit deinem neuen arbeitgeber zu reden... wenn er den ersten lohn erst anfang januar zahlt, hast du im dezember noch den vollen leistungsanspruch. die arge darf das einkommen nämlich nur dem monat des zuflusses anrechnen. ich glaube aber du müsstest für den dezember dann bei der arge bremen einen neuantrag stellen, da du ja ab dezember dort wohnst.
Das ist auch ein guter Tip, ich sprech mal mit denen. Danke Dir :-)
Da hat man dir Unsinn erzählt. Solange du noch keine Gehalt erhalten ist, bist du hilfebedürftig; und damit ist das Sozialamt (sofern das Träger der SGBII-Leistungen beio euch ist) zuständig.
Die Zuständigkeit endet nicht mit Arbeitsaufnahme, sondern erst mit Einkommenszufluss.
Beantrage IMMER, STETS UND JEDESMAL SCHRIFTLICH und fordere schriftlichen Bescheid; sprich gggf. mit dem Teamleiter.
Ja, ich werde mich da noch mal schlau machen. Vielen Dank für die Hilfe!
Kaution zahlt die ARGE sowieso nicht. Sie gibt dem Vermieter höchstens eine Kostenübernahmeerklärung. Auch dabei gilt grundsätzlich muss der Antrag vorher gestellt werden, bevor Tatsachen geschaffen werden.
Das erzählst du nicht das erste Mal, nur wird das nicht richtiger.
Natürlich übernimmt die ARGE nicht nur Mietgarantien, sondern zahlt auch echte Kohle an einen Vermieter, wenn der das wünscht.
Sobald aber ein Gehalt in Aussicht ist, kann eine Leistung auch als Darlehen gewährt werden, weil die Bedürftigkeit nur "vorübergehend" besteht.
Das gilt nur für den Monat des Gehaltszuflusses.
Möglich wäre allerdings, dass dein jetziger Leistungsträger zu Recht meint, dass der am neuen Ort für Kaution zuständig ist.