Umschulung (LTA) zum Erzieher bei der deutschen Rentenversicherung nicht möglich?

2 Antworten

Gehe Erstmal in den Widerspruch und Schreibe denen nochmal es geht um eine Umschulung und nicht um eine Ausbildung.Auch würde ich mich in der Schuhle nach der Genauen zeit der Umschulungsdauer Erkundiegen Auch gibt es manchmal möglichkeiten die dauer zu verkürzen wen man zb die Grundkentniesse und gundfähiegkeiten Schon in dem Eigentlichen Beruf erworben hat.Auch ist die Begründung zu Einfach gehalten um sowas absagen zu können .Ich Persönlich kenne nur einen Grund der sich von den bedingungen des Arbeitsamtes unterscheidte und das ist das man bei der Zb Rentenversicherung mehr geld als vom amt währen einer umschulung bekommt ansonsten sind die bedingungen identisch.Je nach bundesland kann sie auch 2 oder 4 Jahre dauern   Damit haben sie es sich zu einfach gemacht es mal so abzulehnen .

Gegen den Bescheid von der Deutschen Rentenvesicherung würde ich erstmal Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass sogar bereits das Arbeitsamt hier willens war, dass diese Umschulung erfolgen kann. Viel Glück. lg Lilo

LiselotteHerz  09.03.2015, 14:36

Ich würde die auch mal darauf hinweisen, dass Du sonst weiterhin den Staat Geld kosten würdest. Du bist willig zu arbeiten und hättest wieder eigenes Einkommen. So manche Bescheide von der Rentenvesicherung kann man mit normalem gesunden Menschenverstand einfach nicht erklären. Man kann zweimal Widerspruch gegen Bescheide der Rentenvesicherung erheben, dann geht die Sache ans zuständige Amtsgericht - mal sehen, was die dann sagen werden.