Umsatzsteuerlich vermietete Ferienwohnung mit Eigennutzung. Unentgeltliche Wertabgabe oder teilweiser Vorsteuerabzug?

1 Antwort

Du weißt schon, dass der Strafzuschlag 100% ist?

Ganz schön mutig, hier auf einen richtigen Zuruf aus dem Internet zu hoffen. Sicherheitshalber erwähnst Du nicht mal, in welchem Staat Du wohnst. D.h. wir wissen nicht mal, was für Recht zur Anwendung kommt.

Genug geschimpft: Rufe auf Deinem Wohnsitzfinanzamt an. Sie sind dort üblicherweise sehr nett und werden Dir die richtige Auskunft geben. Notiere Dir den Namen der Person, die Dir Auskunft gegeben hat als Aktenvermerk und lege es zu Deinen Steuerunterlagen.