Umsatzsteuer auf Fahrtkosten als Freiberufler?
lange Frage mit vermutlich kurzer Antwort…
Ich bin ab dem 1.1.19 erstmals mit meiner Selbstständigkeit umsatzsteuerpflichtig, da ich im Jahr 2018 deutlich mehr als die 17.500€ habe.
Das habe ich dem Finanzamt auch schon gemeldet … und die gebeten, mir dann alles bzgl. dieser Umsatzsteuerabführung 2019 mitzuteilen.
Ich arbeite freiberuflich für verschiedene Organisationen…
Wenn ich da jetzt einen Vortrag halte und dafür zB 500€ Tagessatz + Fahrtkostenerstattung vereinbare – muss ich dann neben den 95€ Umsatzsteuer auf die 500€ Honorar auch noch für die Fahrtkosten (Bahn-Ticket (im Ticketpreis ist ja auch schon eine Umsatzsteuer enthalten, oder?) oder PKW 0,30€ pro Km) eine Umsatzsteuer draufschlagen in meiner Fahrtkostenabrechnung?
Oder kann ich das separat machen/abrechnen – Honorar mit Umsatzsteuer und dann eine separate Fahrtkostenabrechnung, in der ich die angefallenen Kosten 1:1 fordere?
Da die meisten meiner Auftraggeber umsatzsteuerbefreit sind, zahlen diese in den meisten Fällen auch keine Umsatzsteuer – ich muss dann also quasi die Umsatzsteuer in meinen vereinbarten Tagessätzen ausweisen und verdiene deutlich weniger. Bei den Fahrtkosten wäre es ja dann ähnlich, sodass ich ja dann quasi meine entstandenen Fahrtkosten gar nicht mehr zurückbekomme, wenn ich vom Bahnticket die 19% Umsatzsteuer noch innerhalb des Preises auseisen muss, weil die Auftraggeber grundsätzlich sagen, dass sie keine Umsatzsteuer „on top“ bezahlen.
Die Antworten, dass ein Steuerberater helfen würde, brauche ich nicht ;-) Ich will das gern SELBST verstehen :-)
4 Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Abrechnung über die Rechnung als Nebenleistung
Die Fahrtkosten, die Du hast, gelten grundsätzlich als Nebenleistung der Hauptleistung Deiner Tätigkeit.
Daher kann man sich diese grundsätzlich nicht einfach erstatten lassen, sondern muss diese per Rechnung weiterberechnen - und zwar mit Umsatzsteuer.
Bei Fahrausweisen ist aber bereits Umsatzsteuer enthalten (Fahrpreis = 107% oder 119%); die muß zunächst herausgerechnet werden (bis 50 km oder innerhalb eines Ortes = 7% - ansonsten 19%).
Beispiel: Fahrausweis in einer Stadt 5,35 € (inkl. 7%) Honorar 500 €
Honorar 500 € + Fahrtkosten 5 € = 505 € + 19% = 595,95 €
Die Originalfahrausweise sollten bei Dir bleiben, damit Du den Vorsteuerabzug (0,35 €) geltend machen kannst.
Fahrtkosten mit dem Pkw (z. B. 0,30 €/km) müssen ebenfalls mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.
Fahrkostenerstattung als Aufwandsersatz
Wenn Du mit dem Kunden eine Aufwandserstattung der Fahrtkosten vereinbarst, dann mußt Du die Belege im Original an den Kunden weitergeben - hierbei ist aber erforderlich, daß alle Belege auf den Kunden ausgestellt werden - bei normalen Fahrausweisen entfällt das natürlich, da sie nicht mit Namen versehen sind. (aber z. B. bei Taxikosten müsste der Name des Kunden stehen).
Der Aufwandsersatz ist gesondert in der Rechnung aufzuführen - hier wird dann keine Umsatzsteuer berechnet - der Kunde kann dann die Vorsteuer aus den Fahrausweisen geltend machen.
Fahrtkosten sind kosten, die du zurückverlangen kannst. Wenn ich ein Paket versende und die Versandkosten separat bezahlen lasse, schlage ich dort keine Umsatzsteuer drauf.
Du schreibst eine Rechnung über 500 Euro. Darin enthalten müssen Umsatzsteuer sein (Möchtest du 500 Netto verdienen, musst du 595 Ausweisen). Diese muss jeder Auftraggeber dir natürlich zahlen. Der Nachteil für die Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind ist, dass Sie die gezahlte Steuer nicht zurückbekommen. Gehst du in der Metro als Kleinunternehmer einkaufen, musst du schließlich auch die Steuern mitbezahlen.
die mwst ist ein durchlaufender posten für jede firma.
auch für dich.
die preisgestaltung bleibt dir überlassen.
als tipp du bist viel unterwegs und das über 12 stunden ...
verpflegungspauschale in der steuererklärung absetzen
24 EUR/tag
Da dein Ansatz mit: ich verdiene dadurch deutlich weniger schon so nicht stimmt, wäre der richtige Ansprechpartner ein Steuerberater.
Der kann dir das in aller Ausführlichkeit erklären.