Umsatzsteuer auf Fahrtkosten als Freiberufler?

4 Antworten

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Abrechnung über die Rechnung als Nebenleistung

Die Fahrtkosten, die Du hast, gelten grundsätzlich als Nebenleistung der Hauptleistung Deiner Tätigkeit.

Daher kann man sich diese grundsätzlich nicht einfach erstatten lassen, sondern muss diese per Rechnung weiterberechnen - und zwar mit Umsatzsteuer.

Bei Fahrausweisen ist aber bereits Umsatzsteuer enthalten (Fahrpreis = 107% oder 119%); die muß zunächst herausgerechnet werden (bis 50 km oder innerhalb eines Ortes = 7% - ansonsten 19%).

Beispiel: Fahrausweis in einer Stadt 5,35 € (inkl. 7%) Honorar 500 €

Honorar 500 € + Fahrtkosten 5 € = 505 € + 19% = 595,95 €

Die Originalfahrausweise sollten bei Dir bleiben, damit Du den Vorsteuerabzug (0,35 €) geltend machen kannst.

Fahrtkosten mit dem Pkw (z. B. 0,30 €/km) müssen ebenfalls mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Fahrkostenerstattung als Aufwandsersatz

Wenn Du mit dem Kunden eine Aufwandserstattung der Fahrtkosten vereinbarst, dann mußt Du die Belege im Original an den Kunden weitergeben - hierbei ist aber erforderlich, daß alle Belege auf den Kunden ausgestellt werden - bei normalen Fahrausweisen entfällt das natürlich, da sie nicht mit Namen versehen sind. (aber z. B. bei Taxikosten müsste der Name des Kunden stehen).

Der Aufwandsersatz ist gesondert in der Rechnung aufzuführen - hier wird dann keine Umsatzsteuer berechnet - der Kunde kann dann die Vorsteuer aus den Fahrausweisen geltend machen.

Fahrtkosten sind kosten, die du zurückverlangen kannst. Wenn ich ein Paket versende und die Versandkosten separat bezahlen lasse, schlage ich dort keine Umsatzsteuer drauf.

Du schreibst eine Rechnung über 500 Euro. Darin enthalten müssen Umsatzsteuer sein (Möchtest du 500 Netto verdienen, musst du 595 Ausweisen). Diese muss jeder Auftraggeber dir natürlich zahlen. Der Nachteil für die Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind ist, dass Sie die gezahlte Steuer nicht zurückbekommen. Gehst du in der Metro als Kleinunternehmer einkaufen, musst du schließlich auch die Steuern mitbezahlen.

die mwst ist ein durchlaufender posten für jede firma.

auch für dich.

die preisgestaltung bleibt dir überlassen.

als tipp du bist viel unterwegs und das über 12 stunden ...

verpflegungspauschale in der steuererklärung absetzen

24 EUR/tag

Da dein Ansatz mit: ich verdiene dadurch deutlich weniger schon so nicht stimmt, wäre der richtige Ansprechpartner ein Steuerberater.

Der kann dir das in aller Ausführlichkeit erklären.