Umsatzberechnung bei Warenrückgabe (Widerruf)

3 Antworten

Irgendwie kann ich euere Fachsimpelei nicht verstehen. Wenn ich ein Produkt verkaufe ist das ein Umsatz. Dazu 6,90 Euro Versandkosten = Gesamteinnahme = Umsatz. Also habe ich 56,90 Euro eingenommen. Nun schickt der Kunde zurück, ich erstatte ihm Versandkosten. Das heißt, ich habe die Ware wieder und kann sie weiterverkaufen. 1. Buchung: Umsatz = 50,- Einnahme, weiterhin 6,90 Versand Umsatz = 56,90 2. Buchung: Umsatzminderung = 50,- Ausgabe, weiterhin Erstattung 6,90 Versand = 56,90 Euro Ausgaben. Somit verbleibt es ein "Nullgeschäft nach Umsatzzahlen. Kosten 6,90 Euro. Dadurch wird die Grenze von 17.500,- Euro nicht tangiert.

spx01 
Fragesteller
 23.12.2013, 20:52

Das wäre logisch. Und wie wird es in EÜR (a la Excel) dargestellt. Ware verkauft: Einnahme 50 Euro. Versandkosten: Einnahme 6,90 Euro. Rückerstattung: Ausgabe 50 Euro. Ohne Rückerstattung hätte ich alle Einnahmen zusammen addiert und das wäre der Umsatz. Mit Rückerstattung geht es nicht, es gibt so zu sagen umsatzrelevante Einnahmen und nicht umsatzrelevante Einnahmen?

Problemmanager  23.12.2013, 21:47
@spx01

Also - 50,- Umsatz ist logisch. 50,- Umsatzminderung ist auch logisch? Bleiben die Kosten des Versands übrig. Einnahmen aus Versandkosten 6,90, Rückerstattung aus Versandkosten ebenfalls 6,90, also Umsatz -0-. Die ersten Versandkosten sind ja Kosten, die als solche gebucht werden. Da Sie dem Kunden "seine" Versandkosten erstatten, sind dies ebenfalls Umsatzminderungen. Einen Negativumsatz als Begriff gibt es nicht, buchhalterische Erfassung schon.

spx01 
Fragesteller
 23.12.2013, 21:56
@Problemmanager

Logisch ist es schon. Die Frage ist, wie stellt man das dar in einer Exceltabelle. Wie unterscheiden man zwischen "echten" Ausgaben und Posten, die den Umsatz mindern?

Beispiel von hier:

+50 Verkauf Ware

+6,90 Versandgebühr

-50 Rückerstattung Kaufpreis

-6,90 Rückerstattung Versandgebühr

Gewinn/Verlust: 0

Umsatz: 0 (ist richtig, aber laut Tabelle ist Umsatz=56,90)

Problemmanager  23.12.2013, 22:10
@spx01

+50 Verkauf Ware = Umsatz

+6,90 Versandgebühr = Umsatz

Gesamtumsatz 56,90

-50 Kaufpreiserstattung = Umsatzminderung

-6,90 Rückerstattung = Umsatzminderung

Gesamtumsatzminderung 56,90

Gewinn0, Umsatz 0

Problemmanager  23.12.2013, 22:14
@Problemmanager

Mein Schlussatz hat gefehlt. Hier:

Wenn man Ware und Kosten in den Umsatz reinbucht, muss man Ware und Kosten auch als Umsatzminderung rausbuchen. Logisch?

Grundsätzlich gilt ein Saldierungsverbot. Eine Saldierung ist die Verrechnung von verschiedenen Teilen eines Sachverhaltes.

Hier hast Du auch zwei Sachverhalte.

Unternehmen hat 50 Euro Umsatz, 6,90 Euro Kostenerstattung. Ob das wirklich Umsatz ist, da ist in der Praxis noch etwas zu prüfen.

Das Saldierungsverbot sagt eigentlich: Neue Ertragskonten im Soll einführen. Aber es ist keine Saldierung, wenn ein Vorgang rückabgewickelt wird. Dann kann man fröhlich das ganze genau "anders rum buchen". Eine Stornierung im eigentliche Sinne würde ich trotz der Rückabwicklung gar nicht sehen. Schließlich ist der Kunde in der Regel unzufrieden und das ist neu.

Und die Bezahlung des Rückportos ist natürlich ein Schadenersatz. Ein Aufwand also, der mit unserem Umsatz-Korrekturbedarf nichts zu tun hat. Also brauchen wir dafür ein Aufwandskonto.

Ich persönlich würde hierbei aber keine Buchung auf das normale Porto-Konto machen. Meine Lösung wäre "Sonstige Kosten" oder ein Unterkonto dazu. Schließlich erwartet der geneigte Leser vom Konto "Porto" die Kosten des Verschickens.

Vielleicht hilft Dir die Logik. Viel Erfolg.

JoWaKu  23.12.2013, 08:18

Ein Kleinunternehmer arbeitet in der Regel mt einer EÜR, dabei gibt es keine Konten. Nur eine Liste mit Einnahmen und Ausgaben. (ja, und natürlich je eine für Abschreibung und Fahrtkosten)

Wo schreibt der Kleinunternehmer die zurückerhaltenen 50 € hin? Mit Minus in die Eingaben und damit Umsatz-mindernd?

Und wohin die erstatteten 6,90 Euro?

spx01 
Fragesteller
 23.12.2013, 20:21
@JoWaKu

die Erstatteten 6,90 sind ja Ausgaben, die mindern den Gewinn. Was man aber mit den 50 Euro macht, das verstehe ich auch nicht. Das Geld ging auf das Konto -> das ist Umsatz. Das Geld wurde zurückerstattet -> das ist Ausgabe. 50 Euro Plus, 50 Euro Minus, bleiben 0 Euro Gewinn, das ist klar. Aber sind es trotzdem 50 Euro Umsatz? Denn als Kleinunternehmer muss man unter 17500 Euro bleiben.

spx01 
Fragesteller
 23.12.2013, 20:18

Was ist mit den 50 Euro Umsatz, gehen die in die Kennzahl Jahresumsatz mit rein oder nicht, da die Rückabwicklung gemacht wurde?

Dirk-D. Hansmann  24.12.2013, 06:07
@spx01

Hi spx01,

ich habe gerade Deine Nachfragen bei Problemmanager gelesen und auch hier. Jetzt habe ich ein Verständnisproblem. Du hast Dir augenscheinlich einen Grad an Wissen angeeignet. Das ist erkennbar, überhaupt keine Frage. Meinst Du aber wirklich, dass das ausreichend ist einen Steuerberater zu ersetzen?

Dabei geht es auch um "Feinheiten". Du hast hier inzwischen sogar drei Antworten stehen, die mit mehr oder weniger ähnlichen Worten exakt das Gleiche sagen.

Dazu kommt eines: Zwar gehört die Vorschrift, dass man nachträglich nicht ändern darf zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass dieser Punkt wenn nicht auf die EÜR-Rechnung durchgreift, so doch mindestens eine Tabellenkalkulation verbietet.

Ist meine Auffassung so auch beim Finanzamt vertreten, dann wäre die Folge bei einer Betriebsprüfung die Verwerfung Deiner Unterlagen. Dazu käme eine Schätzung auf Grundlage Deiner gemachten Angaben. Zusätzlich kommt dazu ein Sicherheitszuschlag.

Wenn ein Mitarbeiter der Bp tatsächlich verwirft: Was willst Du dann tun? Schließlich kann der auch das tun, was Finanzämter immer häufiger machen: Sie nennen eine Rechtsgrundlage als Begründung. Die sind aber häufig nicht korrekt oder nur nicht korrekt angewendet.

Ich bin kein Steuerberater, kann das Vorgehen so wirklich nicht verstehen. Daher meine Gedanken zu dem Thema. Was Du daraus machst ist natürlich Deine Sache.

vg

Problemmanager  30.12.2013, 01:17
@Dirk-D. Hansmann

Hallo Gullup

Ich sehe dieses Problem nicht. Nehmen wir mal an, spx01 verwendet eine Exceltabelle. Denke, dass er Soll und HabenKonten verwendet. Die bereits erwähnten Kontenbewegungen "Erlöse und Aufwand", sowie "Umsatzminderungen und Aufwanderstattungen" fließen in die GuV ein. Die einzelnen Posten sind ja in der Exceltabelle nachvollziehbar enthalten, die er bei Bedarf (Bp) vorlegen kann, hoffentlich auch die Belege dazu.

Dirk-D. Hansmann  30.12.2013, 07:22
@Problemmanager

Hi Manager,

das ist ganz einfach. Eine Exceltabelle beinhaltet keinen Nachweis wann sie erstellt wurde. Bei jedem Aufruf wird das Datum geändert. Eine Tabelle kann ich in jeder Weise manipulieren.

Kann Beträge raus nehmen oder verändern oder hinzufügen. Auch so, dass es zu den abgegebenen Werten passt.

Es geht ja gerade darum zu zeigen: Mit meinen Aufzeichnungen ist alles in Ordnung. Der von der Bp kommst vorbei und kennt Dich nicht. Wie soll er denn Deine oder meine Grundeinstellung zur Ehrlichkeit. Bedenke auch, diese Grundsätze haben sich seit dem Mittelalter gebildet. Einiges steht nicht einmal mehr in Gesetzen.

Der Umsatz ist Null. Durch die Portokosten für die Rücksendung entsteht ein Verlust in Höhe der Portokosten, da diese sich als Ausgaben niederschlagen.